ZitatDas Hamburger Landgericht hat uns und allen anderen deutschen Internetseiten, auf denen ein Forum angeboten wird, einen Bärendienst erwiesen: Die Richter entschieden, dass ein Forumbetreiber selbst dann für rechtswidrige Einträge zu haften hat, wenn er nicht weiß, dass die existieren. Folglich müssten sämtliche Postings vor Veröffentlichung geprüft werden. Sollten andere Gerichte dieser Rechtsprechung folgen, könnte das das Ende der Communitys bedeuten.
Urteil: Foreneinträge müssen zensiert werden!
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Echt ma, Amerika lässt wohl grüssen
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Hier noch der Link zu der ganzen Story: http://www.giga.de/index.php?storyid=128787
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Original von traxxus
Echt ma, Amerika lässt wohl grüssenZustimmg
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Was geht denn bitte ab?!
Meine güte hei...
Theoretisch ist das das selbe als ob man immer zuerst Prüfen lassen muss was man sagen will bevor man es sagt?!
He ne, ist doch ne frechheit. -
Sorry, aber das gilt für Deutschland - das hat momentan wohl noch kaum rechtsverbindlichen Charakter für die Schweiz.
Die Deutschen spinnen diesbezüglich eh komplett - vgl. Beispiel Abmahnungen
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Originally posted by Sh@rky
Sorry, aber das gilt für Deutschland - das hat momentan wohl noch kaum rechtsverbindlichen Charakter für die Schweiz.Die Deutschen spinnen diesbezüglich eh komplett - vgl. Beispiel Abmahnungen
Ja es gilt für Deutschland, dumm nur dass ich S-Mod in einem sehr grossen Deutschen forum bin. Also interessiert mich sowas sehr wohl!
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Zitat
Original von Antonios1
Ärgerlich. Ist aber "nur" ein Landgericht. Heise hat bereits angekündigt Rechtsmittel einzulagen. "Experten" liessen verlauten, dass man davon ausgehen kann, dass die nächst höhere Instanz (Oberlandesgericht? Kenne mich in D nicht aus) die Sachlage ganz anders beurteilt.
Gruäss,
chrlen. -
Zitat
Original von Mercury
Zustimmg
Ich warte auf den Tag an dem jemand kommt und Amerika "verbietet"? -
Heise hat wohl das längere Expertenschnäbi, die werden das Urteil schon noch umdrehen. Ausserdem können die einfach den Server in die Schweiz zügeln und dann können die deutschen Landgerichte schliefen bis die schwarz werden und können nichts machen. Wenn das so weitergeht, kommen goldene Zeiten auf die schweizer Hostingunternehmen zu, soviel mal zu Thema, dass es wirtschaftlich von Nachteil sei, nicht zu EU zu gehören.
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Das Urteil bezieht sich wohl nur auf diesen Fall und es wurde extra erwähnt,dass es nicht um Webforen allgemein geht.
Zitat
Zitat:
Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis – war nur eine ZeitungsenteDie Meldung – das Landgericht Hamburg habe in einem Urteil vom 2.12.05 (Az. 324 O 721/05) – eine Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis des Forenbetreibers – angenommen, ist objektiv falsch.
Keineswegs hat das oben genannte Urteil grundsätzliche Auswirkungen auf Webforen – im Gegenteil – das Landgericht hat in der mündlichen Verhandlung mehrfach betont, dass es sich – nur – auf den konkreten Fall beziehe – und sich zu rechtswidrigen Meinungsäußerungen in (allgemeinen) Webforen – keine – Gedanken machen werde.
Das Urteil resultiere – so das Landgericht – aus den Besonderheiten des Falles, seiner Vorgeschichte und aus den Besonderheiten der Foren der http://www.heise.de.
*Mündliche Verhandlung
In der mündlichen Verhandlung machte die Pressekammer des Landgerichtes Hamburg – mehrfach – klar, dass das zu fällende Urteil – so nicht – gegen ein allgemeines Webforum ergehen würde.
Die Anwendung eines – erhöhten Haftungsmaßstabes – von Heise- Online ergebe sich aus folgenden Gesichtspunkten:
- Pressähnliches Erzeugnis,
- gewerblich und gewinnorientierter Natur, welches
- durch die geschaffene Möglichkeit, unmittelbar zum Artikel zu kommentieren
- ein besonderes Publikum anlocken würde.
Insbesondere aber aus der Vorgeschichte des Falles, welche deutlich mache, dass der streitgegenständliche Vorgang – nicht – der erste Vorgang (dieser Art) gegen den Geschäftsführer der Klägerin oder seine Firmen sei – der von den Foren des beklagten Heise- Verlages ausginge – sei es der Klägerin nicht weiter zumutbar – immer wieder rechtswidrige Angriffe – erst nachträglich durch die Beklagte beseitigen zu lassen.
Da es dem beklagten Verlag bekannt sei, dass Artikel über die Klägerin zu derartigen Reaktionen der Leserschaft führe, habe er die Pflicht solche Reaktionen künftig zu verhindern.
Eine Verhinderung sei dem beklagten Verlag zumutbar, da er entweder bei solchen Artikeln die "Artikelkommentierungsfunktion" sperren oder aber die Beiträge auf rechtswidrige Inhalte prüfen könne.
Quelle:http://www.r-archiv.de/modules…ews&file=article&sid=2164
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niveaulos, einfach nur nivealos