Laptop bestellt, zusätzlich aus Versehen Monitor erhalten

  • Ich habe für jemanden einen Laptop direkt bei einem Hersteller bestellt.


    Das Paket ist angekommen und beim Auspacken musste ich feststellen, dass die zusätzlich noch eine 20" TFT und eine Webcam mitgeschickt haben. Bei der Cam könnte man ja noch denken, es sei ein Geschenk, aber definitiv nicht beim Monitor.


    Was mach ich denn nun damit? Muss man sowas zurückgeben? Darf man es benutzen? Soll man es behalten, aber in der OVP lassen?


    Ich habe der Firma jetzt ein Mail geschickt und ihnen den Fehler mitgeteilt.

  • Hatte letzthin von setup.ch (via schlagzu.ch) auf ein Kommentar hin bei schlagzu ("auf Rechnung würde ich den Artikel nehmen") ein Läppi zugesendet bekommen Zahlbar innert 10Tagen und das obw. ich NIE eine reguläre Bestellug ausgelöst hatte. Keine AGBs angeklickt etc.
    Habe daraufhin die Annahme verweigert und dann eine Androhung bekommen ich muss dafür die Porti und Umtriebskosten berappen (Rechnung von 70.- ist gestern gekommen).
    Das ich ned Bezahle ist für mich mehr wie klaro......,die können mich da wo die Sonne ned hinscheint :tongue


    Im nachhinein hätte ich das Ding behalten sollen!!


    Kann nur sagen passt auf mit dem Laden. Ist zwar ein Brack Reseller aber trotzdem aufgepasst, sind mit allen Wassern gewaschen da und Unglaublich frech und arrogant!


    Auf deinen fall bezogen glaube ich mich zu erinnern, wenn man sachen bekommt die man ned Bestellt hat ist man nicht verpflichtet es zurückzusenden oder den Absender drauf hinzuweisen (war letzthin im KTipp).
    Wenn er es ned merkt und auf eigene Kosten abholen lässt ist es wohl ein "Geschenk" und DU hast bissl vorher schon Weihnachten! :tongue


    Ist es denne auf der Rechnung vermerkt?
    Bestellbestätigung undso haste noch?

    Nur noch am HP Läppi unterwegs :gruebel
    Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn damit läßt Du Dich auf sein Niveau herab und dort schlägt er Dich mit seiner Erfahrung!

    2 Mal editiert, zuletzt von dogimann ()

  • Ja gut, ein Laptop ist doch was anderes als ein Bildschirm, der nichtmal 200 Franken kostet. :D


    Wie gesagt (habe ja den Edit gemacht, als du deinen Post abgeschick hast) habe ich ihnen ein Mail geschickt. Brauchen dürfte ich den Bildschirm ja wohl kaum, falls sie es irgendwann merken und sie ihn abholen wollen.


    Hab allerdings auch keine Lust ihn zurückzuschicken, da ich dann nur Umtriebe habe und ich definitiv dafür keine Portokosten zahlen will. Wenn, dann sollen die ihn abholen.


    Ist nicht auf der Rechnung vermerkt, auch nicht auf dem Lieferschein.

  • Zitat

    Original von Yarrow
    Ja gut, ein Laptop ist doch was anderes als ein Bildschirm, der nichtmal 200 Franken kostet. :D
    Wie gesagt (habe ja den Edit gemacht, als du deinen Post abgeschick hast) habe ich ihnen ein Mail geschickt. Brauchen dürfte ich den Bildschirm ja wohl kaum, falls sie es irgendwann merken und sie ihn abholen wollen.
    Hab allerdings auch keine Lust ihn zurückzuschicken, da ich dann nur Umtriebe habe und ich definitiv dafür keine Portokosten zahlen will. Wenn, dann sollen die ihn abholen.
    Ist nicht auf der Rechnung vermerkt, auch nicht auf dem Lieferschein.


    Läppi sollte 777.- kosten.


