Shop liefert Ware nicht oder vertröstet endlos, so kann man sich wehren.

  • Versuche mal einbisschen Konstruktive Haltung an den Tag zu legen. Ausschlaggebend für mein Post sind die zahlreichen Beschwerden einiger Benutzer hier, betreffend Lieferverzögerungen.




    Grundsätzliches zu der Bestellung im Shop
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    Das via http://www.toppreise.ch mittlerweile das günstigste Angebot bei den registrieren Shops gefunden werden kann, ist mittlerweile kein Geheimniss mehr. Doch diese sind mit einer gewissen Vorsicht zu geniessen.



    AGB's und nochmals AGB's
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    AGB sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vom herkömmlichen Obligationen Recht abweichen, oder dessen Ausführungen ergänzen.
    Steht z.B. in den AGB's drin, dass in Folge von Lieferschwierigkeiten, seitens Verkäufer, bei einer Verzögerung von 6 Monaten denoch bezahlt werden muss, dann lasst es lieber grad bleiben. Auch sollten in den AGB's nicht Zulieferer/Dritte erwähnt werden, dass kann von einer netten Charaktereigenschaft zeugen: Probleme auf andere Abschieben. AGB's lesen kostet 10 Minuten, auf das Produkt warten auch schon gerne mal 3 Monate, wägt selber ab.
    Ergänzung: Bei AGB's kann man auch Punkte streichen! Es müssen nicht alle Ausführungen akzeptiert werden, damit es zu einem "Vertragsabschluss" kommt.



    So bestelle ich sicher:
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    Bevor eine grössere Bestellung getätigt wird, per Mail eine Anfrage statten:


    Leichte Version:


    Anrede
    Im Webshop führen Sie den Artikel <INSERT YOUR STUFF>, laut Webseite ist dieser ab Lager verfügbar. Können Sie das bestätigen mit Liefertermin?
    Freundliche Grüsse


    Mit Telefon lässt sich das auch machen, wobei das Ziel sein sollte, dass ein Liefertermin schriftlich bestätigt wird. Wieso wird später erläutert.


    Gibts keine Antwort vom Shop, dann darf es auch keine Bestellung geben. Somit unterstütz man auch keine Garagenverkäufer die mal eben am Abend schnell bisschen den Webshop unterhalten.


    Hardcore Version direkt in den Bemerkungen zur Bestellung einfügen:


    Anrede
    Im Webshop führen Sie den Artikel <INSERT YOUR STUFF>, laut Webseite ist dieser ab Lager verfügbar. Ich lehne deshalb bei Ihren AGB's Punkt/Nummer "Lieferverzögerungen" vollumfänglich ab. Können Sie mir den Liefertermin auf den XX.XX.XX bestätigen? Bei Falschangaben ist dieser Vertrag nichtig und die Zahlung wird auf dem rechtlichen Wege Rückgefordert.



    Ich hab den Post hier nicht gelesen und habe schon bestellt und warte und warte
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    Sprecht mit dem Geschäftsinhaber und versucht, euch gütlich zu einigen. Die meisten wollen das Geschäft auch so schnell wie möglich abschliessen.
    Bringt das nichts, dann:


    Zuerst die AGB's lesen. Sind es vernünftige Zeilen, die einen Rücktritt ohne grossen Schaden ermöglichen, dann macht man davon gebrauch.


    Die AGB's verlangen vom Kunden n Monate zu warten? Dann ist der einzige Weg der mir bekannt ist, einen Liefertermin zu entlocken. Zuerst ganz Nett anfragen, ob ein neuer Liefertermin bekannt ist und wann das Produkt bei dir zuhause ist. Der Trick dahinter ist, dass mit einer Angabe von einem Liefertermin die AGB's ausgehebelt werden.


    Nach dem aushebeln kann dann per Einschreiben mal bisschen Druck ausgeübt werden wie:


    Anrede
    Am .......................wurde
    CHF XXX.— an Sie überwiesen.
    Die Lieferzeiten wurden mir mit 1 – 3 Tagen angeben, da dieser Artikel ab Lager verfügbar sei.
    Am XX.XX.XX, wurde mir von Ihrem Mitarbeiter, Herr X, der Liefertermin mit XX.XX.XX bekräftigt. Dadurch kommt automatisch der OR Artikel 107 zum Zug.
    Da die Lieferung bis heute, XX.XX.XX, ausblieb, setze ich Sie hiermit in Verzug und gewähre Ihnen eine Nachlieferfrist von zwei Wochen bis und mit zum XX.XX.XX.


    Sollte bis zu diesem genannten Datum die Lieferung ausstehen, trete ich vom Vertrag zurück und fordere die Rückzahlung ein. Ausstehende Zahlungen inkl. Zinsen und eventuelle Schäden, werde ich über meinen Rechtsdienst als Schadensfall geltend machen.


