Hier noch ein Beispiel, wie man heute als Kunde behandelt wird. Habe im Dezember bei obiger "Firma" ein Albatron I845PE Pro 2 SILVER EDITION bestellt. Ok, nach ca. 2 Wochen bekommen (MWST und Postgebühren am Zoll bezahlt), superschönes, silbernes Board, aber leider defekt.
Ok, zurückgesendet, nach telefonischer Absprache nach DE, nochmal Porto bezahlt (viel!), und ca. 1 Monat überhaupt nichts mehr gehört. ALso, nochmal telefon (auch teuer), um zu erfahren, dass das Board an Albatron eingesendet wurde. Ok, nach nochmal einem Monat bekomme ich endlich einen Zettel vom Zoll!? Ich habe ein Paket, dass nich ordnungsgemäss deklariert worden sei. Nach langem hin und her, muss ich nochmal 26Fr. bezahlen, dass ich das ausgetauschte Board überhaupt erhalte. Egal, Hauptsache ich habe endlich das Board.
Nach dem Erhalt sofort ausgepackt, und siehe da, ist nicht mehr die Silver Edition, sondern nur noch das normale Meergrüne... (Sonst genau die gleichen Features, aber nicht limitiert, und vorallem nie so schön).
Wieder telefoniert, und dann wird mir gesagt, man schaue, ob sie noch ein silbriges auftreiben können. Er melde sich bei mir.
Dann, 2 Tage später erfahre ich, dass sie noch ein Board haben, aber ich es über den regulären Weg kaufen (und zahlen!!!) sollte, und mein anderes in der Schweiz verkaufen soll... Es würde Ihnen sonst zu teuer! F.U.xx LIESKE DE!!!
Vorsicht, lieske Deutschland!
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Genau aus diesen gründen kaufe ich nie mehr in DE ein...
-Hohes porto
-Zoll-gebühren
-Bei problemen immer der verarschteIch würde nur für das silber mobo (inkl: Porto) zahlen!Den rast kann(muss) der Verkäufer zahlen!
Nähmlich: OR 197
Der verkäufer haftet dem käufer für mängel an der kaufsache,Diese muss fehlerfrei,unbeschädigt und für den vorgesehenen gebrauch tauglich sein. <-Garantie -
Gilt hier nicht das deutsche Gesetz?? Wenn ich doch dort einkaufe, muss ich die Mängel auch dort anklagen oder.
Waldi soll doch mal aufklären...
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Zitat
Original von Marsbombe
Nähmlich: OR 197
Der verkäufer haftet dem käufer für mängel an der kaufsache,Diese muss fehlerfrei,unbeschädigt und für den vorgesehenen gebrauch tauglich sein. <-Garantie
Hmm, das ist ja eigentlich auch beim "Non-Silver-Modell" der Fall, oder?! Es ist ja sowohl fehlerfrei als auch für den vorgesehenen Gebrauch (nämlich Betrieb in einem PC) absolut tauglich. Ist aber trotzdem eine schweinerei! -
Zitat
Original von tinuba
Hmm, das ist ja eigentlich auch beim "Non-Silver-Modell" der Fall, oder?! Es ist ja sowohl fehlerfrei als auch für den vorgesehenen Gebrauch (nämlich Betrieb in einem PC) absolut tauglich. Ist aber trotzdem eine schweinerei!Ah, Kaufrecht, schön dass wir das gerade am gymer hatten.
Es ist aber nicht die bestellte ware, also hat er das recht darauf das zu bekommen was er bestellt hat. Und zwar kostenfrei. Sag der Firma du willst die Portogebühren die dir angefallen sind durch das zurückschicken zurück haben. Ausserdem sind die Verpflichtet das Board zurück zu nehmen und dir das Silbrige zu schicken da du für das silbrige den Vertrag abgeschlossen hast, nicht für das Grüne.
Du bist hier eigentlich vollkommen im recht, könntest denen sogar mitm Anwalt drohen wenn sie dir das ganze nicht (portofrei) zurücknehmen und das silbrige schicken. -
Malay: Aber sonst gehts dir noch gut? Du erstellst hier 2 Threads, die absolut keinen sinn haben und eigentlich nur die Risiken einer Onlinebestellung aufzeigen! Was willst du damit erreichen?
