Autokauf

  • So es ist auch soweit dass ich mir ein Auto anschaffen werde da ich eines für den Arbeitsweg brauche.


    Grosse Ansprüche habe ich nicht, brauche ein günstiges Occasion-Auto um von A nach B zu kommen.
    Ich selbst habe überhaupt keine Ahnung von Autos geschweige denn vom Autokauf.
    Wie ist das wenn man über ricardo oder sonst ein Occasion-Börse ein Auto kauft?
    Sobald man es grkauft hat, kann man eine Versicherung abschliessen und wenn man den Nachweis hat kann man beim Strassenverkehrsamt eine Nummer lösen und dann das Auto abholen?
    Oder muss man noch weiters erledigen bis man losfahren kann?
    Wie ist das wenn man eine Probefahrt machen möchte, aber das Auto vom Vorbesitzer nicht eingelöst ist? Ist es trotzdem irgendwie möglich?


    Auf was muss man achten wenn man die verschiedenen Angebote anschaut?
    Sind ja unmengen von Occasionsautos auf dem Markt.


    Oder ist es besser wenn man über eine Garage ein Auto bezieht und dafür gewissheit hat dass das Auto i.O ist?


    Sorry für all die Fragen, betrete da absolutes neuland;)

  • Naja, ich würde doch eher zu einer Garage tendieren. Denn, bei einer Garage kannst du eine Liste mit den Mängeln verlangen. Danach kannst du zum TCS und die Karre für 120 CHF testen lassen. Wenn dann mehr Mängel dran sind oder beispielsweise der Garagist sagt, dass das Fahrzeug unfallfrei sei, der TCS dir aber sagt, dass die Karre schon einen Unfall hat, muss der Garagist die Karre zurücknehmen, resp. die Mängel auf seine Kosten ausmerzen.


    Wenn das Auto nicht eingelöst ist, ist keine Probefahrt möglich bei einer Privatperson. Bei einer Garage schon, die hauen die Garagennummer dran und los gehts.


    Ich sass einmal in einen Auto, bei dem rumgefahren wurde, obwohl es nicht eingelöst war (Man hat da dann einfach die Nummer eines Freundes drangehängt und gut war. Ich war weder der Verkäufer noch der Käufer. Ich sass einfach im Auto mitdrinn, weil ich den Käufer kannte. Wir fuhren also umher und der Fahrer hat aber das Nebellicht angelassen. Eine Polizei-Streife sah dass, und hat uns rausgenommen. Sie wollten dann den Führerausweis und den Fahrzeugausweis sehen. Der Fahrer (Der Käufer) zeigte seinen Führerausweis und sagte dem Verkäufer, er solle ihm den Fahrzeugausweis geben. Im Fahrzeugausweis war ein grosses Stempel drinnen, der besagte, dass das Auto nicht eingelöst ist, resp, der Fahrzeugausweis ungültig. Erst dann hat der Verkäufer erzählt, dass er die Autonummer eines Kollegen genommen hat für die Probefahrt.


    Der Fahrer (Käufer), der von all dem nichts wusste, bezahlte einige tausend CHF an Bussgeld, der Verkäufer gab den Check für mehrere Jahre ab und bekam auch ein extrem happiges Bussgeld.

  • Und der damalige Käufer hat auch seine tausend CHF nicht zurück erhalten? Gilt nicht Unschuldsvermutung ?(
    Sollte man sich bei Privatkäufen also gut hinter die Ohren schreiben, wenn man das jetzt so liest.

  • Zitat

    Original von Saiba
    Und der damalige Käufer hat auch seine tausend CHF nicht zurück erhalten? Gilt nicht Unschuldsvermutung ?(
    Sollte man sich bei Privatkäufen also gut hinter die Ohren schreiben, wenn man das jetzt so liest.


    Es gilt aber auch "Unwissen schützt vor Strafe nicht" +, was einige wohl nicht wissen, müsste man sein Fahrzeug _jedes mal_ auf Fahrtüchtigkeit überprüfen (z.B. ob alle Lichter korrekt funktionieren). So wird wohl auch abgeleitet, dass man die Pflicht hätte zu überprüfen ob die Papiere i.o. sind bevor man damit losfährt.


    Allerdings finde ich das auch völlig praxisfern...

