Marktplatz-Komplikation, Meinung von Juristen gesucht!

  • Hi!


    Am 21.2.09 hatten Balu und ich einen Deal:


    5 HDDs und einen Q6600 würde er mir für 270.- inkl. Porto überlassen.


    Um den 12.3. rum sind die HDDs angekommen, balu meldete bereits zuvor, dass er die CPU vergessen hatte dazuzupacken. Kein Problem für mich.


    Ende März schickte balu die CPU los und kam bei mir nie an. Daraufhin rufte er bei der Post an und fand heraus, dass die CPU von der Post verloren ging. Er kriegte dafür 280.-, weil er glücklicherweise noch die Quittung der Sendung und der CPU hatte.


    Kurz darauf ging balu in die Ferien.
    Heute kriegte ich eine PN, wieso ich die HDDs noch nicht bezahlt habe...


    Und jetzt wirds knifflig:
    Muss ich ihm die HDDs noch bezahlen oder nicht?


    Ich bin der Meinung, ich müsse ihm nichts mehr bezahlen.
    1. Musste ich eine neue CPU kaufen, was mich natürlich einiges teurer zu stehen kam als die Occasionlösung.
    2. Kriegte er für die Ware 280.-, 10.- mehr als abgemacht gewesen war.
    3. Nach Versand wäre die Ware ja mir gewesen, und meine CPU ging verloren, weshalb die Rückerstattung durch die Post mir gutgeschrieben werden würde.
    Natürlich müsste ich dann die vollen 270.- an balu zahlen, das ist mir klar.



    Wie sehen das andere?


    Ich will balu hier sicher nicht über den Tisch ziehen, aber ich seh nicht ein weshalb ich den Preis der CPU + die HDDs bezahlen soll, wenn er schon 280.- von der Post gekriegt hat.
    Desweiteren will ich balu hier keinesfalls als Betrüger anprangern oder ähnlich. Mir gehts nur um eine Lösung.


    Danke!

    Game-Rig: 3570K | P8Z77-V LE | GTX-970 | 16GB | HyperX 3K 240GB | NEC 24WMGX3 & HP LP2475w | Win 10
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    Einmal editiert, zuletzt von Tazzler ()

  • Da brauchts keinen Juristen.....


    Du hast eine vereinbarte Leistung in Form von einer Teil-Lieferung erhalten. Die Harddisks müssen bezahlt werden zum vereinbarten Preis. Allerhöchstens könnte man den Prozesser jetzt abziehen von der Lieferung, keine Ahnung was der kostet.


    Das Balu in der Zwischenzeit eine Versicherungssumme bekommen hat, interessiert hier mal erst nicht.


    Ihr müsst ..... fuck mein rechner bootet

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

  • Was ich hinzufügen will ist das ich für die HDD's noch kein Geld erhalten habe. Tazzler kann nichts dafür aber ich sehe nicht ein warum er mir ab sofort kein Geld mehr schuldet.


    lg Balu

  • Das seh ich ja genau so. Aber ist die CPU nicht eigentlich mein Eigentum, sobald er diese bei der Post aufgibt?


    @ balu: Hoffe erstmal, dass das Topic für dich i.O. geht.;)
    Dann dazu: 270.- (waren abgemacht)
    - 280.- (Geld für die neue CPU / Ersatz durch die Post)

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    Einmal editiert, zuletzt von Tazzler ()

  • Die Preise waren klar im Thread definiert. Der Abzug der CPU sollte klar sein. Die Preise sind/waren Fix und die anderen Käufer haben alle am gleichen Abend überwiesen.


    Siehe hier


    Wieso ich jetzt kein Geld erhalten sollte für die HDD's verstehe ich immer noch nicht.


    Die Ware wurde gesendet, 5 HDD's , die CPU ging verloren die Post schrieb mir den Betrag Gut. Das wars. Ich sehe keine Diskussion darin. Mir fehlt das Geld für die HDD's, das ist Fakt.

    the computer is personal, again

    Einmal editiert, zuletzt von balu ()

  • Sry, aber wir haben nun mal Bezahlung bei Lieferung abgemacht. Meine Bewertungen sprechen ja auch nicht dagegen... Deine zwar auch nicht.


