langer Auslandsaufenthalt (AHV etc)

  • Ich plane einen längeren Auslandaufenthalt. D.h. werde 6 Monate nicht in der Schweiz sein!


    Was muss ich beachten betreffend Sozialleistungungen / AHV etc.?
    Wo muss ich weiterzahlen, damit ich später keinen Ausfall habe?



    gruss

  • Theoretisch musst du gar nichts bezahlen. Ich gebe dir aber den guten Tipp, die ganzen Beträge für die 1. Säule zu bezahlen: AHV, IV, ALV etc. Informier dich aber bei deiner Ausgleichskasse. Es ist aber teurer, als von einem normalen Lohn. Weil die AHV, ALV, IV etc. sind ja nicht 5.05% sondern die sind 10.1% deines Lohnes. Dir werden aber nur 5.05% abgezogen, die anderen 5.05% bezahlt dein Arbeitgeber (Ist immer zu gleichen Teilen). Deshalb ist es teurer, wenn du im Ausland bist, aber du bist dann mit Bestimmtheit froh darüber.


    Eine Kollegin hat mir das nie geglaubt. Sie ist ein paar Jahre älter als ich und hat es die letzten 10 Jahre so gemacht, dass sie jeweils 5-6 Monate gearbeitet hat, danach dann mind. 6 Monate verreist ist etc. Dann hat sie Geld geerbt und ist jetzt nicht am arbeiten, sondern macht jetzt noch den Master. Und jetzt ist ihr folgendes aufgefallen: Für eine 100% AHV muss man 40 Jahre in die AHV einzahlen, sie machte zuerst die Kanti, war also bis 19 Jahre in der Schule. jetzt hat sie aber 5 Beitragsjahre, die ihr jetzt schon durch die Reiserei fehlen, das heisst, sie, von 19 Jahre her gerechnet, müsste bis 64 Jahre arbeiten. Jetzt studiert sie aber noch 2 Jahre, das heisst, wenn sie eine 100% AHV will, muss sie bis 66 Jahre arbeiten. Ansonsten fehlen ihr Beitragsjahre und das schwenkt dann brutal ein. Denn die Rente rechnet sich in der Schweiz mit 3 Säulen (Richtig gelesen, das Rentensystem baut nicht auf 2 Säulen, denn mit 2 Säulen hast du nur gerade so die Existenzsicherung abgedeckt):


    Wenn du die AHV immer bezahlt hast, kriegst du (Wenn du nicht verheiratet bist): 2150 CHF aus der 1. Säule
    Aus der zweiten Säule kriegst du vielleicht 1200 CHF.


    Dann wäre also deine Rente, ohne eine saubere 3. Säule, bei gerade einmal 3350 CHF.


    Krass wird es, wenn du verheiratet bist, weil dann kriegen deine Frau und du zusammen 150%, sprich 3225 CHF, resp. jeder 1612.50.


    Das heisst, dann sähe die Rechnung so aus (für 2):


    AHV für dich und deine Frau: 3225
    2. Säule von dir: 1200
    2. Säule von ihr (Hat vielleicht wegen der Kinder einige Jahre nicht gearbeitet): 400 CHF.
    Macht dann für zwei Personen: 4825 CHF, resp. 2412.50


    Wie du aus dieser Rechnung siehst: Man ist im Rentenalter nicht auf Rosen gebetet, und wenn da einem plötzlich Beitragsjahre fehlen, geht das sehr schnell tüchtig ins Geld.

    Greeeeeeeeeeez SneakBite

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  • Wieso sollen ihr 2 Beitragsjahre fehlen, wenn sie 2 Jahre den Master macht? Auch Studenten bezahlen ihre AHV-Beitraege, genau um Luecken zu verhindern.

  • Zitat

    Original von GP
    Wieso sollen ihr 2 Beitragsjahre fehlen, wenn sie 2 Jahre den Master macht? Auch Studenten bezahlen ihre AHV-Beitraege, genau um Luecken zu verhindern.


    Jap, aber nur auf freiwilliger Basis. :-) Und sie ist mitten drinnen, das heisst es gibt so oder so mind. 1 Jahr Beitragslücke.

  • Das ist definitiv nicht auf freiwilliger Basis.


    Wir kriegen jedes Jahr einen netten Brief, um die Einnahmen zu deklarieren und notfalls den restlichen AHV Beitrag zu bezahlen.

