parkschaden während arbeit

  • hallo miteinander


    ich hab ne frage. diese woche habe ich über ein temporärbüro bei einem möbelunternehmen gearbeitet. am montag habe ich auf dummerweise mit einem lieferwagen einen geparkten jaguar liecht angetütscht. natürlich hab ich meine nummer hinterlassen und der herr hat mir am abend auch gleich angerufen. nun ist die situation so das, das temporärbüro, bei dem ich eigentlich angestellt bin, solche schäden nicht übernimmt.


    wie sieht die rechtliche situation aus? wäre es möglich das die firma in welcher ich gearbeitet habe, die kosten übernehmen muss?

  • Ich denk mal dass das die obligatorische Haftpflicht welche die Firma für den Lieferwagen hat zahlt!

    P4 D945 3.4Ghz @ 4,75Ghz; Geforce 7800 GTX 256MB; 2048 MB DRR2 667MHz; 1x250GB SYS; 4x250GB Raid5

  • Dafür wurde ja eine Haftpflicht auf das Fahrzeug abgeschlossen. Den Selbstbehalt darfst dann aber wohl selber zahlen.

    A fine is a tax for doing wrong.
    A tax is a fine for doing well.

  • Ich wär einfach davongefahren. Wer einen Jaguar fährt hat auch genug Geld so ein Kratzer auszubügeln.

  • Zitat

    Original von lIquid_mEtaL
    Ich wär einfach davongefahren. Wer einen Jaguar fährt hat auch genug Geld so ein Kratzer auszubügeln.


    :stupid


    Und wenn's dann dennoch irgendwie herauskommt hat man wegen Unfallflucht (zu Recht!) extrem viel Ärger am Hals.

  • naja ein Zettel hinterlassen, ohne sich aktiv um die Kontaktaufnahme zum geschädigten zu kümmern bzw. die Polizei zu informieren ist auch Fahrerflucht. Von dem her kommts in dem Fall hier nicht draufan.


    Quelle:
    http://www.polizei.bs.ch/fact_sheet_fahrerflucht.pdf


    Das Bundesgericht sieht das Anbringen einer Visitenkarte oder einem Handzettel
    nicht als das Erfüllen der Meldepflicht an. Eine angebrachte Visitenkarte kann
    sowohl von einer Drittperson entfernt werden oder kann auch sonstwie verloren
    gehen (Regen, Wind etc.).
    Melden Sie sich nach einem Parkschaden bei der Polizei werden Sie dafür nicht
    gebüsst. Die Polizei regelt lediglich den Kontakt mit der geschädigten Person
    (Austausch der Personalien).

    Einmal editiert, zuletzt von Peter Craft ()

  • Vielen Dank Liquid_metal :nope


    Mir hat einer vor nem Monat in sonem beschissenen Zürcher Schicki-Micki Tennisclub seine Sporttasche ans Auto geklatscht, wunderbar tiefe Kratzer und super Lackschaden. Hat einer der reichen Arschlöcher eine Nachricht hinterlassen ? Iwo.... sollte ich mal jemanden erwischen der sich aus dem Staub machen will nach soeiner Sache dreh ich glaub durch.


    Nein habe keinen Jaguar.

  • das sollte eigentlich die haftpflicht des autos welches du gefahren bist übernehmen! es gibt aber ziemlich sicher einen selbstbehalt den du zahlen musst. ansonsten kannst du dies glaub ich auch deiner privathaftpflicht angeben (zum beispiel stöst du mit einer harasse bier gegen das auto : private haftpflicht zahlt)

    I`am a horrible terrorist....

    I set the timer for 40 minutes, but it blew off in 4 seconds....

  • nana, Privat-Hafptlicht zahlt nicht wenn du mit dem Auto einen Schaden verursachst. Ausser du hast die Zusatzversicherung für Autolenker drin. Die zahlt aber afair nur bei unentgeltlichen Fahrten.


    Ansonst führt die Zürich Versicherung einen "Parkschaden-Pool". Da kann man sich auch melden, wenn jemand unbekanntes einen Schaden am eigenen Auto verursacht hat. Allerdings auch hier ein Selbstbehalt von CHF 1000.--

    Life is a bitch! And then you marry one!

    Einmal editiert, zuletzt von LeMoZ ()

  • Zitat

    Original von LeMoZ
    nana, Privat-Hafptlicht zahlt nicht wenn du mit dem Auto einen Schaden verursachst. Ausser du hast die Zusatzversicherung für Autolenker drin. Die zahlt aber afair nur bei unentgeltlichen Fahrten.


    Ansonst führt die Zürich Versicherung einen "Parkschaden-Pool". Da kann man sich auch melden, wenn jemand unbekanntes einen Schaden am eigenen Auto verursacht hat. Allerdings auch hier ein Selbstbehalt von CHF 1000.--


    Aber die oblig. Haftpflicht, die jedes Auto haben muss. ;-)

  • Zitat

    Original von SneakBite



    Aber die oblig. Haftpflicht, die jedes Auto haben muss. ;-)


    jo klar... aber das steht oben ja schon richtig ;-)

    Life is a bitch! And then you marry one!

  • hatte auch mal einen rempler bei der arbeit, hab den selbstbehalt bezahlt, da es meine eigene dummheit war. -890 CHF lohn ... :(

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  • ich werd den schaden über meine privathaftpflicht nehmen da ich bei dieser nur einen selbstbehalt von 500.- bzw. 10% der summe habe. wenn ich den schaden über die haftpflicht des autos nehmen würde, wäre der selbstbehalt 1000.-.

  • grundsätzlich wird immer zuerst die haftpflichtversicherung des schadenverursachenden fahrzeugs belangt. somit geht es mit der privathaftpflicht nicht LEGAL.. wenn deine privathaftpflicht einen versicherungsexperten schickt, um den schaden einzuschätzen, so wird der gleich sehen (lackspuren, art des schadens), dass der schaden durch ein auto verursacht wurde und somit die zugehörige haftpflicht zahlen muss. grundsätzlich hast du dich damit des versicherungsbetrugs schuldig gemacht..