    Naja, ob jeder eine Mail versendet hätte wie Du wage ich aber zu Bezweifeln ;)

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  • Ja, das wage ich auch zu bezweifeln. Aber was soll's, einen 24" habe ich bereits, weshalb es ohnehin schon knapp Platz hat auf meinem Pult. Der 20" nebendran wär zwar auch nicht schlecht gewesen, aber nicht so der Burner, dass ich sagen müsste, den brauch ich unbedingt.


    Und wie sagt man so schön: Ehrlichkeit währt am längsten.. :D

  • Im ZGB kannst du das noch lange suchen.


    Es ist OR Art. 6a


    Hier liegt ein offensichtlicher Irrtum vor, also hat Yarrow ganz richtig gehandelt.

    A fine is a tax for doing wrong.
    A tax is a fine for doing well.

  • Zitat

    Original von 2cool4u
    Im ZGB kannst du das noch lange suchen.


    Es ist OR Art. 6a


    Hier liegt ein offensichtlicher Irrtum vor, also hat Yarrow ganz richtig gehandelt.


    shit.. sry die Ferien machen sich bemerkbar -.-


    aber der Sachverhalt ist ungeklärt, mann kann es auch als unbestellte Sache ansehen..


    EDIT: klar, ist es logisch das es ein Irrtum ist, aber wenn man davon ausgeht es sei keiner, wer hat Recht?

  • Unbestellte Ware ist auf dem Lieferschein vermerkt!
    Kommt Ware die nicht auf dem Lieferschein/Rechnung ist, ist es offensichtlich ein Fehler.

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

  • Also, es ist zwar im Grundsatz so, dass du den Laptop behalten kannst. Ausser, es handelt sich um einen ganz klaren Fehler. Ein Beispiel:


    Jemand druckt ein Preisschild für ein Auto aus und klebt es hinter die Frontscheibe. Jetzt hat er anstatt 45'000 hingeschreiben 45.00 CHF. Das gilt dann als ganz klar offensichtlicher Fehler, denn das ist nichts anderes als purer Menschenverstand, dass ein Neuwagen nicht bloss 45 CHF kosten kann.


    Genauso ist es in deiner Situation: Wenn der Bildschirm auf dem Lieferschein ist, aber nicht auf der Rechnung, dann kannst du den Bildschirm behalten, denn dann ist es ein Geschenk. Wenn der Bildschirm aber nicht auf dem Lieferschein ist, dann ist es auch von Gesetzes wegen ein "Offensichtlicher Fehler". Und Umtriebe benötigst du keine, ausser schnell auf die Post zu gehen. Dort kannst du nämlich ein Paket versenden mit der Klausel, dass der Empfänger das Porto zahlt. ;-)

  • Auf die Post bringen muss er den Bildschirm sicher nicht. Wenn die ihn wieder wollen, müssen sie sich selber darum kümmern. Du musst sie bei einem offensichtlichen Irrtum nur informieren, das ist alles.
    Wer Mitarbeiter hat, die so doof sind, hat es verdient, dass er sich selber darum kümmern muss.

  • Zitat

    Original von SneakBite
    Also, es ist zwar im Grundsatz so, dass du den Laptop behalten kannst. Ausser, es handelt sich um einen ganz klaren Fehler. Ein Beispiel:


    Jemand druckt ein Preisschild für ein Auto aus und klebt es hinter die Frontscheibe. Jetzt hat er anstatt 45'000 hingeschreiben 45.00 CHF. Das gilt dann als ganz klar offensichtlicher Fehler, denn das ist nichts anderes als purer Menschenverstand, dass ein Neuwagen nicht bloss 45 CHF kosten kann.


    Genauso ist es in deiner Situation: Wenn der Bildschirm auf dem Lieferschein ist, aber nicht auf der Rechnung, dann kannst du den Bildschirm behalten, denn dann ist es ein Geschenk. Wenn der Bildschirm aber nicht auf dem Lieferschein ist, dann ist es auch von Gesetzes wegen ein "Offensichtlicher Fehler". Und Umtriebe benötigst du keine, ausser schnell auf die Post zu gehen. Dort kannst du nämlich ein Paket versenden mit der Klausel, dass der Empfänger das Porto zahlt. ;-)


    Ist mir nicht bekannt, das war evtl. mal so!!


