Versuche mal einbisschen Konstruktive Haltung an den Tag zu legen. Ausschlaggebend für mein Post sind die zahlreichen Beschwerden einiger Benutzer hier, betreffend Lieferverzögerungen.
Grundsätzliches zu der Bestellung im Shop
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Das via http://www.toppreise.ch mittlerweile das günstigste Angebot bei den registrieren Shops gefunden werden kann, ist mittlerweile kein Geheimniss mehr. Doch diese sind mit einer gewissen Vorsicht zu geniessen.
AGB's und nochmals AGB's
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AGB sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vom herkömmlichen Obligationen Recht abweichen, oder dessen Ausführungen ergänzen.
Steht z.B. in den AGB's drin, dass in Folge von Lieferschwierigkeiten, seitens Verkäufer, bei einer Verzögerung von 6 Monaten denoch bezahlt werden muss, dann lasst es lieber grad bleiben. Auch sollten in den AGB's nicht Zulieferer/Dritte erwähnt werden, dass kann von einer netten Charaktereigenschaft zeugen: Probleme auf andere Abschieben. AGB's lesen kostet 10 Minuten, auf das Produkt warten auch schon gerne mal 3 Monate, wägt selber ab.
Ergänzung: Bei AGB's kann man auch Punkte streichen! Es müssen nicht alle Ausführungen akzeptiert werden, damit es zu einem "Vertragsabschluss" kommt.
So bestelle ich sicher:
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Bevor eine grössere Bestellung getätigt wird, per Mail eine Anfrage statten:
Leichte Version:
Anrede
Im Webshop führen Sie den Artikel <INSERT YOUR STUFF>, laut Webseite ist dieser ab Lager verfügbar. Können Sie das bestätigen mit Liefertermin?
Freundliche Grüsse
Mit Telefon lässt sich das auch machen, wobei das Ziel sein sollte, dass ein Liefertermin schriftlich bestätigt wird. Wieso wird später erläutert.
Gibts keine Antwort vom Shop, dann darf es auch keine Bestellung geben. Somit unterstütz man auch keine Garagenverkäufer die mal eben am Abend schnell bisschen den Webshop unterhalten.
Hardcore Version direkt in den Bemerkungen zur Bestellung einfügen:
Anrede
Im Webshop führen Sie den Artikel <INSERT YOUR STUFF>, laut Webseite ist dieser ab Lager verfügbar. Ich lehne deshalb bei Ihren AGB's Punkt/Nummer "Lieferverzögerungen" vollumfänglich ab. Können Sie mir den Liefertermin auf den XX.XX.XX bestätigen? Bei Falschangaben ist dieser Vertrag nichtig und die Zahlung wird auf dem rechtlichen Wege Rückgefordert.
Ich hab den Post hier nicht gelesen und habe schon bestellt und warte und warte
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Sprecht mit dem Geschäftsinhaber und versucht, euch gütlich zu einigen. Die meisten wollen das Geschäft auch so schnell wie möglich abschliessen.
Bringt das nichts, dann:
Zuerst die AGB's lesen. Sind es vernünftige Zeilen, die einen Rücktritt ohne grossen Schaden ermöglichen, dann macht man davon gebrauch.
Die AGB's verlangen vom Kunden n Monate zu warten? Dann ist der einzige Weg der mir bekannt ist, einen Liefertermin zu entlocken. Zuerst ganz Nett anfragen, ob ein neuer Liefertermin bekannt ist und wann das Produkt bei dir zuhause ist. Der Trick dahinter ist, dass mit einer Angabe von einem Liefertermin die AGB's ausgehebelt werden.
Nach dem aushebeln kann dann per Einschreiben mal bisschen Druck ausgeübt werden wie:
Anrede
Am .......................wurde
CHF XXX.— an Sie überwiesen.
Die Lieferzeiten wurden mir mit 1 – 3 Tagen angeben, da dieser Artikel ab Lager verfügbar sei.
Am XX.XX.XX, wurde mir von Ihrem Mitarbeiter, Herr X, der Liefertermin mit XX.XX.XX bekräftigt. Dadurch kommt automatisch der OR Artikel 107 zum Zug.
Da die Lieferung bis heute, XX.XX.XX, ausblieb, setze ich Sie hiermit in Verzug und gewähre Ihnen eine Nachlieferfrist von zwei Wochen bis und mit zum XX.XX.XX.
Sollte bis zu diesem genannten Datum die Lieferung ausstehen, trete ich vom Vertrag zurück und fordere die Rückzahlung ein. Ausstehende Zahlungen inkl. Zinsen und eventuelle Schäden, werde ich über meinen Rechtsdienst als Schadensfall geltend machen.
Nach zwei Wochen einen neuen Brief senden, mit der Kopie vom ersten inkl. Einzahlungsschein und Zahlfrist von 14 Tagen. Mit der Vermerkung, dass keine Mahnunen erfolgen, stattdessen gleich die Betreibung.
Falls der Lieferant dann immer noch nicht reagiert, die Betreibung einleiten und gut ist.
Die Rechtsöffnung empfehle ich nicht, falls kein Rechtsbeistand mithilft oder das nötige Wissen dazu vorhanden ist.
Noch was, es existiert in der CH immer die Meinung, dass man einfach von einem Verkaufsgeschäft zurücktreten kann. Das stimmt nicht ganz, Rücktrittsrecht hat man 7 Tage bei Haustürgeschäften UND bei Verkäufen, bei welchem der Verkäufer auf einem ZU kommt, Beispiel Telefonanbieter, Bücherclubs auf der Strasse etc.
Hoffe ihr lest den Schmarren! Dieser POST ist KEINE RECHTLICHE GARANTIE, dieser Post zeigt höchstens eine mögliche, sicherere Bestellvarainte auf!!! Bestimmt ist nicht alles rechtlich Wasserfest (Recht haben, Recht bekommen bla bla).
Mit diesem Verfahren bin ich bis jetzt gut angekommen bei den Händlern, viele meiden mich, viele lieben mich.
Eines dürft ihr nie vergessen: Es gibt für euch VIEL MEHR Händler, als es für den Händler Kunden gibt! Also lasst euch nicht von hinten vö.... und wehrt euch.