    Nach zwei Wochen einen neuen Brief senden, mit der Kopie vom ersten inkl. Einzahlungsschein und Zahlfrist von 14 Tagen. Mit der Vermerkung, dass keine Mahnunen erfolgen, stattdessen gleich die Betreibung.
    Falls der Lieferant dann immer noch nicht reagiert, die Betreibung einleiten und gut ist.
    Die Rechtsöffnung empfehle ich nicht, falls kein Rechtsbeistand mithilft oder das nötige Wissen dazu vorhanden ist.


    Noch was, es existiert in der CH immer die Meinung, dass man einfach von einem Verkaufsgeschäft zurücktreten kann. Das stimmt nicht ganz, Rücktrittsrecht hat man 7 Tage bei Haustürgeschäften UND bei Verkäufen, bei welchem der Verkäufer auf einem ZU kommt, Beispiel Telefonanbieter, Bücherclubs auf der Strasse etc.


    Hoffe ihr lest den Schmarren! Dieser POST ist KEINE RECHTLICHE GARANTIE, dieser Post zeigt höchstens eine mögliche, sicherere Bestellvarainte auf!!! Bestimmt ist nicht alles rechtlich Wasserfest (Recht haben, Recht bekommen bla bla).
    Mit diesem Verfahren bin ich bis jetzt gut angekommen bei den Händlern, viele meiden mich, viele lieben mich.


    Eines dürft ihr nie vergessen: Es gibt für euch VIEL MEHR Händler, als es für den Händler Kunden gibt! Also lasst euch nicht von hinten vö.... und wehrt euch.

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

    9 Mal editiert, zuletzt von Sinclair ()

  • :top
    herzlichen dank für diesen denkanstoss, werd ihn in zukunft wohl anwenden.

    E8400 "Wolfdale" @3 GHz @ 1.2V, Asus P5E , OCZ DDR2 800 4x1Gb, HIS HD3870 512Mb, 2 x 320 Gb Samsung, Audigy 2, DELL 24" WFP (Full HD 1920x1200)

  • Deshalb bestelle ich in der Regel alles bei Brack!


    Ist zwar nicht der billigste aber da bin ich sicher das die Angaben stimmen.
    Und wenn ich bis 15.00 bestelle habe ich die Lager Artikel schon am nächsten Tag :rock

    P4 D945 3.4Ghz @ 4,75Ghz; Geforce 7800 GTX 256MB; 2048 MB DRR2 667MHz; 1x250GB SYS; 4x250GB Raid5

  • @ Sinc


    N1, aber eine Frage. Bist du sicher, dass die mit einer Terminangabe Ihre eigenen AGB aushebeln? Da sehe ich nämlich nicht so. Wenn der Lieferant Lieferverzug hat und du keinen Termin angeben kannst, muss du auch keinen verbindlichen Termin ausgeben, bzw. kannst du nicht. Natürlich werden die sich hüten eine verbindlichen Termin abzugeben.


    @ All


    Bewertet die Shops bei Toppreise und bewertet solche Shops richtig schlecht. Nur kein falscher Scham ;)

    Bremsen macht die Felge dreckig!
    Mitglied der PC4all Schlägertruppe!!!
    DutcheKa (04:41 PM) : aye, skipper ;)
    ...Weasel stopped DLS spamming-spree!
    "National sein heisst nicht, fremde Völker hassen, sondern das eigene Volk lieben." Peter Rosegger (1843 - 1918)
    Unbent, Unbowed, Unbroken! ©Hammerfall 2005 - Pain is temporary, Pride is forever ©? - ONE SHALL STAND. ONE SHALL FALL.©The Transformers 1984


    Meine Ricardo-Auktionen!

  • was ich kürzlich festgestellt habe:


    bei toppreise kursieren diverse händler welche mit diversen artikel zuoberst (am günstigsten) gelistet sind.


    die artikel sind auch lager, ABER, der händler betreib ein sogenanntes "EU" lager wo er die ware bezieht also hat ers nicht direkt "am lager"


    der kunde wird also vertröstet bis auf weiteres.


    seit also vorsichtig auf der suche nach dem günstigsten händler. da zahlt man lieber 1-10.- mehr und erspart sich eine menge ärger.

  • Zitat

    Original von DarkLordSilver
    @ Sinc


    N1, aber eine Frage. Bist du sicher, dass die mit einer Terminangabe Ihre eigenen AGB aushebeln? Da sehe ich nämlich nicht so. Wenn der Lieferant Lieferverzug hat und du keinen Termin angeben kannst, muss du auch keinen verbindlichen Termin ausgeben, bzw. kannst du nicht. Natürlich werden die sich hüten eine verbindlichen Termin abzugeben.


    Wenn der Lieferant sagt, es wird voraussichtlich auf Kalenderwoche 20 geliefert, dann ist das eine Angabe.


