Garantie resp. Gewährleistung

  • Salut


    Ich brauche eure Hilfe, ich nerve mich gerade zu tode...


    Ich habe am 10.04.2015 eine Kamera gekauft und am 10.04.2017 einen Defekt bei xyz.ch gemeldet. (hatte leider nicht früher Internet, war im Ausland/Schnittlauch) Nun wird mir die Garantie verweigert, weil ich die Kamera nicht bis zum 10.04.2017 bei xyz oder einer Servicestelle übergeben habe. Gilt die Meldung eines Defekts innerhalb der Garantie nicht darüber hinaus, wenn der Fall noch bearbeitet wird?


    Ich hätte nach meiner persönlichen Erfahrung mit anderen grossen Hardwareherstellern ja gesagt. Aber man ist in dem Fall scheinbar anderer Meinung.


    Gruss Gigu

  • Ich würde mal behaupten, dass mit der Anzeige des Mangels welche korrekt stattgefunden hat, die Frist "angehalten" wird so wie ich das OR verstehe.


    OR Art. 210 abs. 5
    Die Einreden des Käufers wegen vorhandener Mängel bleiben bestehen, wenn innerhalb der Verjährungsfrist die vorgeschriebene Anzeige an den Verkäufer gemacht worden ist.


    Würde also davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist und die Firma xyz.ch darauf eingehen muss sofern es sich um einen Mangel handelt.

    RBG for president ^^ Man wird älter.

  • Hi


    Da die Meldung über den Defekt vor Ablauf der Garantie einging, müsste dieser noch behandelt werden.


    Ich hatte mal die selbe Situation bei einer Gainward Grafikkarte.
    Meine Gainward GLH HD4870x2 hatte nette Speicher-Artefakte.
    1. Garantie eingeschickt => Gainward Keine Probleme festgestellt :stupid
    2. Garantie eingeschickt => Gainward Keine Probleme festgestellt :stupid
    3. Garantie eingeschickt => Austausch durch eine GTX295 da keine HD4870x2 mehr vorhanden, Standartablauf wenn 3. Mal eingeschickt


    GTX295 kurz vor Ablauf der Hauptgarantie BSOD.
    Gainward direkt angeschrieben, diese sagten wieder bei Digitec vorbeibringen und einschicken lassen.


    4. Garantie eingeschickt => GTX295 kam nach 4 Wochen zurück mit der Begründung "Garantie abgelaufen"


    Wieder Gainward angeschrieben, wurde abgewiesen da die Garantie beim Eintreffen der Graka abgelaufen war.


    Seither mache ich einen grossen Bogen um Gainward Grakas und kaufe lieber MSI oder EVGA.


    Die nette Dame von Gainward hat mir dazumal sogar gedroht mich zu verklagen, würde ich unseren Mailverkehr oder den Ablauf publik machen.



    Das nenne ich Kundenservice :kotz



    Seither dient die GTX295 als Briefbeschwerer und als Erinnerung, nie mehr Gainward zu kaufen. Dennoch hätte ich lieber die GLH HD4870x2 als Briefbeschwerer, da diese wenigstens nach etwas aussah.




    Gruss Angryhellfire

    Tower: LianLi 343
    CPU: 3960X
    Mainboard: Asus Sabertooth X79
    Ram: 8x4Gb Corsair Venegance 1600MHZ
    Graka: MSI GTX1080Ti Armor

    Einmal editiert, zuletzt von Angryhellfire ()

  • Salut


    Ich bin zwar nicht ganz der selben Meinung wie die/der VerkäuferIn was die Sache mit der Garantie anbelangt, aber man hat mich als Kunde zufriedengestellt!


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    Vielen Dank für Ihre Antwort.


    Ich habe Ihr Mail aufmerksam gelesen und soeben mit [DER SERVICESTELLE] telefoniert. Der Techniker hatte in Ihrem Fall einen Kulanzantrag bei Canon eingereicht und heute Morgen den Bescheid erhalten, dass die Kamera unter Garantie repariert werden darf. Daher hat sich die Angelegenheit glücklich aufgelöst und ich bin froh, Ihnen die positive Nachricht überbringen zu dürfen.


    Ich möchte auch noch grundsätzlich allgemein zum Fall Stellung nehmen. Grundsätzlich ist die Ablehnung der Garantie korrekt. Aber ich bin natürlich froh, dass sich Canon hier kulant zeigt.
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    Ich habe dein Eindruck Sie/Er muss die Aussage am Schluss noch anhängen, damit man fürs nächste Mal vorgesorgt hat.


    Wie auch immer. Ich habe was ich wollte und sage danke.


    Gruss Gigu

  • :rock :cheers

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