Danke für dein Angebot, aber ich habe die Samsungs schon gekauft.
Beiträge von Marchi
-
-
Ich hab jetz mal getestet:
CrystalDiskMark 8:
WD Blue 1 GB 2.5" Sata -> angeschlossen an Satastecker
Samsung SN850 M.2 2280 NVMe 1TB -> angeschlossen an PCI-e mit billigem Chipschrott Adapter M.2
-
Ich würde gerne mein System mit 2 Stück "Samsung SN850 M.2 2280 NVMe 1TB" ausrüsten.
Leider unterstützt mein Board nicht PCI-e Bifurkation.
Gebootet wird ab einem normalen SATA-SSD Raid 1
Jetzt würde ich gerne noch zwei M.2 2280 NVMe auch als Raid 1 nachrüsten.
Option 1:
Delock SATA-Adapter für M.2-Module
https://www.brack.ch/delock-sa…er-fuer-m-2-module-345444
Option 2:
Delock Host Bus Adapter PCIe x16 – M.2, NVMe, Key M
https://www.brack.ch/delock-host-bus-adapter-pcie-x16-x8-x4--m-2-895841
Bei Option 1 mit sollte Raid 1 kein Problem sein, würde bei Option 2 ein Raid 1 möglich sein?
Natürlich würde ich Option 2 bevorzugen, da hier deutlich mehr Speed drin ist.
-
Ich fand die alte Darstellung auch besser, das "neue" Logo mit den Haken??? zwischen den beiden pp bei toppreise was soll das darstellen?
-
Ich suche so einen Adapter als USB3.0, würde auch reichen mit einer Buchse:
https://www.digitec.ch/de/s1/p…-025-m-usb-kabel-13937402
Im Prinzip so, nur mit den oben gezeigten 9 poligen Stecker
-
Bei welchem Provider?
-
Ich grab das alte Teil mal wieder aus.
Ende November läuft mein Internetvertrag aus und daher muss was neues her.
Aktuell habe ich Sunrise mit 1Gbit, bei einer Verlängerung mit Sunrise erhalte ich ob ich will oder nicht einen 10Gbit Anschluss (XGS-PON).
Bedeutet das, dass ich die Leitung im schlechtesten Fall mit 32 Leuten teilen muss und wäre das bei dem 1Gbit Angebot nicht der Fall?
Die meisten Provider bieten bei meiner Adresse 10Gbit an, aber z.b. Init7 nicht, da sind nur 1 GBit möglich. Darf ich das als Hinweis verstehen, dass die 10GBit mit vielen anderen Usern geteilt wird und Init7 mir daher die 10Gbit nicht anbietet?
Nachtrag: Aktuell lade ich mit 40MB/s runter
-
Wie kann ich die Performance eines Webhostingpakets ueberpruefen?Der Anbieter macht folgende Angaben:
3 CPU Core / 6 GB RAM
Heisst, ich habe 3 CPU Core und 6 GB Ram der Servers komplett fuer mich alleine?
Wie lassen sich solche Angaben ueberpruefen?
-
Wenn eine Wohnung gekündigt werden soll, muss die Kündigung an die Verwaltung oder den Eigentümer geschickt werden?
-
Jemand hat mir eine Nachricht in Whatsapp geschickt und diese dann gleich wieder gelöscht.
Welche Möglichkeiten gibt es, diese wieder herzustellen?
Notification History Log funktioniert für vor nach der Installation eingegangene Nachrichten.
-
Wie kann ich das komfortabel einrichten, möglichst einfach, ohne Microsoft Exchange.
Habe leider nicht wirklich viel Ahnung davon.
-
Ich habe bisher meine Domains und den Webspace beim gleichen Anbieter.
Jetzt würde ich gerne folgendes machen:
- Domain bei CH-Anbieter registrieren (z.b Hostpoint) aber dann Webspace bei einem deutschen Anbieter "kaufen".
Geht das so einfach, dass ich dann beim CH-Anbieter die Jahresgebühr für die Domain zahle und bei D-Anbieter das Hostingpaket? Oder muss ich für die Konfiguration/Weiterleitung der Domain beim CH-Anbieter auch etwas zahlen?
-
Interessant dürfte es werden, wenn der Verkäufer in der Artikelbeschreibung nicht nur Key sondern auch Lizenz schreibt.
-
Dieser Text erklärt die Sachlage meiner Meinung nach eindeutig:
Ein funktionierender Product Key ist nicht gleichbedeutend mit einer gültigen Lizenz. Die Produktschlüssel dienen lediglich dazu, dass ein lizenzierter Nutzer das Computerprogramm installieren und aktivieren kann. Laut Microsoft kann ein solcher Produktschlüssel dazu führen, dass ein Programm technisch funktioniert – auch wenn keine Lizenz vorliegt. Der Anwender ist ohne Lizenz zur Nutzung nicht berechtigt. Von einem Schlüssel kann man allerdings auch nicht auf eine Lizenz schließen.
-
Wie ist die rechtliche Situation zu bewerten?
Meiner Meinung nach verkaufen die Anbieter explizit nur die Aktivierungsschlüssel, mit welcher sich die Software aktivieren lässt.
Aber die Aktivierung ist nur zulässig, wenn man die entsprechende Lizenz besitzt.
-
Hallo
ich bin auf der Suche nach einem Zweitfernseher für die Küche und hab aktuell wemig Plan was ich nehmen soll.
Grösse: Vielleicht bis 32" mit Full HD
Versorgt wird der TV durch die Swisscom UHD TV-Box.
-
Falls die Grafikkarte noch zu haben ist, ich würde sie gerne nehmen.
-
Dann haben die vermutlich jetzt einen Geoblock drin..
bei mir (Serbien) geht's weiterhin nicht
-
Schon seit fast einer Woche komme ich bei denen nicht mehr auf die Seite:
Temporary no foreign access due to massive attacks - Thank you for your understanding!
Was geht denn da ab?
-
Ich hatte gerade eine Diskussion mit Bekannten und da ging es darum, wer im Betreibungsverfahren der Vertreter des Gläubigers sein darf.
Folgendes habe ich im Internet dazugefunden:
Die gewerbsmässige Gläubigervertretung von Dritten vor den Betreibungs- und Konkursämtern sowie den damit zusammenhängenden Gerichtsverfahren ist in der Schweiz nach geltendem Recht eingeschränkt, denn die Kantone können die entsprechenden Voraussetzungen festlegen. Diese kantonale Kompetenz fällt per 01. Januar 2018 dahin. Danach gilt, dass sämtliche handlungsfähigen Personen als Parteivertreter im Zwangsvollstreckungsverfahren tätig sein können. Dazu zählen ebenfalls die juristischen Personen wie bspw. Inkassobüros oder Rechtsschutzversicherungen.
Muss der Vertreter seinen Sitz bzw. Wohnort in der Schweiz haben?
Ich sag mal Ja.