Nein es ist nicht richtig
unten gesetzestexte der neuen revision (ist glaub aber (noch) nicht aktiv).
habs grad mit guggi noch via PN besprochen.
Im moment ist es so:
1 Million gewinnt man, 350'000 kappt sich der bund (VST). die bekommst du wieder wenn dus versteuert, das geht ins EINKOMMEN. somit hast du ein krass hohes einkommen, da 1 million wohl dann so ziemlich das maximum bedeutet der steuerprogressionen, gibt das so etwa 30% (wird ja stufenweise abgerechnet). das problem bei dieser lösung ist, dass es in die prov. veranlagung fürs folgejahr geht und dann die prov. steuerklärung verdammt hoch wäre (kann man aber bei der gemeinde melden...).
es gibt eine revision, die geht nicht mehr übers einkommen, also keine VST mehr, sondern via Quellensteuer, maximal 30% an den kanton(wieder progressiv) und 10% an den bund.
Der Vernehmlassungsentwurf sieht vor, die Lotteriegewinne nicht mehr als Einkommen (Verrechnungssteuer)
zu besteuern. Als Kompensation zum heutigen Verrechnungssteuerabzug auf
Lotteriegewinnen wird eine Quellensteuer vorgeschlagen.
Februar 2003 Position GSL, Seite 5/15
Grundsätzlich ist dieser Systemwechsel zu begrüssen. Dieser Systemwechsel darf allerdings nicht
dazu führen, dass die heute bereits hohe Steuerabschöpfung der Lotteriegewinne noch ansteigt.
Der Gesetzesentwurf sieht einen Quellensteuersatz von 10 Prozent für den Bund vor, derjenige
für die Kantone ist noch offen, könnte jedoch maximal bis zu 30 Prozent betragen. Im
schlimmsten Fall könnte die Steuerbelastung also noch höher ausfallen als heute. Die
Quellensteuer auf Bundes- und Kantonsebene muss deshalb moderat festgesetzt werden.
Zudem sollen die kleinen Gewinne erst ab 2'000 CHF besteuert werden und nicht bereits ab
300 CHF, wie dies die Expertenkommission vorsieht (vgl. Anhang Aufhebung und Änderung
bisherigen Rechts, DBG, Art. 101a).
#Edit, wenn mans ganz klug nehmen will, müsste man berücksichtigen, dass der bundessteuersatz sich ab 700'000.- jahreseinkommen wieder senkt