Hallo Tweakers.
Ich bin kurz davor einen Mietvertrag zu unterschreiben.
Jedoch hab ich was gefunden, dass ich nicht einordnen kann. Ich dachte vielleicht könnte mir jemand genaueres dazu sagen?
Also im Vertrag steht folgendes:
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Mietzinsvorbehalt
Artikel 18 VMWG
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter mit dem vertraglich vereinbarten Mietzins derzeit nicht den gesetzlich zulässigen Ertrag erzielt. Der gesetzlich zulässige Ertrag wird aus folgenden Gründen unterschritten:
Basis:..............gem. Vertrag............aktuell.............Vorbehalt Fr./Monat
Landesindex .........146.3 Punkte...........162.3 Punkte......41.55
Kostensteigerung......01.2000...................04.2011.........53.45
Vorbehalt total.......................................................95.00
Der Mieter nimmt den oben aufgeführten Mietzinsvorbehalt zu Kenntnis. Er bestätigt, dass ihm die Vermiter steht es zu, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch entsprechende Mietzinsanpassungen den Vorbehalt aufzulösen.en.
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Entschuldigt die schlechte Formatierung.
Ich danke für Antworten.
Grüsse
Fauzi