Sockel 2011-System, i7-3820, 16GB

  • Fakt ist wohl, dass die hier verlangten Regeln einfach nicht realistisch sind. Es wäre wohl für alle angenehm wenn man sie anpassen würde, indem man z.B. anstimmen lässt über folgende Vorschläge.


    Zitat

    Original von Saiba


    Zwei Vorschläge:
    1: Standardregel bleibt und jeder Verkäufer, der sich anders verhalten möchte, schreibt das explizit in seinen Verkaufsthread
    2: Standardregel gilt nicht mehr sondern kann vom Verkäufer angewendet werden, muss er aber nicht. Quasi Good-Will / FairDeal ohne Zwang.


    95% der Leute würden von sich aus natürlich auch den ersten Interessenten bevorzugen und nicht sagen sie geben es dem der sich an dritter Stelle gemeldet hat. Und die anderen 5% werden sich auch von den Forenregeln nicht aufhalten es nicht zu tun...

  • Finde es lustig, über was man sich da streitet. Denn, die First-Post-Regel ist ganz einfach nicht rechtens: Gemäss Handelsrecht, resp. OR ist es ganz klar: First win, first serv. Das heisst, im Streitfall gehört das Angebot demjenigen, der sich das zuerst gesichert hat. Ob per PN, Post, Telefonat... völlig Wurtscht, wenn er es beweisen kann, dass er der erste war. Sollte ich etwas verkaufen, würde ich zu 1000% auch nach der Gesetzesrichtlinie gehen und nicht irgendwelche komischen Kastratenlösungen, die jemand in einem Forum aufstellt. Weshalb? Naja, nehmen wir mal an, jemand würde hier einen super TV verkaufen für 1200 CHF anstelle 2500 CHF, einige Monate in Benutzung. Ich würde da per PN zuschlagen um 10.15 Uhr. Und ich würde den Zuschlag nicht erhalten, sondern ein User, der sich um 10.20 Uhr gemeldet hat, dies könnte dann massive Probleme geben. Denn, wenn ich als Person nicht ganz klar vom Verkäufer ausgeschlossen werde, sprich "Alle dürfen es kaufen, ausser der SneakBite nicht", dann gilt die Aussage "Ich darf verkaufen an wenn ich will" nicht, dann ist das Angebot für alle offen. Und in dem Moment, wo ich zugeschlagen habe, ist eine Obligation, also ein Vertrag zustande gekommen, bei welchen sich der Verkäufer verpflichtet, mir das Produkt auszuliefern und ich mich verpflichte, das Produkt zu bezahlen. Wenn ich den TV dann unbedingt möchte, könnte ich meinem Rechtsschutz eine Mail schreiben, dass ich den TV gerne gerichtlich erwirken würde oder aber den Verkäufer auf Schadensersatz verklagen.


    Dies ist nur die rechtliche Seite, ob man dies im Regelfall dann so macht oder sich privat einigt, das ist dann eine andere Sache. Aber ICH persönlich würde IMMER nur rechtlich abgesichert etwas verkaufen.


    Von dem her: Dr. Love: Lass dich nicht von unwissenden Personen bequatschen: Du hast alles gemäss gesetzlichen Richtlinien richtig gemacht.

  • Meines Erachtens hat Sneak bisher mit Abstand den besten Beitrag zu diesen Thread geleistet. Er hat die Sache auf den Punkt gebracht. Er hat augfrund objektiven Anhaltspunkten argumentiert (nicht subjektiv) und seine Argumentationen sind auch realistisch nachzuvollziehen. Auf den Sachverhalt angewendet: eine Offerte (von Dr. Love) benötigt eine empfangsbedüftige Willenserklärung. Diese hat er auch wie geschildert zuerst von mir erhalten. Damit ist die Sache rein vom Tisch und ein Vertrag aus OR 184 ist gültig entstanden.


    Bezüglich den Vorschlägen von Saiba:
    Punkt 2 ist meines Erachtens kein schlechter Lösungsvorschlag. Vorbehalte wie "ich behalte mir vor die Ware nur an ausserwählte Käufer zu verkaufen" finde ich eher kritisch..

  • Bullshit.


    Was ist genau das Problen, dass man es nicht schafft einen Post anstelle einer PN zu machen?


    Die Argumente mit dem OR sind genau so bescheiden.


    Beispielsweise das mit den Bedingungen, die in gegenseitigem Einverständnis ausgearbeitet werden können, wenn si nicht gegen geltendes Recht verstossen. Das heisst auch, dass Tweaker.ch seine MP-Regeln so definieren kann, wie sie definiert sind, denn sie verstossen nicht gegen geltendes Recht.


