Ui, eigentlich dachte ich mir bei dem Thread vom Titel her nix böses, aber was hier drin vorgeht ist ja nen hochbrisantes Thema.
1. Ja, ich benutze Daemon Tools.
2. Ja, ich habe von BF1942 ein Image erstellt, welches ich dann mit Daemon Tools als virtuelles CD-Rom Laufwerk stets zur Verfügung habe.
3. Ja, ich bereue es nicht, dass ich es nicht getan habe (Kopierschutzabfrage dauert nun zwischen dem Mapwechseln nur noch wenige Sekunden).
Meine BF942 CD liegt nun gut verstaut im DVD Case in ner Schublade. Kann mir jetzt mal jemand von den ehrenamtlichen Software-Käufern hier erklären, WO GENAU hier das Schweizer Recht etwas dagegen hat? Ich will Artikel oder andere Quellen sehen.
Meines Erachtens ist das aktuelle Gesetz im Bezug auf die letzten Entwicklungen im Bereich Urheberrechtsverletzungen einfach nicht mehr glaubwürdig. Natürlich kann man jeden Paragraphen so hinbiegen ("Gummi-Paragraphen"), dass es irgendwie im hintersten Eckchen doch noch Sinn machen könnte.
Ich habe mit dem Kauf von BF1942 das Recht zugesprochen bekommen, das Spiel BF1942 einmal auf einem Computer zu installieren und zu betreiben. WIE ist nicht geregelt.
Also, an die "Saubermänner" unter euch, welche Waldi am liebsten nach China schicken würden, wo es solche Gesetze nicht mal annäherend gibt, sollten ihm doch auch mal konkret beweisen können - gleich wie er euch beweisen will (und halts nicht schafft), wie er seine Taten rechtfertigt - wieso genau das Vergehen strafbar sein könnte.
Ich wette was, dass ihr keine 100%-ige Definition des rechtlichen Problems finden werdet, gleich wie auch Waldi seine Taten nicht rechtfertigen kann. Klar, er ist am kürzeren Hebel, da der Staat ja bestimmen darf.
Nur mal so als weiterer Ansatz zu diesem Thema. Bekanntlich passen nämlich Urheberrecht, Internet und Raubkopiererei nicht gut zueinander - ein totales Rechtswirrwarr ist meist die Folge.
EDIT:
Nun mal egal, ob er Deutscher ist oder nicht...das deutsche Gesetz wird kaum die besseren Getzte haben als die Schweizerische Rechtssprechung.
Gruss
Head-Hunter