    Sagt der Lieferant aber: Im Juni, oder sogar Datumsmässig, dann ist das eine verbindliche Angabe, dadurch werden die AGB's effektiv ausgehebelt. Ich hatte so einen Fall, Rechtsdienst drauf an gesetzt und voila, plötzlich ging alles rucki zucki.. Sie gingen genau so vor wie ich das beschrieben habe.


    Wohlgemerkt: Ich ging nur so offensiv vor, weil es sich um einen höheren Betrag handelte und mir der Lieferant und die Website Lagerware bestätigte!

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

  • Ein Auszug aus dem Shop xxxx:

    Mit Entgegennahme der Bestellung und Senden der entsprechenden Auftragsbestätigung, verpflichtet sich xxxx zur schnellst möglichen Erbringung und der Kunde zur Abnahme der Leistung. Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Kunden frühestens vier (4) Wochen nach dem vereinbarten Termin das Rücktrittsrecht zu. Sonderbauten und Spezialanfertigungen wie zum Beispiel individuell konfigurierte Personal Computer können nach Abgabe der Bestellung nicht mehr annulliert werden. Alle voraussichtlichen Lieferzeiten können sich ohne Ankündigung ändern. Sie sind lediglich als grober Anhaltspunkt gedacht. Nicht Standard-Spezifikationen erfordern spezielle Vereinbarungen. Bestimmte Features oder die Zusammenfassung von Lieferungen können Einfluss auf die Lieferzeit haben. Mengenlieferungen können die Lieferzeit verlängern. Insbesondere sind Lieferfristen, welche in der automatisch generierten (unverbindlichen) Bestellungsbestätigung enthalten sind, nicht verbindlich.


    Ich sehe hier keinerlei Probleme oder Nachteile für den Kunden.
    Da Lieferverzögerungen (bei Produkten die nicht an Lager sind), eher die Ausnahme von der Regel sind.
    Ausserdem kann man immer mit den Shopbetreiber reden und eine gute Lösung für den Kunden sollte immer das oberste Ziel sein.
    Wenn das nicht gegeben ist, kauft ihr einfach beim falschen Shop ein :stupid:tongue ;) Dann sind solche Themen total überflüssig!


  • Aber in welcher Form ist das verbindlich? Am Telefon schon? Oder nur schriftlich bzw. Email? Ist interssant, dass hatten wir in der Rechtskunde nie so richtig behandelt. Geht es "nur" um das Wort voraussichtlich o.Ä. ?

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    DutcheKa (04:41 PM) : aye, skipper ;)
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  • @DLS
    Das ist jetzt meine Interpretation: Voraussichtlich, eventuell, wahrscheinlich etc sind wage Vermutungen und keine klaren Angaben zur Lieferung.




    Troubleshooter
    Dein zweitletzter Satz im ersten Post eingefügt.

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."


  • Meine Rede..........

    Nur noch am HP Läppi unterwegs :gruebel
    Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn damit läßt Du Dich auf sein Niveau herab und dort schlägt er Dich mit seiner Erfahrung!

  • Klar muss man vorsichtig sein, es kann sich beim betreffenden shop wirklich um einen fliegenfänger handeln. nur ist das problem dann die pauschale abstempelung der shops im oberen bereich der toppreise liste. man kann wie schon gesagt wurde entweder die shops via bewertungssystem "anpissen" oder durch eigene erfahrungen bewerten.
    doch das angeben von falschen lagerbeständen ist ein wettbewerbsverzerrung. klar die habens an lager, irgendwo in der EU und bestellen alle drei monate um lieferkosten zu sparen. meiner meinung nach ist dies eine täuschung des käufers.
    hier ein link den ich zwar schon im spartacus.ch thread gepostet habe aber ich poste ihn hier nochmal da er meiner meinung nach noch interessant zu lesen ist.
    Definition "unlauterer Wettbewerb" man beachte Art.3, Abs.b

    E8400 "Wolfdale" @3 GHz @ 1.2V, Asus P5E , OCZ DDR2 800 4x1Gb, HIS HD3870 512Mb, 2 x 320 Gb Samsung, Audigy 2, DELL 24" WFP (Full HD 1920x1200)

  • Zitat


    Definition "unlauterer Wettbewerb" man beachte Art.3, Abs.b


    Ganz interessant L-MAN!! Hmm da werde ich mich doch in einer freien Minute mal drum kümmern...


    Admin
    Thanks for sticky :)

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

  • Zitat

    Original von Mc Queen
    Und was kann man machen, wenn der Shop kein Telefon mehr abnimmt über Wochen hinweg, und auch keine E-Mails beantwortet werden?


    Rechnungen bezahlen. :P



    und ansonsten hast du ja die möglichkeit, oldskool-mässig einen Brief zu schicken. ;)