    Aber ich bin sicher nicht der einzige hier der Waren mit einem Einzahlungsschein versendet, bzw. zugesendet bekommt...

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  • Ist mir eigentlich egal mit dem Thread und was auch immer. Ich warte bis Ende Woche auf das Geld. Ansonsten verlange ich die HDD's zurück. Sorry für die mühe hier.

  • Ich möchte Sinclair wiedersprechen / ergänzen.


    Fall 1.
    Ich gehe nicht davon aus, dass irgendwann ausgemacht wurde, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt.


    Nutzen und Gefahr gehen in diesem Falle mit der Aufgabe zum Versand auf den Käufer über. Ob die Ware schon bezahlt ist oder nicht, spielt hierfür keine Rolle.
    http://www.edubs.ch/lehrperson…rtrag/51_kaufvertrag.html



    Also stehen eigentlich dem Käufer die 280.- die die Post erstattet hat zu.
    Natürlich hat er die 270.- Kaufpreis für das Komplettpaket zu bezahlen.



    Fall 2.
    Es wurde ausgemacht, dass der Verkäufer bis zur Bezahlung Eigentümer bleibt.


    Indemfall käme die Variante Sinclair zu tragen.
    Lieferung der HDs ist nur eine Teillieferung.
    Verkäufer liefert CPU.
    Käufer zahlt die Gesamtsumme.

    A fine is a tax for doing wrong.
    A tax is a fine for doing well.

    2 Mal editiert, zuletzt von 2cool4u ()

  • Zitat

    Original von 2cool4u
    Also stehen eigentlich dem Käufer die 280.- die die Post erstattet hat zu.
    Natürlich hat er die 270.- Kaufpreis für das Komplettpaket zu bezahlen.


    Das seh ich auch so. Ich bin einfach schon einen Schritt weiter und wollte quasi "nichts mehr bezahlen". Die 10.- könnte er behalten, so kleinlich bin ich nicht...

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    Einmal editiert, zuletzt von Tazzler ()

  • Zitat

    Original von 2cool4u
    Nutzen und Gefahr gehen in diesem Falle mit der Aufgabe zum Versand auf den Käufer über. Ob die Ware schon bezahlt ist oder nicht, spielt hierfür keine Rolle.


    ich habs auch mal so gelernt in recht und wirtschaft während der bms ;)

  • was soll der scheiss tazzler? :stupid


    du hast von jemandem waren bezogen und diese nicht bezahlt. hdds muessen bezahlt werden!


    cpu ist von der post verloren gegangen, also durch dritteinwirkung verschwunden. diese leistung konnte darum nicht erfuellt werden, also musst du sie auch nicht bezahlen. da balu der aufgeber des packetes ist, hat er anspruch auf den schadenersatz durch die post. dass dieser so hoch ist, hat nichts zu tun mit dem betrag den du ihm schuldest.


    ist ja auch nur reine ehrlichkeit wenn er dir sagt, wieviel geld er von der post bekommen hat. wenn er das nicht gesagt haette, muessts du die hds ja auch bezahlen...


    ganto



    /edit: tja, ok. scheint so, als ob die juristen hier wieder einmal etwas krummes gemacht haben. spricht imho etwas gegen den gesunden menschenverstand.


    "Computer games don't affect kids, I mean if Pacman affected us as kids, we'd all run around in a darkened room munching pills and listening to repetitive music."


    Kristian Wilson

    Einmal editiert, zuletzt von Ganto ()

  • Sehe das auch so wie manitou/2cool4u.
    Das Versandrisiko trägt, sofern nicht anders vereinbart, der Käufer, und zwar ab dem Zeitpunkt wo das Paket bei der Post aufgegeben wird. Somit würde der Versicherungsbetrag klar Tazzler zustehen. Damit müsste er jedoch logischerweise die Rechnung für die HDD's und auch für die verlorengegangene CPU bezahlen.


