Domainrecht, bräuchte Hilfe

  • Ich hätte eine Frage bezüglich dem Domainrecht. Vielleicht kann mir jemand helfen.


    Folgende Ausgangsgegebenheit (mit fiktiven Namen):


    Ich habe den Domainnamen http://www.meinedomain.ch vor einem Jahr registriert.



    Nehmen wir mal an es gibt in Deutschland eine "MeineDomain GmbH", welche unter der Domain http://www.meinedomain.de auftritt.


    Die GmbH in Deutschland wurde vor 5 Jahre gegründet und ebenso die deutsche Domain http://www.meinedomain.de registiert.


    Hat die Firma einen rechtlichen Anspruch auf meinen Domainnamen?

  • Meiner Meinung nach nicht da sie nur in DE eine GmbH ist und in der Schweiz nicht eingetragen ist. Dazu ist denke ich mal auch ihr Name nicht geschützt bzw. Europaweit geschützt.


    Von dem her würde ich die Domain ohne bedenken verwenden.

    Workstation: Shuttle HTPC, i5 7400, 16GB RAM, Gigabyte GeForce GTX 1050 Ti WindForce, 256GB m.2 SSD, 4TB SATA HDD

    Homelab: Intel NUC8i3BEH2, i3-8109U, 32GB RAM, 2x 500B SSD (PiHole, Plex-Server, Proxy, Bitwarden, Mailcow)
    Daten: Synology DS1813+ 5x 10TB als SHR, 2x 4TB als SHR
    Media: LG OLED65C8, Playstation 4, Nintendo Switch, Sonos Playbar inkl. 2x Symfonisk Rear + Sub
    Mobile: MacBook Air 13" Mid2019, i5 1,6 GHz, 16GB RAM, 500GB SSD; iPhone 13 Pro 128 GB Spacegrey

  • Soweit ich gesehen hat gilt auch beim Markenrecht:


    Es wird von europaweit gesprochen, aber gemeint ist EU weit, spricht in der Schweiz ist diese dann nicht geschützt.

  • Hi


    Du darfst meinedomain.ch behalten: GmbHs sind nur im jeweiligen Land geschützt. Sprich, wenn ich in der Schweiz eine Meier GmbH mache, darf auch jemand in Deutschland eine Meier GmbH eröffnen, nicht aber in der Schweiz. Ist natürlich möglich, dass das Namensrecht in der EU EU-weit gilt, interessiert uns aber nicht. ;-)

  • Das wird immer sehr kompliziert. Weil schlussendlich: Wenn du vor x Jahren novartis.ch gekauft hättest, dann könnte Novartis geltend machen, dass dies ganz klar eine Abkupferung von ihrem Namen ist. Und das gibt meistens dann fiese Rechtsstreits, welche dann in 99.9% der Fälle die Firma gewinnt, einfach weil die ein anderes Budget haben für Rechtstreits. ;-)


    Ein Beispiel: Steg Computer hatte früher die Domain steg.ch Dann kam eine Walliser Gemeinde Steg und hat dann auch dort schlussendlich den Rechtsstreit gegen die damals noch eher kleine Steg GmbH gewonnen. Die Ironie: Heute sind die Dörfer da untern so durcheinanderfusioniert, dass steg.ch direkt auf eine andere Seite umgeleitet wird. Gut, Steg ist heute ja zufrieden mit stegpc.ch Aber dies nur mal so als Beispiel. Du kannst aber ja versuchen, evt. einen Preis fürs das abtreten der Rechte auszuhandeln.

  • Hallo,
    Ich bin selber gerade in einer solchen Problematik.


    Es gibt diesbezüglich viele Gesetzte welche zum Zuge kommen können...Zum Beispiel wurde durch das steg.ch Thema festgelegt, dass Städte in der Schweiz immer das Vorrecht auf die .ch Domain haben.


    Wenn Du aber eine Domain im Ausland holen willst .de .com gilt immer noch das Gesetzt first Come - First serve. Es sei denn Du verletzt gegen ein Markenrecht.
    Das Markenrecht, ist das einzigste was ziemlich klar ist , wem die Domain gehört....(Owner der Marke)


    Bei Firmen sieht das eigentlich anders aus, aber in den meisten Rechtsfällen, wie oben erwähnt wird zu gunsten der Firma Entschieden.


    Bei GmbH wird das aber nicht zwingend der Fall sein....



    Was würde ich tun an Deiner Stelle:
    Wenn die Domain keine emotionallen Bindungen mit Dir hat würde ich Sie verkaufen. Respektive von Ihnen ein Angebot einmal machen lassen um zu sehen wieviel das Sie bereit sind springen zu lassen.



    Es ist schwer konkret was zu sagen, wenn man die Domain nicht kennt.

    Wenn "Server" eine Religion ist, habe ich die passende Kathedrale dazu!
    --
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    Wir freuen uns auch über ein Facebook Like ;)


    Ein Spermium enthält 750 MB an DNA-Daten. Das macht pro Ejakulation ca. 164,8 Mio. GB an Daten und entspricht rund 270 Mio. GBit/Sek. Bandbreite.

  • Nehmen wir mal folgendes an:


    1. es wird die CH-Domain "Bananenhandel.ch" registiert
    2. ein Jahr später gründet jemand die "Bananenhandel GmbH" in der Schweiz


    Gilt hier auch noch wer zuerst da war?