  • Zitat

    Original von SneakBite
    Theoretisch musst du gar nichts bezahlen. Ich gebe dir aber den guten Tipp, die ganzen Beträge für die 1. Säule zu bezahlen: AHV, IV, ALV etc. Informier dich aber bei deiner Ausgleichskasse. Es ist aber teurer, als von einem normalen Lohn. Weil die AHV, ALV, IV etc. sind ja nicht 5.05% sondern die sind 10.1% deines Lohnes. Dir werden aber nur 5.05% abgezogen, die anderen 5.05% bezahlt dein Arbeitgeber (Ist immer zu gleichen Teilen). Deshalb ist es teurer, wenn du im Ausland bist, aber du bist dann mit Bestimmtheit froh darüber.


    Also während den 6 Monate Auslandaufenthalt verdient greis nichts, muss also 10.1% von Nichts zahlen...?
    Der Mindestbeitrag ist ca. 500.- / Jahr. Zu bezahlen bei der kantonalen Ausgleichskasse.

    Zitat


    Eine Kollegin hat mir das nie geglaubt. Sie ist ein paar Jahre älter als ich und hat es die letzten 10 Jahre so gemacht, dass sie jeweils 5-6 Monate gearbeitet hat, danach dann mind. 6 Monate verreist ist etc. Dann hat sie Geld geerbt und ist jetzt nicht am arbeiten, sondern macht jetzt noch den Master. Und jetzt ist ihr folgendes aufgefallen: Für eine 100% AHV muss man 40 Jahre in die AHV einzahlen, sie machte zuerst die Kanti, war also bis 19 Jahre in der Schule. jetzt hat sie aber 5 Beitragsjahre, die ihr jetzt schon durch die Reiserei fehlen, das heisst, sie, von 19 Jahre her gerechnet, müsste bis 64 Jahre arbeiten. Jetzt studiert sie aber noch 2 Jahre, das heisst, wenn sie eine 100% AHV will, muss sie bis 66 Jahre arbeiten. Ansonsten fehlen ihr Beitragsjahre und das schwenkt dann brutal ein.


    Erwerbstätige: Beitragspflichtig ab dem 1. Januar des Jahres deines 18. Geburtstages
    Nichterwerbstätige: Beitragspflichtig ab dem 1. Januar des Jahres deines 20. Geburtstages

    Zitat


    Denn die Rente rechnet sich in der Schweiz mit 3 Säulen (Richtig gelesen, das Rentensystem baut nicht auf 2 Säulen, denn mit 2 Säulen hast du nur gerade so die Existenzsicherung abgedeckt):


    1. Säule: Umfasst alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind
    2. Säule: Alle Personen, welche einer Erwerbstätigkeit nachgehen
    3. Säule: Freiwillige Vorsorge
    ...Existenzsicherung wird lediglich die erste Säule genannt

    Zitat

    Wenn du die AHV immer bezahlt hast, kriegst du (Wenn du nicht verheiratet bist): 2150 CHF aus der 1. Säule


    Auch nicht ganz korrekt. Du musst ein gewisses an Jahreseinkommen aufbringen, damit du das momentane Maximum von 2150.- aus der AHV ziehen kannst.


    Wenn wir hier nur von der AHV reden, dann verschwindet pro fehlendes Jahr ca 2,5% der Rente. Enorm viel ist das auf die maximale Rente gesehen auch nicht mehr... macht dann grad mal 50.-.


    ...ich weiss nicht ob das Tweakerforum die richtige Ecke ist um sich über solche Sachen aufklären zu lassen. Jeder weiss es besser als der andere (ich mache da keine Ausnahme) und trotzdem ist man sich nicht zu 100% sicher.
    Nuja, am schlausten bei den offiziellen Stellen genug früh sich informieren lassen.

    Chuck Norris ist nicht allmächtig!
    Weil wenn er es ist, dann soll er doch mal zu mir nach Hause kommen und mein Gesicht auf die Tastatur drückhjgkjhguzhjbjjhghjgjhbbbbbbb

  • @ Jaymz:


    Deine Sachen:


    Also während den 6 Monate Auslandaufenthalt verdient greis nichts, muss also 10.1% von Nichts zahlen...?
    Der Mindestbeitrag ist ca. 500.- / Jahr. Zu bezahlen bei der kantonalen Ausgleichskasse.


