Dienstbüchlein

  • Hier die VBS Definition von Diensttauglichkeit:


    Nach der Verordnung über die Beurteilung der Dienstfähigkeit und Diensttauglichkeit (VMBDD, Dok 59.1)


    Art. 9 Diensttauglichkeit


    1 Tauglich zur Erfüllung der Militärdienstpflicht durch persönliche Dienstleistung ist, wer geistig und körperlich den Anforderungen des Militärdienstes genügt und unter diesen Anforderungen weder die eigene Gesundheit noch diejenige seiner Kameraden oder Kameradinnen gefährdet oder die Aufgabe der Truppe beeinträchtigt.


    2 Über die Diensttauglichkeit entscheidet ausschliesslich die medizinische Untersuchungskommission (UC).


    Vorgehen für den Antrag zur Dienstuntauglichkeit
    Wenn Sie sich nicht mehr fähig fühlen Militärdienst zu leisten, müssen Sie auf eigene Kosten ein
    Arztzeugnis besorgen. Wichtig ist, dass bei speziellen Problemen (z. B. Psychiatrisches Problem)
    ein entsprechender Facharzt beigezogen wird, der einen ärztlichen Bericht verfasst.
    Den Arztbericht und Ihr Antragsschreiben schicken Sie an den Militärärztlichen Dienst (UG
    Sanität, Worblentalstrasse 36, 3063 Ittigen). Bei Unsicherheit gibt der Militärärztliche Dienst
    telefonisch Auskunft (031 324 28 41).
    Mögliche Entscheide
    Bei klarer medizinischer Sachlage kann der Militärärztliche Dienst einen Untauglichkeitentscheid
    in absentia fällen. In den meisten Fällen jedoch, bekommen Sie ein Aufgebot vor eine
    medizinische Untersuchungskommission wo Sie von drei Ärzten beurteilt und bei Bedarf von
    einem Aushebungsoffizier neu eingeteilt werden oder eine neue militärische Funktion erhalten.
    Neben den Entscheiden "tauglich" und "untauglich" gibt es noch eine Anzahl weitere UCEntscheide
    Wenn Sie am Aufgebotstermin für die Untersuchungskommission verhindert sind, müssen Sie
    sich beim zuständigen Kreisbüro des Militärärztlichen Dienstes telefonisch melden und einen
    neuen Termin absprechen.
    Wenn Sie ungenügend medizinisch dokumentiert sind, kann Sie der Militärärztliche Dienst
    auffordern ein auf Ihre Kosten ausgestelltes, ausführliches Arztzeugnis zu besorgen.
    Ist der Entscheid über die Tauglichkeit gefällt, so haben Sie die Möglichkeit innert 30 Tagen eine
    Beschwerde zu machen. Das Beschwerdegesuch ist an den Militärärztlichen Dienst (UG Sanität,
    Worblentalstrasse 36, 3063 Ittigen) zu richten.