"Boikotiert alle Onlineshops! Revolution! Kaufft nichts mehr online!" Ist das dein Zeil? Weil wenn nicht, sind deine beiden threads sowas von sinnlos, denn du, genau wie ich und alle anderen hier, provitieren masslos an diesen Shops. Bloss weil sie in einem von hundert fällen fehllieferungen machen, eventuel auch wegen fehangaben von dir, verurteilst du sie auf die knochen. Ehrlich gesagt hab ich noch nie einen thread von dir gesehen, wo stand: "Juhu, super schnelle und korrekte lieferung erhalten!" Wenn du also eine 100%ige sicherheit beim kauff haben willst, fahr persöhnlich vorbei. Wenn du dafür zu faul bist: schnauze!In dem sinne: Mit fehlern von onlineshops ist zu rechnen, also nicht glaich ausrasten!
Ach ja, noch wegen der bestellung in de:
Geld kannst du bestimmt zurückverlangen vom porto. Und es gibt immernoch e-mail, das kostet an jeden ort dieser welt gleichviel, nähmlich gar nix. Ach ja, und telefonieren nach deutschland ist dfinitiv nicht teuer, ich hab ne Freundin in Deutschland und wir telefonieren jeden tag sicher ne stunde. Ich hab ne ganz normale telefonrechnung! Also jammer nicht wegen n par minuten nach DE telefonieren. -
Zitat
Original von tinuba
Hmm, das ist ja eigentlich auch beim "Non-Silver-Modell" der Fall, oder?! Es ist ja sowohl fehlerfrei als auch für den vorgesehenen Gebrauch (nämlich Betrieb in einem PC) absolut tauglich. Ist aber trotzdem eine schweinerei!
stimmt, er hat nie mals das normale mobo bestellt, daher könnte man sagen :
laut OR 6a
Wer unbestellte ware erhält, muss sie weder aufbewaren noch zurücksenden. So zugestellte waren stellen keine offerte dar...
Er hat das mobo nicht bestellt ,also kann ers als geschnck betrachten und sie schulden ihm immer noch das silberne mobo (dass sie ja an lager haben).
Den Garntie hat er auf das silberne mobo (OR 210) und wenn er ein ersatz (mängel behebung)will, dürfen die nicht einfacht einen anderes modell(billigeres) zuschicken...
lol ,gibt man seinen kaputten porsche in den servic (garantie) und bekommt später nen smart zurück :skull1 -
Zitat
Original von Marsbombe
stimmt, er hat nie mals das normale mobo bestellt, daher könnte man sagen :
laut OR 6a
Wer unbestellte ware erhält, muss sie weder aufbewaren noch zurücksenden. So zugestellte waren stellen keine offerte dar...
Er hat das mobo nicht bestellt ,also kann ers als geschnck betrachten und sie schulden ihm immer noch das silberne mobo (dass sie ja an lager haben).falsch!
er hat das mobo bestellt jedoch nicht die ausführung die er bekommen hat. OR6a gilt nur wenn er mit der Firma überhaupt keinen Kontak hatte und da auch nichts ähnliches bzw derartiges bestellt hat. Das hier ist eine Falschlieferung.
Falschlieferung ist ein Mangel den er zu melden hat, hat er getan. Also muss der Verkäufer das Board umtauschen, ganz zurücknehmen und kaufpreis erstatten oder den Preis mindern. Malay wills getauscht haben (OR 206).
Ausserdem kann er schadenersatz für die für ihn entstandenen mehrkosten fordern (OR 97). Also kann er das Geld für die erneuten Lieferungen und Zollzahlungen, Telefongespräche und auch die kosten die er durch das zurückschicken hatte zurückfordern (NIcht die von der 1. Lieferung) und die Firma muss das Board bei ersatz auch portofrei zuschicken.
Mach ruhig druck auf diese Firma, laut schweizer recht bist du vollkommen im Recht und ich glaube kaum dass diese sachen im deutschen recht anders sind.achja edit:
HALT DIE FRESSE FENRIS! -
Blackmagic: toll, ja alles gegen die shops... juhu...
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Zitat
Original von fenris
Blackmagic: toll, ja alles gegen die shops... juhu...OMG sei einfach still ok?
Du hast echt keine Ahnung.
Es gibt ein Obligationen Recht, darin steht welche rechte der verkäufer und welche der käufer hat (und sonst noch ganz viele andere schöne Gesetzesartikel).
Hier liegt klar ein Vertragsbruch (der krassen sorte, weil sie noch verlangen dass er das board verkauft und sies nicht zurücknehmen wollen wozu sie aber VERPFLICHTET sind) vor.
Das ist nichts gegen die shops, das ist ganz einfach das recht des käufers!