    Ja klar sollte man dann auch zahlen, auch wenn man "nichts verdient". Im Auslandaufenthalt ist es oftmals so, dass man nichts verdient. Bei der Aussage habe ich mich eigentlich auf allgemein gültigen menschlichen Verstand berufen. Wenn dieser nicht gegeben ist, und man dies noch extra erwähnen muss, dass man ja nichts verdient im Auslandaufenthalt, dann bitte darauf hinweisen. :gap


    Erwerbstätige: Beitragspflichtig ab dem 1. Januar des Jahres deines 18. Geburtstages
    Nichterwerbstätige: Beitragspflichtig ab dem 1. Januar des Jahres deines 20. Geburtstages


    Das hatte ich nicht mehr im Kopf, dass es erst ab dem 18. Lebensjahr ist. Ist bei ihr aber irrelevant, da sie bis 19 eh in der Schule war.


    1. Säule: Umfasst alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind
    2. Säule: Alle Personen, welche einer Erwerbstätigkeit nachgehen
    3. Säule: Freiwillige Vorsorge
    ...Existenzsicherung wird lediglich die erste Säule genannt


    Naja, wenn du mit 2150 CHF leben kannst, schön, ich könnte es nicht. Da hätte ich ja noch nicht einmal die Miete bezahlt. ;-) Deshalb zähle ich jeweils 1. und 2. Säule zusammen. Ebenfalls heisst die 3. Säule zwar "freiwillige Vorsorge", aber das ist für mich ein "Unwort": Weil das Schweizer Rentensystem baut auf 3 Säulen und ohne 3. Säule ist man schön angeschmiert im Alter. Sie ist also eigentlich nicht freiwillig, ist aber halt nicht vom Gesetz her obligatorisch.


    Auch nicht ganz korrekt. Du musst ein gewisses an Jahreseinkommen aufbringen, damit du das momentane Maximum von 2150.- aus der AHV ziehen kannst.


    Jap, wenn du dein Leben lang nur Teilzeit gearbeitet hast oder immer nur Praktiktant warst. Aber wenn du meistens 100% gearbeitet hast und einen normalen durchschnittlichen und für deine Branche angemessenen Lohn hast, kommst du auf die maximale Rente. By the way: Auch wenn du Hausfrau und Mutter warst, wenn da die Beiträge (Ich glaube man müss Beiträge zahlen) bezahlt werden, erhält man auch da eignetlich immer die maximale Rente.


    Wenn wir hier nur von der AHV reden, dann verschwindet pro fehlendes Jahr ca 2,5% der Rente. Enorm viel ist das auf die maximale Rente gesehen auch nicht mehr... macht dann grad mal 50.-.


    50 CHF sind auf deinen aktuellen Lohn gesehen nichts, aber ich hätte also meine Grosseltern noch nie sagen gehört "Ach, 50 CHF mehr oder weniger: Who cares". :gap

    Greeeeeeeeeeez SneakBite

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  • Zitat

    Original von SneakBite
    Auch nicht ganz korrekt. Du musst ein gewisses an Jahreseinkommen aufbringen, damit du das momentane Maximum von 2150.- aus der AHV ziehen kannst.


    Jap, wenn du dein Leben lang nur Teilzeit gearbeitet hast oder immer nur Praktiktant warst. Aber wenn du meistens 100% gearbeitet hast und einen normalen durchschnittlichen und für deine Branche angemessenen Lohn hast, kommst du auf die maximale Rente. By the way: Auch wenn du Hausfrau und Mutter warst, wenn da die Beiträge (Ich glaube man müss Beiträge zahlen) bezahlt werden, erhält man auch da eignetlich immer die maximale Rente.


    Ach blablabla... bring FAKTEN!
    => du benötigst ein durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens 83520.-, um die maximale Altersrente von 2320.-/Monat (2150.- war letztes oder vorletztes Jahr) zu erhalten, wenn du jetzt in Pension gehst.
    => das durchschnittliche Jahreseinkommen rechnet sich zusammen aus:
    • dem Durchschnitt der Erwerbseinkommen,
    • dem Durchschnitt der Erziehungsgutschriften und
    • dem Durchschnitt der Betreuungsgutschriften.
    Das alles sind momentane Werte, welche sich von Jahr zu Jahr anpassen.


    ...du hast eine Wohnung, die mehr als 2150.- Zins im Monat kostet, pinkelst mich aber wegen 50.- an?


