ZitatOriginal von mkey
Sowas nennt man ungerechtfertigte Bereicherung, und ist strafbar!
richtig
ZitatOriginal von GaleP
NEIN! nicht bestellte ware die einem zugesandt wird, darf man wegschmeissen oder behalten...
falsch
ZitatOriginal von darkman|187
Nicht wenn hier ein offensichtlicher Irrtum besteht.
richtig
ZitatOriginal von br@insc@n
und zurückschicken kosten mich wieder 6.-- + Arbeit. Ich wart mal bis Eltern wieder da sind und frag sie ob sie es brauchen können ...
lol? ... zurückgeben ist das einzig richtige. und wenn du schon was behalten möchtest, sei nicht so dumm und erzähl sowas hier im Forum, um den Neid der anderen nicht aufkommen zu lassen ... du hättest es ja sonst irgendwie hintendurch erzählen können ... den Solothurnern per ICQ oder den Admins per PN oder mir per SMS
telefonier denen mal und erklär denen die Situation. dann sagst du, dass du es zurückschickst, aber von ihnen den 4.- Artikel gratis (wurde ja schon bezahlt) und das Porto fürs zurückschicken willst.
stell dir sonst mal vor, dass bei diesem Versand vielleicht mal jemand gefeuert wird, weil ihm der Diebstahl von einem teuren Gerät vorgeworfen wird und "er halt grad zu dieser Zeit, wo's wegkam, Dienst hatte".