    Dies hier ist eine Plattform, die ihre Regeln hat und diese gelten, da sie nicht gegen geltendes Recht verstossen.

  • @ Inosin: Dann wäre ich einige Zeit aber mit Scheuklappen in diverse Weiterbildungen gegangen (Marketingweiterbildungen, Finance, Recht bis hin zum Spezialisten in Unternehmensorganisation, wo Recht & Compliance ein grosser Brocken ist), wenn der Beitrag Bullshit ist.


    Das mit den Bedingungen, die beide Parteien ausarbeiten können stimmt zwar, DOCH: Der Verkäufer ist Dr. Love und der Käufer ist XYZ. Da hat Tweaker.ch nichts damit zu tun. Dr. Love und der Käufer können die Details anpassen, beispielsweise Zahlung per Rechnung, Zahlung auf Raten, zerst x Monate ausprobieren und erst dann bezahlen, Bezahlung in Naturalien, Garantieleistungen etc. etc., doch damit hat das Forum rein überhaupt gar nichts zu tun.


    Und man ist immer an geltendes Recht gebunden. Und das geltende Recht ist ganz klar die Entstehung einer Obligation. Die ist entstanden und tiptop rechtens.


    Ich darf mich nicht als Autoverkäufer am geltenden Recht "vorbeischleichen" und sagen: Ich passe an, dass wir keine Bonitätsauskunft über den Antragssteller machen und uns ist völlig Wurscht, ob er sich damit verschuldet, wir kommen spätestens über den Betreibungsweg zu unserem Geld. Denn das würde gegen geltendes Recht verstossen.

  • Geltendes Recht immerhalb eines Forums sind die Forenregeln.


    Geh mal zu Ricardo und sag denen du willst deinen Käufer selber auswählen und verkaufst es nicht dem höchstbietenden.


    Wenn du dich in einem Komplex mit Regeln bewegst, dann gelten diese als übergeordnetes Recht für alle Vorgänge, die innerhalb dieses Komplexes geschehen, falls sie innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen von übergeordnetem Recht liegen.

  • Kinder Kinder...

    Gaming: AMD Ryzen 5 2600X, MSI B450M, 32GB RAM, Sapphire RX6900XT Nitro+ SE, 4TB SSD, 10TB HDD, Win11, Samsung Odyssey G7 32" 1440p@165Hz
    Server: AMD Ryzen 5 3600, Gigabyte B450M4, Quadro P400, 16Gb RAM, 500GB SSD, Plex Encoder

    Storage: Intel i3 3220T, ASRock Z77 Pro4, 4Gb RAM, 111 TB Storage (Seagate Exos), Plex Storage

  • Zitat

    Original von Inosin
    Geltendes Recht immerhalb eines Forums sind die Forenregeln.


    Geh mal zu Ricardo und sag denen du willst deinen Käufer selber auswählen und verkaufst es nicht dem höchstbietenden.


    Wenn du dich in einem Komplex mit Regeln bewegst, dann gelten diese als übergeordnetes Recht für alle Vorgänge, die innerhalb dieses Komplexes geschehen, falls sie innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen von übergeordnetem Recht liegen.


    Schön wie Leute da jeweils mit Äpfel und Birnen-Vergleichen kommen, wenn ihnen die Argumente ausgehen. Ricardo und Ebay sind VERSTEIGERUNGSplattformen. Versteigerungen sind anders geregelt, logisch gilt dort der Höchstbietende.


    Aber auch dort: Wie Verkäufer und Käufer den Deal abwickeln, ist Ricardo völlig Wurscht. Ob Vorauskasse, Ratenzahlung oder sonst was ist Ricardo völlig egal. Sie bieten nur die VERSTEIGERUNGSPLATTFORM an. Hier ist es ein ganz normaler Marktplatz, wo sich Verkäufer und Käufer treffen. Und wenn ich da der Erste bin, dann bin ich der Erste, egal auf welchem Weg. Darum geht es. Eine Obligation ist rechtlich absolut korrekt entstanden und wurde so ausgeführt.


    Du kannst gerne mit mir weiterdiskutieren, aber bitte per PN. Wie es rechtlich ist, habe ich hier aufgezeigt und ist so absolut korrekt. Was du rausgelassen hast, stimmt zwar, betrifft den Fall hier aber in keinster Weise, da nicht tweaker.ch als Verkäufer auftritt sondern eine Privatperson. Da du mir dies nicht glauben willst, geht es um eine Privat-Diskussion von uns beiden und die müssen wir nicht hier weiterführen. Aber bitte bring dann richtige Argumente.

  • knightxtc


    Wieso hast du denn eine PN geschrieben und nicht hier geposted?



