Mal ne Frage an unsere Rechtsverdreher...

  • habs mir doch gedacht, wollte dich genau das gleiche fragen als ich das post con cype gesehen haben...


    Ach ja danke noch für den HHC-1
    Hab ihn mit einem YS-Tech temp 80mm modifiziert und die CPU ist nun 32° warm nachdem sie schon über eine h läuft...

    Ein MANN wird NIE ERWACHSEN - sein SPIELZEUG wird EINFACH GR�SSER!
    Der LADEDRUCK sei mit Euch!

  • also, wenn ich mich schon geoutet hab, dann muss ich die Angaben auch noch etwas präzisieren. Die angeführte Preisliste bezieht sich auf den Tarif zum Erlass und zur Zustellung eines Zahlungsbefehls.


    Sollte dann eine Betreibung auf Pfändung nötig werden, dann fallen nochmal Gebühren an. Ca. 65.00 + Je nach Aufwand, Polizei usw...








    Vielleicht sind die Temperatursensoren auf meinem Board auch Hypochonder! Jedenfalls hab ich trotz Heatpipes immer zw. 55 und 65 °C gehabt. XP 1900+ auf Standardtakt.

    A fine is a tax for doing wrong.
    A tax is a fine for doing well.

  • ich antworte jetzt trotzdem, auch wenn das hier definitiv zum Offtopic wird.


    Ich habe gerade mein Grundstudium abgeschlossen, also 4 Sem hinter mir. Jetzt mach ich erst mal ein Jahr Pause. Ich studiere an einer berüchtigten Ostschweizer Uni.

    A fine is a tax for doing wrong.
    A tax is a fine for doing well.

  • Zitat

    Vielleicht sind die Temperatursensoren auf meinem Board auch Hypochonder! Jedenfalls hab ich trotz Heatpipes immer zw. 55 und 65 °C gehabt. XP 1900+ auf Standardtakt.


    Das liegt bei mir sicher auch daran dass ich nicht eine wirkliche krasse cpu habe (Celeron -T 1200MHz, 13 mikron)

    Ein MANN wird NIE ERWACHSEN - sein SPIELZEUG wird EINFACH GR�SSER!
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  • Zitat

    Original von 2cool4u
    ich antworte jetzt trotzdem, auch wenn das hier definitiv zum Offtopic wird.


    Ich habe gerade mein Grundstudium abgeschlossen, also 4 Sem hinter mir. Jetzt mach ich erst mal ein Jahr Pause. Ich studiere an einer berüchtigten Ostschweizer Uni.


    St. Gallen?

  • warum gehst du nicht einfach und holst deinen PC zurück?
    Das wäre auch ne variante!
    Villeich ne blöde aber immerhin eine!


    Mach dem Feuer unterm A****!!! :D

    Workstation I: ASUS Rampage IV Extreme, CPU Intel i7-3960X @ 4.50GHz, 4x 4GB Corsair Dominator 1600MHz, Gainward GTX-580 3GB, 1x 120GB SSD Corsair Force GT SATA3, NEC AD-7170S DVD-RW, Lian Li PC-70 @ Wakü, 2x ASUS VW246H 24"TFT


  • - ja, wenn der Schuldner unterliegt und es zur Zahlung kommt!


    - meine Frau musste auch mal ein Musikgeschäft betreiben. Der Typ hat Ihren Synthecizer in Kommission verkauft und das Geld nicht ausbezahlt.
    Die hat ihn dann nach langem Hin und Her betrieben: Kosten (weiss nicht mehr ganz genau): horrend!
    500.- Vorschuss musste sie leisten (bei einem Streitwert von ca. 2'500.-) und die Betreibungskosten 70.- oder 70.- könnte hinkommen, der Typ hat aber so viele Betreibungen am Hals, dass wir das jetzt ans Bein streichen konnten - keine Chance, noch zu dem Geld zu kommen!


    Es kann auch so gehen - das ist unser RECHTSSTAAT! :P


    das haben wir davon, dass wir viel zu viele Juristen ausbilden...

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • Schick ihm mal einen Eingeschriebenen Brief in dem du ihm schreibst er muss in 30 Tagen zahlen. Hast du da nichts bekommen gehst du auf die Gemeinde und stellst ein Antrag auf Betreibung. Dann bekommt der andere Nochmals die Möglichkeit glaub ich innerhalb von 20 Tagen zu bezahlen. Oder Rekurs einzulegen. Dann gehts ihrgendwie weiter.
    Aber mach ihm mal angst mit der Betreibung. Half auch mal bei einem aus dem Internet bei dem es um einen Betrag von unter 20.- ging.

  • Sh@rky
    Unser Rechtsstaat gibt Dir wenigstens ein Mittel in die Hand.


    @all
    Es gibt ja verschiedene Stufen im Betreibungsverfahren.


    1. Ansetzung einer Nachfrist mit Betreibungsandrohung per eingeschriebenem Brief.


    2. Erlass und Zustellung eines Zahlungsbefehls.


    3. Betreibung und allenfalls Pfändung/Pfandverwertung.


    Weiter als bis zum Zahlungsbefehl würd ich im Zweifelsfalle nicht gehen, ausser bei hohen Forderungen, weil dann wie Sh@ry schon sagte, die Kosten den Streitwert schnell mal übersteigen. Wenn sich der Schuldner weigert zu zahlen, und eine Beitreibung Sinn macht, er also genügend Barwerte hat, dann kann die Fortsetzung des Verfahrens sicher Sinn machen.

    A fine is a tax for doing wrong.
    A tax is a fine for doing well.