In Deutschland einkaufen - Die Mwst.-Geschichte

  • Erste Frage: Arbeitet hier jemand am Zoll? :D


    Jedenfalls war ich gestern in Deutschland shoppen gehen. Selbst mit einem Kurs von 1.2525 (am Bankomat in der Schweiz) macht's Spass. Egal was, alles ist dort günstiger :applaus
    Gleichzeitig habe ich das erste Mal die Erfahrung mit diesen grünen Papieren gemacht.
    Bei zwei Shops haben wir die grünen Zollpapiere an der Kasse verlangt und haben diese beim Zoll - beim Grenzübergang Weil am Rhein - stempeln lassen um das Geld (19% Mwst.) bei diesen zwei Shops (ebenfalls an der Kasse) zurückzuverlangen. Das ging prima, da wir gleich neben dem Grenzübergang einkaufen gingen.


    Meine Frage(n):
    - Waren von bis zu 300.-- CHF pro Person, dürfen zoll- und Mwst.-frei in die Schweiz eingeführt werden, richtig?
    - Gilt da der 300.-- Warenbetrag in Netto (also ohne Mwst. von DE/CH)?
    - Wie wird das gehandhabt, falls ich eben doch über die 300.-- kommen würde, muss ich das beim Grenzübergang anmelden? Oder muss ich mich irgendwo in der Schweiz anmelden?
    - Liege ich damit richtig, dass die grünen Formulare, die man ja bei der Mwst-Rückerstattung abgeben muss, zum deutschen Zoll (oder sonst eine staatliche Stelle) kommen, damit diese prüfen können wer in der Schweiz Waren im Wert von mehr als 300.-- eingeführt hat?


    Hoffe, dass sich hier einige Deutschland-Shopper finden :)

  • Ich arbeite natürlich nicht am Zoll, aber


    Zitat

    Original von Saiba
    - Waren von bis zu 300.-- CHF pro Person, dürfen zoll- und Mwst.-frei in die Schweiz eingeführt werden, richtig?


    Ja, ausser es sind Waren wie alkoholische Getränke, Tabakwaren und sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milchprodukte (ohne Käse und Quark), Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen überschreiten. (2 Liter bis 15% und 1 Liter über 15%, 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 150g Tabak).


    Zitat

    Original von Saiba
    - Gilt da der 300.-- Warenbetrag in Netto (also ohne Mwst. von DE/CH)?


    Ja, da der Freibetrag von 300.- ja festlegt, ob du MwSt. bezahlen musst oder nicht. Achtung, der Zoll rechnet nicht immer mit dem aktuellen Eurokurs (beim Versand zumindest nicht, kann sein dass das vor Ort anders ist). Dinge wie Portokosten beispielsweise werden dazugerechnet, es ist also nicht ganz netto (falls du es dir schicken lässt).


    Zitat

    Original von Saiba
    - Wie wird das gehandhabt, falls ich eben doch über die 300.-- kommen würde, muss ich das beim Grenzübergang anmelden? Oder muss ich mich irgendwo in der Schweiz anmelden?


    Das musst du beim Schweizer Zoll melden, wie findest du hier. Tust du das nicht, dann machst du dich strafbar. Meistens ist der Zoll besetzt und du kannst dich dort anmelden, oder dann gibt es scheinbar so Anmeldeboxen.
    Wichtig ist auch, dass du den gesamten Betrag verzollen musst, nicht nur den Teil über 300.-.


    Die meisten wichtigen Angaben findest du auf der Seite des Zolls. Aber ich google gerne für andere Leute, angeblich unterstützt das die geistige Fitness ;)

  • Die Seite kenne ich, die geistige Fitness betreibe ich mit Google manchmal auch ;)
    Bis auf die erste Frage, die eine Bestätigungsfrage war, wird nämlich keine der anderen Fragen auf der Seite http://www.ezv.admin.ch/zollin…/00350/index.html?lang=de beantwortet.


