Statement von http://www.nethands.de
"Mich erreichte heute (04.03.2003) ein Schreiben eines Rechtsanwaltes in Form einer Abmahnung wegen Verletzung des §6 des Teledienstegesetz (kurz: TDG). In diesem werden wir aufgefordert eine Mahngebühr von über 250€ zu zahlen. Der PYS bzw. Nethands.de ist ein rein privates Projekt und kann sich daher solche Ausgaben nicht leisten!"