    Egal, wie schon erwähnt würde ich mich bei jemanden schlau machen, der sich WIRKLICH auskennt.

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  • Jap, 2500 CHF pro Monat, dazu kommt noch der Parkplatz. ;-) Aktuell interessieren mich die 50 CHF nicht. Gut, ich bezahle, seit ich voll arbeite das Maximum in die 3a ein, von da her, bin ich zuversichtlich, dass ich mir die Miete auch nach der Pension noch leisten kann.


    Und wie gesagt, mit all den Beträgen, die in diese Mischrechnung geht, bleibe ich dabei: Ein Schweizer, der zum branchenüblichen Lohn arbeitet (Noch Familie hat) der hat schlussendlich das durchschnittliche Einkommen zusammen, damit er das Maximum bekommt. Bei der Behauptung bleibe ich. Ich meine, das verdient ja sogar jetzt schon fast mein Bruder, der als Polymechaniker im Bereich Sonnenschutz-Systeme (Komplizierter Name, früher "Storenmonteur") arbeitet. Der durschnittliche Lohn eines KV-Angestellten mit 20 Jahren liegt im unteren Durchschnitt bei 4300, im oberen bei 4600/4700 CHF, in der IT, wenn man dem Informatiker-Board glauben schenken darf, sind diese Beträge ja locker drinnen gleich nach der Lehre. Ich müsste im Geschäft den Lohnkatalog im Detail durchgehen, weiss diese Zahlen nur gerade, weil ich gerade Lohnverhandlungen hatte mit unserem ehemaligen Lehrling, der seit 1.8. fest angestellt wurde.

    Greeeeeeeeeeez SneakBite

    Einmal editiert, zuletzt von SneakBite ()

  • Am Besten man verlangt von der Ausgleichskasse einen Auszug des IK, da steht dann drauf wieviel jedes Jahr einbezahlt wurde.


    http://www.ahv-iv.info/andere/00271/index.html?lang=de


    AFAIR kann man bis 5 Jahre zurück Fehlbeträge decken:


    Hier gibts viele Merkblätter:


    http://www.ahv-iv.info/andere/00134/index.html?lang=de


    Und hier drin hat es sogar Berechnungsbeispiele und ne Tabelle wieviel man bei welchem Einkommen kriegt (Seite 14):


    http://www.ahv-iv.info/andere/…m162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--



    Also wie schon gesagt wurde, damit man die die ganzen 2320.- monatlich kriegt muss man
    a) Lückenlos einbezahlt haben, d.h. jedes Jahr den Mindestbeitrag von aktuell CHF 475.-
    b) Einen Einkommensdurchschnitt von CHF 83 520.- aufweisen (44 Jahre!), das heisst im Leben muss man 3'674'880.- Einkommen, auf das AHV bezahlt wurde, erreichen. Wenn man Kinder hat(te) braucht man aber nicht dieses Einkommen real gehabt zu haben, hier ist die Berechnung etwas komplizierter. Und wenn man verheiratet ist u.U. sinnvoller wenn beide nur 75% erreichen, denn mehr als 150% kriegt man eh nicht.




    Bsp: Wenn man bis 26 studiert und in der Zeit von 20-26 den Minimalbeitrag einbezahlt (equivalent zu 6*4703 = 28'218.- CHF Lohn), muss man bis 65 noch 3'646'662.- CHF verdienen. Das wären 93'504.- jährlich.


    Wenn ich nun noch vorsichtshalber mit 5 Jahren Arbeitslosigkeit rechne (vielleicht vor 65 nicht mehr arbeiten aber keine Rente beziehen, 1-2 Jahre Arbeitslos..) wären es 107'254.- die in den "Arbeitsjahren" jeweils erarbeiten müsste...


    Mit diesem Lohn kann man wohl aber auch genug Geld auf die Seite tun (wenn man keine Kinder hat) um nicht auf die volle AHV Rente angewiesen zu sein.


    ---> Wenn man im Ausland wohnt und so viel verdient, wäre es wohl sinnvoller nur den Minimalbetrag zu bezahlen und den Rest in die 3. Säule zu investieren?

    Marktplatz Bewertung
    Kiste 1: Sloti 800 TB
    Kiste 2: DLT3C @ 2.6GhZ
    ...
    Kiste 7 & Kiste 8: PhII 720BE, 8GB ram. 1x mit X25-m II 80GB & 4870, 1x mit indilinx MLC 32GB

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