Und zu deinem satz "Wenn du also eine 100%ige sicherheit beim kauff haben willst, fahr persöhnlich vorbei. " WTF soll das? Ob du jetzt in den laden gehst, über telefon, über internet oder über brieftaube bestellst, es ist und bleibt eine Obligation (um genau zu sein ein Kaufvertrag) und der Händler muss sich immer genau gleich verhalten und man sollte immer 100% sicherheit haben.Halt dich aus dingen raus von denen du nichts verstehst, danke!
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@ Blackmagic
Thx für die aufklärung;)
Marsbombe der rechtsverdreher
Zum glück hat die schweiz so ein gutes rechtssytem (bzw: Politik) , nicht so wie zbs: die amisMalay hat irgendwie pech mit online bestellungen
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Zitat
Original von Scarface
Sorry hab nicht ganz verstanden...wenn man ein falsch lieferung bekommt, darf man nicht behalten, und muss zurück geschick werden??
Marsbombe. in dein sig, steht ein komische HD marke -> Maxtro, kenne ich nicht , ich kenne nur maxtor
nein, eben nicht, nur wenn dir der shop irgendnenn komischen sch**ss schickt, der nichts zu tun hat, mit dem was du eigentlich gewollt hättest..
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Zitat
Original von Scarface
Sorry hab nicht ganz verstanden...wenn man ein falsch lieferung bekommt, darf man nicht behalten, und muss zurück geschick werden??
Marsbombe. in dein sig, steht ein komische HD marke -> Maxtro, kenne ich nicht , ich kenne nur maxtor
:oha da hat sich das r vor das o gemogelt....:angst
Aber nicht zuvergessen gilt: Die ware darfst du nur dann behalten ,wenn auch deine adresse drauf steht, ansonsten ist es ein Post-fehler.... -
Zitat
Original von Scarface
wenn man ein falsch lieferung bekommt, darf man nicht behalten, und muss zurück geschick werden??Wenn du sagen wir mal das Mainboard XY bestellst aber das Mainboard ABC bekommst kannst du das behalten wenn du willst (musst natürlich den Preis des Mainboards XY bezahlen). Du kannst es aber auch Melden. Wenn du es Meldest hast du die wahl zwischen 3 sachen. 1. Du lässt das Mainboard gegen das richtige eintauschen. 2. Du trittst vom kauf zurück und verlangst den Kaufpreis zurück oder 3. du lässt dir die differenz zwischen den beiden Mainboards auszahlen.
(Ist genau das gleiche wie wenn das Mainboard andere Mängel hat, zB kaputt ist) (OR 201, 205, 206)
Ausserdem muss der Händler für die dir zusätzlich entstandenen Kosten aufkommen (Schadenersatz, OR 97)Edit: Und wenn dir (auf deine Adresse, also nicht durch Postirrtum) was geschickt wird was du niemals bestellt hast (auch keine Falschlieferung ist) kannst du dies behalten. Du musst es weder bezahlen noch zurückschicken.
Wenn du also zB von irgend nem Versand irgend ein Buch bekommst mit der aufforderung es zu zahlen oder es wenn du es nicht willst zurück zu schicken. Mach nichts von beiden. Behalte es ganz einfach :> -
Wichtigster Punkt des Gesetzes ist das Herkunftslandprinzip. Für den Anbieter von Intenetdiensten bedeutet dieses Prinzip, dass er sich nur an den Gesetzen des Staates zu orientieren hat, in dem er niedergelassen ist.
http://www.bundesregierung.de/…haft-,9018/E-Commerce.htm
Nix OR
Die gültigen AGB's des Herstellers und das deutsche Recht. -
Das or wird dir vermutlich nicht viel nützen.in den agb des shops ist wahrscheinlich sein stammsitz al gerichtsstand aufgeführt und somit in deutschland.also wird das dort geltende recht zur anwendung kommen.schlussendlich wird sich das ganze rein finanziell bestimmt nicht lohnen.
fenris
mich interessieren solche infos über shops mehr als unseriöse verkaufsangebote die du schon gepostet hast -
Ja klar wird das OR nichts nützen, aber ich denke nicht dass das deutsche gesetz in diesen punkten stark von unserem abweicht
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bestimmt ist die gesetzeslage fast gleich.aber willst du das wegen der paar kröten in deutschland einklagen?
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Zitat
Original von hazubai
bestimmt ist die gesetzeslage fast gleich.aber willst du das wegen der paar kröten in deutschland einklagen?Wieso einklagen? Man kann die Deutschen Gesetze dazu suchen und sie der Firma unter die Nase reiben.