    Und ich würde kein Gratis weg zur Post machen, warum auch??!

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    Einmal editiert, zuletzt von dogimann ()

  • Zitat

    Original von manitou
    Wer Mitarbeiter hat, die so doof sind, hat es verdient, dass er sich selber darum kümmern muss.


    Gut, Fehler passieren...weiss jetzt nicht wo er bestellt hat, aber bei einem grösseren Hersteller mit grossem Versandhaus kann so was schon passieren. Aber wenns dann öffter passiert wie bei uns (Elektrofirma), wirds mühsam!


    Bestellst ein paar Schalter/ Steckdosen/ Kabel/ Drähte/ Klemmen
    Fehler: Das eine Lager in St. Gallen hat geschrieben dass das Steckdosenzeugs aus Zürich versendet wird und die in Zürich hatten im Auftrag die in St. GAllen würden die Steckdosen, Schalter, Klemmen versenden
    Ergebniss: Doppelt so viel Kabel und Drähte, keine Schalter, Steckdosen, Klemmen :applaus Und wer muss dem Kunden, der extra den ganzen Tag frei genommen hat, das beibringen? Natürlich ich :gap


    Sry, für den Ausschweifer, aber musste ich hier mal schnell posten.


    Und noch was zu dem Thema, irgendwo in Saudi Arabien hat einer speziell angefertigte Stahlträger machen lassen, zuerst wollte er eine Firma aus Frankreich beaauftragen, dann aber eine aus Deutschland genommen. So weit so gut, eines Morgens kommt der Bauführer sieht die Stahlträger und fängt an die zu montieren. Ein paar Tage später (Hütte voll im Bau) kommt nochmal eine Ladung mit Stahlträgern...:mua...toll!
    Der Fehler: die Franzosen haben die Stornierung oder was auch immer verlegt oder ist einfach untergegangen und haben natürlich auch geliefert. Und was machen die, bauen einfach genau das selbe Gebäude mit ner anderen Farbe daneben hin. So in dem Stil "Ach wenns schon da ist, bauen wir gleich zwei"
    Ob er die dann bezahlt hat, weiss ich nicht, aber denke mal schon da es dort bestimmt um 100-tausende.- ging.


    Sry, für den 2. Ausschweifer, aber ich bin grad in schreiblaune :D


    Ach ja PS: Ich würde das Teil behalten, für jemandem mit scvhlechtem Gewissen oder was auch immer würde ich raten das zu melden. Wenn die den Bildschirm zurückwollen würde ich das Teil max. noch bis zur Post bringen der Rest ist dann klar ihre Sache. Evtl. noch einen Gutschein oder so raushandeln.


    So ich habs

  • Zitat

    Original von Yarrow
    Ich habe für jemanden einen Laptop direkt bei einem Hersteller bestellt.


    Das Paket ist angekommen und beim Auspacken musste ich feststellen, dass die zusätzlich noch eine 20" TFT und eine Webcam mitgeschickt haben. Bei der Cam könnte man ja noch denken, es sei ein Geschenk, aber definitiv nicht beim Monitor.


    Was mach ich denn nun damit?


    MIR senden, das Porto vergüte ich Dir :cheers :tongue ;)

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  • Behalten ist in dem Fall keine Option. Das wäre bei einem offensichtlichem Fehler sogar eine Straftat. Und wegen zur Post bringen: Jeder macht mal Fehler. Fehlerlose Menschen gibt es nicht. Und aus diesem Grund mache ich bei so Sachen meinen Teil immer. Sprich, für mich wäre es gar keine Frage den TFT auf die Post zu bringen und die 20 CHF an Porto inkl Einschreiben zu bezahlen. Dann würde ich zu Hause den Beleg einscannen, der Firma mailen und schreiben, dass ich das Porto gleich am Rechnungsbetrag abziehen werde. Ist für mich ein Aufwand von 15 Minuten. Wenn ich das mit meiner 60 Stundenwoche, resp 80 Stundenwoche (Wenn ich politische und andere Mandate dazuzähle) schaffe, die 15 Minuten aufzubringen, denke ich schafft das auch Otto Normalbürger.