    Achja, die Geschichte mit der Mwst. per Versand ist sowieso eine andere. Aktuell darf der Warenwert per Post nicht 62.50CHF oder darüber liegen.


    Edit: Okay, das Selbstanmeldungsformular war auf der rechten Seite. Ich hab' lauter Text die ganze rechte Navigationsleiste gar nicht gesehen :gap Und ja, bevor ich's vergesse: Merci :)

  • Letzte Woche eine LP über Amazon bestellt mit Warenwert von 52 Euro


    Hab ich ziemlich Augen gemacht, als ich bei der Abholung bei der Post noch 25.20 CHF Zollgebühren berappen durfte...sowas hatte ich jetzt bisher noch nie. Hat sich was in den Zollbestimmungen geändert in der letzten Zeit (1-2 Jahre)?

    Meine erste Kiste: Tulip PC Compact 2
    Intel 8088 8 Mhz, 640kb RAM, 25 MB Harddisk, 1x 5.25'' Floppy Drive, MS-DOS 3.1

  • Ja es wurde teurer.....
    Ab März 2012 gibt es eine Änderung:
    http://www.post.ch/post-starts…st-medienmitteilungen.htm
    So wie ich das sehe, darf man trotzdem nicht über 62 Stutz einkaufen inkl. Porto. Also eigentlich wird eigentlich nur der GLS Import Witz korrigiert.

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

  • Zitat

    Original von polaxis
    Letzte Woche eine LP über Amazon bestellt mit Warenwert von 52 Euro


    Hab ich ziemlich Augen gemacht, als ich bei der Abholung bei der Post noch 25.20 CHF Zollgebühren berappen durfte...sowas hatte ich jetzt bisher noch nie. Hat sich was in den Zollbestimmungen geändert in der letzten Zeit (1-2 Jahre)?


    Zitat

    Original von Saiba
    Achja, die Geschichte mit der Mwst. per Versand ist sowieso eine andere. Aktuell darf der Warenwert per Post nicht 62.50CHF oder darüber liegen.

    Gaming: AMD Ryzen 5 2600X, MSI B450M, 32GB RAM, Sapphire RX6900XT Nitro+ SE, 4TB SSD, 10TB HDD, Win11, Samsung Odyssey G7 32" 1440p@165Hz
    Server: AMD Ryzen 5 3600, Gigabyte B450M4, Quadro P400, 16Gb RAM, 500GB SSD, Plex Encoder

    Storage: Intel i3 3220T, ASRock Z77 Pro4, 4Gb RAM, 111 TB Storage (Seagate Exos), Plex Storage

    Einmal editiert, zuletzt von CruSher ()

  • Änderun tut sich also "nur" folgendes: Statt wie bisher die 18.-- Pauschalverzollungskosten der Schweizerischen Post, wird jetzt Post aus Nachbarnländern 12.-- + 3% Warenwert bzw. aus dem Rest der Welt 16.50 + 3% Warenwert verrechnet.


    Haben sie natürlich schön an die Wand gemalt: Mit Preisüberwacher abgesprochen, Hälfte des Umsatzes wird in Nachbarländern gemacht, bla bla
    Bei Importen aus allen anderen Ländern wird's teurer :rolleyes


    Aber Giele, das ist nicht das Thema hier. Ich wollte hier ausschliesslich über das Einkaufen über der Landesgrenze diskutieren :)

  • Also das mit den Zollpapieren und den anderen Fragen wurde doch geklärt`? Und Deutschland Shopper gehen ja auch über den Postweg.. Ich kenne zum Glück einen Grenzgänger der mir das kleine Zeugs auch mal so bringt.

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

  • Ja, im Prinzip schon :)
    Die letzte Frage würde mich aber noch interessieren. Wie sie das rückverfolgen wollen. Wenn ich's nachrechne könnte es knapp werden - bin knapp darunter. Aber wer weiss schon welche Kurse die manchmal haben. Und dummerweise habe ich alle Formulare auf mich genommen, obschon wir zu zweit waren *facepalm* Deshalb die Frage wie sie das prüfen / kontrollieren.