    Was ist, wenn die Bananenhandel GmbH ihren Namen als Marke eintragen lässt?

  • fastforward
    Wenn ich richtig verstanden habe, hat er eine .CH Domain registriert, mit dem Namen einer deutschen Firma.

    TOWER i7 3930K | 7970 3GB | 32GB | GA-X79A-UD5 | 250GB Vertex 3 | Lian-Li V1200B-Plus | Eizo 24" | cooled w/ H2O
    FILER A6 5400K | 8GB | 120GB EVO Basic | RAID5 w/ 22TB usable | Lian Li PC-Q25
    NBOOK Lenovo ThinkPad W530 | i7-3720QM | Quadro K2000M | 24GB | 500GB OCZ Vector 180 | 15" WUXGA
    CINE Yamaha A-S1000+CD-S1000 | Marantz SR-6003 | Focal Chorus 725+706V, Cobalt SR 800 | Nubert nuLine CS-72+AW-560 | Panasonic TX-P65ST50J
    photosmusicinsta

  • Wenn bei der Firma die Wirtschaftlichkeit irgendwie eingeschränkt wird, oder Verwechslungsgefahr da ist, oder dir "unlauteres" Verhalten vorgeworfen wird, dann brauchst einen laaaaaaaaaaangen Atem um


    a.) deine Beweggründe/Vergleiche/ darzulegen
    b.) jede Handbewegung der Juristen zu bezahlen



    Du kannst 3 Juristen nach ihrer Meinung fragen, du wirst 6 Antworten erhalten.


    Es kommt halt auch auf den Namen an welchen du registrieren willst. Willst du einen allgemeinen Ausdruck wie Toilette registrieren, stehen die Chancen nicht schlecht. Registrierst du aber Sanitas-Toilette, hast verloren.

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

  • stim0r0l
    Dies habe ich auch verstanden. Trotzdem ist es Intressant, welcher Namen es sich handelt. Wenn es um einen Allgemeinen Begriff handelt wird es schwer für die GmbH.. Ist es aber expliziet ein Firmennamen, denke ich wäre eine gütliche Einigung mit einer finazieller Entschädigung die Beste Lösung für beide Partein.


    Marchi
    Wenn er, dann unter dem Namen Bananenhandel.ch auch noch Bananen anbietet wie die GmbH wirds kritisch, macht er nur eine Seite über " WIe läuft der Bananenhandel" wird es schwer für die GmbH.. Meistens versucht man aber immer eine Einigung auf finazieller Basis zu finden.


    Mein Fazit:
    Handelt es sich um eine private Domain, welche verkraftbar ist abzugeben würde ich wie folgt Vorgehen.
    Der Partie einen Brief schreiben, das Du Die Domain bereit bist abzugeben unter folgenden finazieller Voraussetzung - da der Transfer auf eine neue Domain für Dich mit Kosten verbunden ist:


    Eine Domain bringt somit locker 600CHF - 5000CHF (Ausnahmen auch mehr)


    Bei einer CH Domain msus es vorab durch eine Schlichtungsinstanz. Dieser Antrag alleine kosten schon 600CHF ....Mehr dazu hier (Auf der linken Seite Menu anschauen)

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  • Also alles in allem kommt es bei deiner Situation auch noch darauf an was konkret los ist. Hat sich die Firma selbst bei dir gemeldet oder ein (unabhängiger) Anwalt aus Amerika?


    Es ist nämlich für einige gelangweilte Büros da gang und gebe einfach mal an alle privatorganisationen/vereine/personen an zu schreiben die nur entfernt mit einer Markenverwechslung zu tun haben könnten und denen drohbriefe zu schreiben. Das machen se für gewöhnlich noch eigenmächtig und melden sich dann erst bei der firma die interesse an dem Fall haben könnte. Dann gibt ihnen die Firma erst die vollmacht alles durch zu drücken. (und das gibt dann ärger) du kannst der Firma aber auch ein Angebot machen dir die Domain ab zu kaufen wobei ich da dann nicht all zu zurückhaltend wäre. So ein Rechtsstreit geht locker und schnell mal über 10'000 CHF wenn die Firma eben keinen sicheren Anspruch durch Sitz in der Schweiz hat.


    Noch fieser (vor allem bei erhöhtem Bekanntheitsgrad) Frag erstmal nach was die Konkurrenz der Firma für die Domain bietet :skull

    If everything seems to be going well, you have obviously overlooked something - Murphy

  • Manche lösens auch so, dass die index.htm ne art Switch ist.
    Da wird die Seite einfach zweigeteilt. Links steht was im Sinne von "Sie suchen Firma XY? Klicken sie hier!" und rechts "Hier klicken für die Seite von Blabla Hugentobler".

    Glaubt die Horrorgeschichten über mich nicht - Es ist viel schlimmer.
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  • @ caradhras
    Das ist eine ziemlich unelegante Lösung :-) schon optisch.
    Und jemand muss dan auch die Gebüren zahlen.


    Ich glaube ff und die anderen haben genug Input gegeben um die Ursprungsfrage zu beantworten.


    Nimmt mich wunder worauf's rausläuft.

  • Ich hab nie behauptet, dass die Lösung elegant wäre ;)

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