Ebay Auslandseinkäufe --> MWST?!

  • Ich bin im Moment echt verwirrt ?(.
    Seit geraumer Zeit mache ich Einkäufe über Ebay. Meist sind das internationale Auktionen, da in der Schweiz (Ebay, sowie Ricardo) nicht viel Angeboten wird. Nun hab ich ein kleines durcheinander bei dem Thema MwSt. Bei Shops ist mir das meistens klar! Wenn ich zuletzt mit dem Warenkorb zur Kasse gehe, werden mir automatisch 16% abgezogen. Also kein Thema. Doch bei Auktion-Plattformen sieht das schon anders aus...


    1. Frage:
    Ist der Ersteigerungspreise (Endpreis, mit dem ich eine Auktion gewonnen habe), der Preis inkl. MwSt des Herkunftlandes?


    2. Frage:
    Wenn ja: Kann ich also nach dem Verkauf ein "Rabatt/Reduktion" von 16% (Deutschland) verlangen? Sonst würde er ja 16% zu viel verdienen...


    3. Frage:
    Am Schweizer Zoll wird ja dann automatisch zum Wert des Artikels eine Rechung gestellt von 7.6%. Der angegeben Artikelwert wird vom Verkäufer deklariert und muss exkl. 16% angegeben werden. Stimmt das so?

    Eigentlich ist das Abtöten von Gehirnzellen nur ein evolutionäres Mittel, um die schwachen Zellen von den leistungsstarken abzusondern, damit das Gehirn effektiver arbeiten kann. In diesem Sinne: Sauft euch schlau!

  • zu 2. Privatpersonen zahlen AFAIK keine MWST auf die von ihnen verkauften Artikel. Folglich kannst du sie auch nicht zu Abzug bringen lassen. Zuviel Verdienen würde ein Shop, der dir den Abzug verweigert und es aber intern dennoch ohne MWST verrechnet.


    zu 1. bin ich eigentlich der Meinung, dass der Preis inkl. MWST ist, sofern sowas anfällt. Da müsste man die AGB von Ebay und ev. auch die lokalen Gepflogenheiten beachten. In der CH ist es glaub inkl. MWST es sei denn es steht extra dabei.


    zu 3. IMO Genau der Wert, den du zahlst. Also bei Kauf von Shops, ohne MWST, bei Kauf von Privat eben der Auktionspreis.

    A fine is a tax for doing wrong.
    A tax is a fine for doing well.

    2 Mal editiert, zuletzt von 2cool4u ()

  • Zu 2.: MWSt. kann nur von Shops in Abzug gebracht werden, und auch die machen das nicht immer.


    Zu 3.: Die Schweizer MWSt. wird auf dem WARENWERT + PORTO (!!!) berechnet. Dazu kommen noch 10.- NN der Post, die ja die MWSt. bei Dir zu Hause eintreibt.

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • Anstoss gab mir ein Artikel den ich letztens ersteigert habe.


    Ich habe 170 Euro dafür gezahlt (Endpreis der Auktion inkl. Versand). Der Artikel stammt aus Deutschland. Dazu kam noch eine Rechnung vom Zoll! Also hat jetzt der Verkäufer zu viel verdient ?(. Sonst wäre ja der Endpreis logisch gesehen exkl. MwSt...


    Ich will ja nicht 16% und dazu noch 7.6% zahlen :stupid
    Hätte ich nun eine reduktion von 16% beanspruchen können?
    Haben die schweizer Zöllner was falsch gemacht :D?

    Eigentlich ist das Abtöten von Gehirnzellen nur ein evolutionäres Mittel, um die schwachen Zellen von den leistungsstarken abzusondern, damit das Gehirn effektiver arbeiten kann. In diesem Sinne: Sauft euch schlau!

    Einmal editiert, zuletzt von trigger ()

  • kommt eben drauf an, ob der Verkäufer Händler ist oder nicht siehe:


    zu 2. Privatpersonen zahlen AFAIK keine MWST auf die von ihnen verkauften Artikel. Folglich kannst du sie auch nicht zu Abzug bringen lassen. Zuviel Verdienen würde ein Shop, der dir den Abzug verweigert und es aber intern dennoch ohne MWST verrechnet.


    Bei den Händlern bist du halt auf deren Goodwill angewiesen, ob sie die MWST abziehen oder nicht. Eigentlich müssten sie das, aber sind technisch nicht in der Lage dazu oder der Aufwand ist ihnen zu gross.

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  • Bei Gebrauchtware müsste man doch generell keine MWST zahlen, da sie ja schon bezahlt wrude oder nicht?


    Ansonsten halt als Geschenk schicken lassen :D

  • ein kleines Szenario als résumé:


    - CHF <-> EUR ist 1.60
    - Der Verkäufer ist kein Händler.
    - Ich habe Artikel für 150 Euro (240 CHF) ersteigert (Deutschland)
    - Zusätzlich kommen noch Versandkosten die als Variabel deklariert wurden. Das heisst, die Versandkösten werden im nachhinein als Zuschlag berechnet. Sagen wir mal 20 Euro (32 CHF).
    - Gesamtpreis ist nun 170 Euro (272 CHF).
    - Ich überweise ihm 170 Euro (272 CHF).
    - Verkäufer verschickt Artikel.
    - Ich bekomme das Paket am nächsten Tag. Zusätzlich zahle ich 20.672 CHF MwSt (7.6%) und noch 10 CHF fürs eintreiben.
    - Ich habe insgesamt 189.17 Euro (302.672 CHF) ausgegeben.


    ist das nun richtig so ?(

    Eigentlich ist das Abtöten von Gehirnzellen nur ein evolutionäres Mittel, um die schwachen Zellen von den leistungsstarken abzusondern, damit das Gehirn effektiver arbeiten kann. In diesem Sinne: Sauft euch schlau!

  • Zitat

    Original von trigger
    - Der Verkäufer ist kein Händler.
    - Ich bekomme das Paket am nächsten Tag. Zusätzlich zahle ich 20.672 CHF MwSt (7.6%) und noch 10 CHF fürs eintreiben.


    ich hätte jetzt gesagt, dass:
    1. der Verkäufer das Paket falsch deklariert hat
    2. der Zoll dadurch an dir was verdient hat, was nicht unbedingt nötig gewesen wäre

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