    Es ist doch klar wieso man solche PN Absprachen nicht gerne sieht. Niemand hier kann nachvollziehen, ob der per PN wirklich schneller war, genauso wenig ob geheime Preisabsprachen geführt wurden.


    So könnte man doch hier einfach als Verkäufer eine Zeit lang warten und dann einfach sagen: "da ware einer schneller per PN", wobei das gar nicht stimmt. Denn jemand hat einfach ne Stunde später gesehen, dass er im Thread zu spät ist und per PN bietet er dem Verkäufer einfach mehr, um das tolle Angebot zu bekommen.


    Wenn jetzt sich die einen an die Regeln des Marktplatzes halten und andere für sich OHNE ERSICHTLICHEN Grund ihr eigenes Ding durchzuziehen, wird es hier einfach nur noch chaotisch..



    Und nur mal so am Rande: in viele grossen Forenmarktplätzen gilt das Verbot von PN-Absprachen und das wohl nicht ohne Grund.

  • Ich seh nicht worin das Problem liegt, kurz im Thread "gekauft" zu posten, alles andere darf ja dann via PN geregelt werden. Es geht nur darum den Verkaufsthread fair und durchsichtig zu halten. Ausserdem ist ein kurzer Post im Thread schneller als eine PN, von daher weis ich gar nicht wo ihr alle das Problem dieser Regel seht.

    Aktuelles System: Intel I7 2600K @4.4GHz / gekühlt von H100 | Asus P8z68 V Pro/Gen3 | Asus GTX 780TI | 4*4GB Corsair Vengance DDR3 1600 MHz | 2x 240GB Crushial M500 RAID 0 | Asus Xonar Xense
    Tablet: Lenovo Thinkpad Tablet 2: 10.1 Zoll Windows Tablet

  • Zitat

    Original von Hechamon
    Ich seh nicht worin das Problem liegt, kurz im Thread "gekauft" zu posten, alles andere darf ja dann via PN geregelt werden. Es geht nur darum den Verkaufsthread fair und durchsichtig zu halten. Ausserdem ist ein kurzer Post im Thread schneller als eine PN, von daher weis ich gar nicht wo ihr alle das Problem dieser Regel seht.


    z.B. dass man das Objekt nur bei Tweaker ausschreiben kann und nirgends anders gleichzeitig (gratisinserate, einem Bekannten,...)


    dass man es wenn man es tweaker intern kauft über einen post macht und nicht über eine PN finde ich gut. Aber dass man sich dem ersten der ins Forum Schreibt verpflichtet das Produkt zu verkaufen finde ich wegen oben Genannten Gründen quatsch.

  • Ich "muss" ganz klar Inosin recht geben!


    Das hier ist ein Forum, bzw. ein Handelsforum mit einem Handels 1x1, wer es nicht einmal schafft dieses einfache 1x1 einzuhalten, sollte vlt auch keine Gesetzestexte interpretieren.


    Das bei Verkaufsthreads immer ein Preis anzugeben ist, ist nur Fair und man beugt somit auch Betrügereien vor.
    Genau so wie auch das der erste Post entscheidet!

  • Zitat

    Original von hit-killer
    Ich "muss" ganz klar Inosin recht geben!


    Das hier ist ein Forum, bzw. ein Handelsforum mit einem Handels 1x1, wer es nicht einmal schafft dieses einfache 1x1 einzuhalten, sollte vlt auch keine Gesetzestexte interpretieren.


    Das bei Verkaufsthreads immer ein Preis anzugeben ist, ist nur Fair und man beugt somit auch Betrügereien vor.
    Genau so wie auch das der erste Post entscheidet!


    Das hat definitiv nichts mit Interpretation zu tun gehabt.


    Und wie gesagt: Ihr könnt hier einen Shitstorm nach eurem Gusto anheizen: Gesetzlicher FAKT ist: Dr. Love hat sich genau richtig verhalten und ICH, wenn ich etwas verkaufen würde, würde es genau so machen. Wieso? Um im Rechtsfall mich selber absichern zu können uns sagen: Seht hier, ich habe gemäss OR richtig gehandelt, ich bin nicht belangbar.


    ABER: Es ist hier im Forum das Selbe, wie Larry Flint mal zu einem Richter gesagt hat: Meinungen sind wie Arschlöcher Euer Ehren: Jeder hat eines!


    Das heisst, schlussendlich kann jeder so tun und lassen wie er will, er muss einfach im Extremfall mit den Konsequenzen leben.


  • Dann lösche doch bitte deinen Forenaccount wenn du nicht im stande bist die Forenregeln zu beachten...