  • Saiba bestellt per Post:Bemessungsgrundlage (da drauf zahlst Du 8% MwSt!) ist in der Regel das Entgelt, das Sie für die Waren bezahlen oder bezahlt haben. Dies gilt auch für im Internet ersteigerte Waren. Basis bildet die Rechnung oder der Kaufvertrag. Andernfalls wird der Marktwert besteuert, z. B. bei Geschenken. Der Marktwert entspricht dem Betrag, den ein Käufer für die eingeführte Ware bezahlen müsste.
    Ebenfalls zur Bemessungsgrundlage gehören alle Kosten bis zum Bestimmungsort in der Schweiz (z. B. Kosten für die Beförderung und Verzollung durch die Post) sowie die Einfuhrabgaben (z. B. Zollabgaben).
    Nicht zur Bemessungsgrundlage gehört die ausländische MWST, sofern sie vom Lieferanten auf der Rechnung oder dem Kaufvertrag aufgeführt wurde.


    Saiba geht zu Fuss über die Grenze:
    Andere Waren des Reiseverkehrs sind bis zu einem Gesamtwert von CHF 300.- pro Person abgabenfrei. Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze sind alkoholische Getränke, Tabakwaren und sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milchprodukte (ohne Käse und Quark), Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen überschreiten.
    Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren oder der im Ausland ausgeführten Reparatur- und Unterhaltsarbeiten (z. B. am eigenen Fahrzeug) CHF 300.–, so sind alle Waren und Kosten abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen.
    Einzelne Waren, die für sich eine ganze Einheit bilden, (sog. Warenposten wie z. B. Modelleisenbahn-Startset, Besteckkoffer, Satz Sommerreifen, zerlegtes Bett, Parkett und Fliesen) können wertmässig nicht auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Solche Warenposten sind, wenn sie die Wertfreigrenze von CHF 300.- übersteigen, als Ganzes abgabenpflichtig.


    Das der Zoll jetzt keine Anleitung schreibt wie man Steuern spart, ist klar gell :) Da wo nicht explizit steht "ist nicht teilbar auf mehrere Personen", da darf man (z.B. Du kaufst nen Mantel und ne Jeanshose)

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

  • Entweder liest du nicht richtig oder ich formuliere meine letzte Frage unverständlich.


    Alles was du hier per copy / paste gepostet hast weiss ich ja bereits und beantwortet meine letzte Frage nicht;) Dank GP weiss ich nun auch wie / wo man angibt, dass man die Mwst. noch entrichten muss.


    Aber egal. Für's nächste Mal achte ich mich einfach darauf, dass es nicht gleich knapp wird und dass es als Paar geschickter ist, die Einkäufe seperat zu bezahlen anstatt alles zusammen.

  • Zitat

    Original von Saiba
    Aber egal. Für's nächste Mal achte ich mich einfach darauf, dass es nicht gleich knapp wird und dass es als Paar geschickter ist, die Einkäufe seperat zu bezahlen anstatt alles zusammen.


    Wers bezahlt hat, ist egal, glaube ich. Weil Du kannst es Deiner Freundin auch gleich vor dem Laden "schenken". Ist am Flughafen ja auch immer das Gleiche: Der Raucher in der Reisegruppe schenkt auch jedem Nichtraucher vor dem Zoll eine Stange Zigis, die er anschliessend wegen Nichtgefallen wieder zurückbekommt ;)


    Aber die Papiere müsst ihr evtl. getrennt haben. Wenn jeder nicht mehr Waren als für max. 300.- hat, brauchts eh keine Papiere. D.h. falls doch für mehr als 600.- gekauft wurde, schenkst Du Deiner Freundin halt etwas für max. 300.- und verzollst hat selber nur noch den Rest. -> Für ein Paar macht mehr als ein Bogen Papiere wenig Sinn.