  • Zitat

    Original von SneakBite
    Behalten ist in dem Fall keine Option. Das wäre bei einem offensichtlichem Fehler sogar eine Straftat. Und wegen zur Post bringen: Jeder macht mal Fehler. Fehlerlose Menschen gibt es nicht. Und aus diesem Grund mache ich bei so Sachen meinen Teil immer. Sprich, für mich wäre es gar keine Frage den TFT auf die Post zu bringen und die 20 CHF an Porto inkl Einschreiben zu bezahlen. Dann würde ich zu Hause den Beleg einscannen, der Firma mailen und schreiben, dass ich das Porto gleich am Rechnungsbetrag abziehen werde. Ist für mich ein Aufwand von 15 Minuten. Wenn ich das mit meiner 60 Stundenwoche, resp 80 Stundenwoche (Wenn ich politische und andere Mandate dazuzähle) schaffe, die 15 Minuten aufzubringen, denke ich schafft das auch Otto Normalbürger.


    Klaro, jeder hat ne Karre (gibt hier und da unteranderem auch unter 18Jährige,nicht nur solche die wirklich kein Auto zur Verfügung haben/Besitzen) und muss die ned grad kleine Schachtel von Hand auf die Post schleppen und wohl noch Busgeld für Bezahlen und das für was?
    Um Fehler anderer zu Korigieren?!
    Zumal auch nicht jeder in einer Stadt wohnt wo die nächste Post gleich 15Min weg ist (zu Fusse wohlverstanden)!
    Scanner? Jaaa klaro hat auch jeder, k.p.


    Denk ab und an länger wie die Nase lang ist Du Selbstverständlichdenkender Supervolkspolitiker ;)


    Und noch was! Mütter resp. diejenigen die den Haushalt und die Kinder versorgen (und nebenbei wohl noch bissl Arbeiten gehn) kommen locker auf 80Std. die Woche, nur um das auch noch zu erwähnen, von wegen Weitsichtigkeit,.........und dafür gibts keinen Cash und /oder Spesenformular ;)

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  • Naja, meine Verlobte arbeitet auch recht viel. Und meinst du etwa, die Wohnung putzt sich von selbst? Die Wäsche wäscht sich von selbst? Einkaufen geht von selbst? Wohl kaum. Der ganze Haushalt und was sonst noch anfällt ist nicht eingerechnet. Und ich rechne die 80 Stunden von Mo-Fr, nicht Sa und So dazu. ;-) Aber das habe ich mir selber ausgesucht. Also, ich hatte auch nicht immer ein Auto und war auch mal Jugendlicher und minderjährig. Aber da kann man auch mal die Mama fragen oder den Papa, ob die einen schnell fahren können. Scanner hat doch heute wirklich jeder zu Hause, das ist so, wie wenn mir Leute sagen "Ich habe keine Emailadresse", welche unter 60 Jahre alt sind.

    Greeeeeeeeeeez SneakBite

    Einmal editiert, zuletzt von SneakBite ()

  • Es geht doch nun hier wirklich nicht darum, wie viele Stunden man pro Woche arbeitet oder wie sehr man sonst ein "harter Hund" ist. :gap
    Fakt ist, der Shop hat einen Fehler zu seinen eigenen Ungunsten gemacht. Mehr als den Shop auf den Fehler hinzuweisen muss Yarrow nun wirklich nicht tun. Was der Shop dann mit ihm eventuell aushandelt (z.B Gutschein als Gegenleistung fürs auf die Post bringen) ist eine andere Sache.

  • SneakBite


    Jetzt reichts mit den Post's wo Du Deine Verlobte erwähnst!
    Hier das erstemal im Jahre 2007


    Jetzt heiratet dann irgendwan mal!!!!


    Ist das Verlöbnis nicht nur 1 Jahr gültig???


    :cheers

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

    Einmal editiert, zuletzt von Sinclair ()

  • Ich hab vom Support eine Antwort erhalten, mit einer Telefonnummer, worauf ich anrufen könne, da sie mir vom technischen Support nicht weiterhelfen können.


    Heute Morgen hat aber HP angerufen, dass sie das Zeug am Donnerstag abholen kommen.