ich schreib mal einfach hier rein was ich kürzlich recherchiert habe.
Ich habe den Kategorie B Führerschein Mitte Mai .2008 erhalten. Zuvor hatte ich keinen Führerschein.
Ich hab mich dann gefragt ob ich Roller, oder irgendwelche Motorgetriebenen Zweiräder (Mofas...) fahren darf.
Antwort: Nein. Ich habe nur Kategorien B und F. F ist heute ohne Zweiräder. Ergo darf ich weder Mofa noch Roller (45km/h) geschweige denn Kategorie A1 fahren.
Für A1 brauchts: Antrag Lernfahrausweis (inkl. Sehtest), wenn man diesen hat 8h Stunden Fahrkurs mit dem Motorrad. Testat des Kursbesuchs abgeben und man erhält den Fahrausweis für A1.
Dann sollte ich Mofa und Roller fahren dürfen
Mann ist das heute kompliziert... man stelle sich vor, MOFA...
Primetime:
Zitat
Nun wollt ich fragen, ob da jemand etwas Bescheid weiss? Werden die 12 Stunden Grundschulung in 12 Einzelstunden absoliviert, oder z.B. 3 Tage à 4 Stunden? Und was kostet das?
Was ich so gesehen haben typischerweise 3 Tage à 4 Stunden (oft Samstag). Kostet etwa 500 CHF.
Was den Nothelferausweis angeht: Das gilt nur, wenn du noch keinen Führerschein hast.
EDIT: ich frag mich was passiert wenn ich den A beschränkt Lernausweis beantrage, damit ich mit einem A beschränkt Fahrzeug die A1 Prüfung machen kann... aber dann die A beschränkt Prüfung nie mache?
Sinnvoll z.B. wenn man in der Familie / bei bekannten ein A beschränkt Fahrzeug für die Schulung ausleihen kann und selber kein Fahrzeug anschaffen will (wollte nur in den Ferien damit rumkurven).