    Marktplatz Bewertung
    Kiste 1: Sloti 800 TB
    Kiste 2: DLT3C @ 2.6GhZ
    ...
    Kiste 7 & Kiste 8: PhII 720BE, 8GB ram. 1x mit X25-m II 80GB & 4870, 1x mit indilinx MLC 32GB

    [SIZE=7]Dieser Beitrag, inkl. vorhandenen Anhängen, ist ungeschützt und könnte während der Übermittlung oder nachträglich von 3. verändert werden. Der Absender schliesst deshalb jede Haftung oder rechtliche Verbindlichkeit für elektronisch versandte Nachrichten aus. Weiter ist der Inhalt des Postings frei erfunden, eventuelle Annäherungen an die Realität sind höchstens unbeabsichtigt und zufällig entstanden. Zu all meinen PCs haben mehrere Leute Zugang und nutzen diesen auch.[/SIZE]

  • Bei mir lief das bei meinem Mégane so:
    1. Auf Autoscout gefunden, Privatverkauf.
    2. Erste Abklärungen, Besichtigung mit Kollegen der Mech ist. Kam frisch ab grossem Service (2500.- inkl. Zahnriemen etc.) -> Risiko so ziemlich gleich wie von ner Garage.
    3. Über Preis und Übergabedatum einig geworden.
    4. Versicherung abgeschlossen -> Versicherungsnachweis wird von der Versicherung direkt ins Strassenverkehrsamt geschickt.
    5. Übergabetag: Vorbesitzer meldet Auto ab, 1min Später melden wir es wieder an und fahren 5min später damit davon.


    Privat geht auch, man muss einfach jemanden haben dem mans Zeigen kann oder selber viel viel Ahnung davon haben.
    Auch bei Garagen kann man ganz faule Eier bekommen, ist einfach immer ein abwägen.


    Worauf ich geschaut habe: Gefallen musste mir das Auto natürlich schon und auch gewisse Marken habe ich einfach ausgeschlossen (mich kriegste nie in nen Fiat so als Beispiel ^^). Und dann einfach gesucht. Kilometer/Alter/Preis sind natürlich die Hauptindikatoren bei sowas. Gekauft habe ich meinen zB mit 93'000km / 7 Jährig / 6'400.-. Kann man wirklich nicht motzen, erst recht nicht weil grad noch der grosse Service gemacht wurde. Gerade das gilt es zu beachten, viele Autos haben so um 90'000km rum den Service anstehen mit teureren Sachen (Zahnriemen etc.) Wenn der noch nicht gemacht wurde kannst du je nach auto zwischen 1500 - 4000.- noch drauflegen.

    "Es gibt auf der Welt drei Dinge wo Du sinnlos Kohle verpuffen kannst: Frauen, Computer und Autos."
    Sinclair

  • Zitat

    Original von Saiba
    Und der damalige Käufer hat auch seine tausend CHF nicht zurück erhalten? Gilt nicht Unschuldsvermutung ?(
    Sollte man sich bei Privatkäufen also gut hinter die Ohren schreiben, wenn man das jetzt so liest.


    Selbstverständlich hat er die Kohle nicht zurückerhalten. Weshalb? Er ist ja mit einem ungelösten Fahrzeug rumgefahren, ohne Haftpflicht-Deckung etc. Das heisst, wenn ein Unfall passiert wäre: "Prost Nägeli". Und ob du weisst, dass du ein Verbrechen begehst oder es nichts weisst, macht kein Unterschied.


    Wie schon von BLJ gesagt: Man müsste die Papiere immer vor der Fahrt kontrollieren.

  • es gibt sonst auch noch tagesnummer ;)


    übrigens draf man auch ohne kennzeichen zur MFK fahren wenn ein schriftliches aufgebot und ein versicherungsnachweis vorhanden/mitgeführt wird :)

  • Nice to know: Sobald man einen Wagen übernimmt, hat man 30 Tage lang eine VOLLKASKO Versicherung. Und zwar von der Versicherung, die das Auto vom Vorbesitzer versicherhat.


    Theoretisch kann man da also 30 Tage hinauszögern, bis man den Vertrag für die effektive Versicherung abgeschlossen hat.


    Das sagte mir jedenfalls die Zürich Versicherung :)


    P.S. Wie genauen Bedingungen sind weiss ich jedoch nicht. Aber ich nehme stark an, dass das Auto vorher eingelöst (und eben versichert) sein muss.


  • Das ist ja gut und recht. Doch du bekommst nur eine Autonummer, wenn du den erforderlichen Versicherungsnachweis erbringst, vorher bekommst du keine Autonummer und somit ist das ganze eh hinfällig und für nichts mit den 30 Tagen Vollkasko. ;-)

  • Ich bin mir nicht mehr sicher. Aber bei mir lief das so ab:


    Verkäufer meldet Karre ab. Ich fahre ihn nach Hause (am Abmeldungstag darf man ihn noch fahren).
    Will mit der Versicherung xyz machen.
    Sie gibt mir einen Versicherungsnachweis im Voraus.
    Gehe zum Verkehrsamt, löse Nr. ein.
    Fahre noch ein paar Tage herum mit Gratis Vollkasko und schliesse dann den Vertrag auf postalischem Weg ab.


    Im Nachhinein weiss ich nun, dass ich grad' so gut eine Online-Versicherungsabschluss hätte machen können.