    Rein rechtlich ist der Fall also absolut klar. Ich hoffe jedoch, dass die beiden zu einer gütlichen Einigung kommen.

  • Zitat

    Original von Sinclair
    Da brauchts keinen Juristen.....


    ...


    Ihr müsst ..... fuck mein rechner bootet


    siehst du, und während du noch rebootest haben die Juristen schon die Macht übernommen und das Universum auf den Kopf gestellt... :D

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    Einmal editiert, zuletzt von 2cool4u ()

  • Also, das ist doch logisch: Wenn ich bei PCP.ch ein CPU und 5 HDDs bestelle, kann es ja sein, dass die HDDs vor der CPU verfügbar sind. Somit bekäme ich die 5 HDDs und dafür eine Rechnung. Wenn die CPU verloren geht, bekommt auch dort PCP wieder den Neupreis. Nicht ihren Einkaufspreis sondern den Verkaufswert von der Post zurückerstattet. Das hat aber mit den 5 HDDs nichts zu tun, diese muss ich trotzdem bezahlen. Habt ihr einen Preis abgemacht für die HDDs? Was du natürlich nicht machen musst, sind die vollen 270 CHF bezahlen, aber einen Betrag für die HDDs auf jeden Fall.

  • Zitat

    Original von Ganto
    /edit: tja, ok. scheint so, als ob die juristen hier wieder einmal etwas krummes gemacht haben. spricht imho etwas gegen den gesunden menschenverstand.


    Stell dir das Ganze doch auch mal andersrum vor. Du verschickst ein Paket und bekommst eine Quittung dafür. Nun behauptet der Käufer, er hätte das Paket nie erhalten. Wärst du da nicht froh, dass du mit deiner Quittung die Aufgabe des Pakets beweisen kannst und damit sauber raus bist? ;)

  • Zitat

    Original von Skoalman
    Rein rechtlich ist der Fall also absolut klar. Ich hoffe jedoch, dass die beiden zu einer gütlichen Einigung kommen.


    Das hoffe ich auch...



    Zitat

    Original von Ganto
    was soll der scheiss tazzler? :stupid


    War das nötig? Ich habe ja freundlich nachgefragt, weil ich unsicher war... :rolleyes Nicht gleich jedem reinfahren, danke.


    EDIT: Also immer noch uneinig? Ich will das schon sauber machen, nicht dass sich balu abgezockt fühlen muss.

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    Einmal editiert, zuletzt von Tazzler ()

  • Tazzler hat einfach Glück gehabt, die Post hat ihm die Ware sozusagen finanziert. Er ist der Eigentümer der Ware, spätestens ab dem Zeitpunkt als das Zeugs auf die Post ging.

  • Der CPU wurde von der Post bezahlt weil sie diese hat.


    Die HDD's hat Tazzler, und von ihm fehlt mir das Geld. Die Preise sind einzeln verfügbar für die CPU wollte ich 60.-


    Tazzler hat mir bis zum heutigen Datum kein Geld überwiesen, das heisst die HDD's sind noch in meinem Besitz.


    Machen wirs halt kurz. Ich Trete vom Kauf zurück und fordere die HDD's zurück. Ist glaube das einfachste. Bis heute stehe ich noch mit keinem einzigen Rappen in der Hand da und meine Hardware ist nicht mehr bei mir. Die Teillieferung wurde erhalten und befindet sich bei dir (Tazzler)

  • ach mann wie ich die Softwareverteilung hasse hier... 5 (!!) Sekunden Bedenkzeit und schon booted die Mühle.


    2cool4u, bist Du ganz sicher, dass Deine Ausführungen auch für private Zug um Zug Geschäfte gelten?


    Jedenfalls wenn man Dir glauben soll, dann hat einfach die falsche Person die Ansprüche gegenüber der Post geltend gemacht und schuldet jetzt demnach noch 10 Franken dem Tazzler?


    Kanns ja ned sein, oder? =)

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