Salut
Ich brauche eure Hilfe, ich nerve mich gerade zu tode...
Ich habe am 10.04.2015 eine Kamera gekauft und am 10.04.2017 einen Defekt bei xyz.ch gemeldet. (hatte leider nicht früher Internet, war im Ausland/Schnittlauch) Nun wird mir die Garantie verweigert, weil ich die Kamera nicht bis zum 10.04.2017 bei xyz oder einer Servicestelle übergeben habe. Gilt die Meldung eines Defekts innerhalb der Garantie nicht darüber hinaus, wenn der Fall noch bearbeitet wird?
Ich hätte nach meiner persönlichen Erfahrung mit anderen grossen Hardwareherstellern ja gesagt. Aber man ist in dem Fall scheinbar anderer Meinung.
Gruss Gigu