ZitatAlles anzeigenOriginal von Sinclair
Ohne Gewähr, aber so würde ich es machen:
Ok, nur so Handgelenk X PI
35 CHF Laufwerk
20 CHF Mahnspesen
5% Verzugszinsen auf 35 CHF für 1 Jahr = 1.75 CHF
Total zu bezahlen:
56.75 CHF
Das bezahlst Du direkt an das Inkasso Büro
Dann schreibst du ihnen (NICHT PER MAIL), dass Du der Foderung nachgekommen bist. Die gesetzlichen Verzugszinsen erwähnen (5% nach OR) und das die Überweisung keine Schuldanerkennung darstelle, sondern eine Lehre, die Zahlungsbelege 5 Jahre aufzubewahren.
So würdest du es machen? Ist das nicht etwas gewagt, selber zu bestimmen wie hoch die Mahnspesen vom Shop waren?
Du stimmst mir also zu, dass die Spesen, welche das Inkassobüro dem Shop verrechnet, nicht vom Kunden gezahlt werden muss, richtig?
Ich habe das Gefühl, dass mir nichts anderes übrig bleibt als diese 160.20CHF zu bezahlen
Ich kann nicht einfach eine von mir bestimme Summe auf einen neuen Einzahlungsschein schreiben und die Summe einzahlen =S
Ach.. es kackt mich wirklich an. Ich erhalte 1 einzige Mahnung, reagiere nicht. Nehme an, dass es ein Irrtum war und BÄM, so eine Rechnung.
Es geht vor allem um's Prinzip.. Aber tja.. Für 120CHF habe ich nun gelernt:
- Auf jede Mahnung sofort reagieren
- Der Kunde ist in solchen speziellen Fällen immer der Schuldige
- Keine Erwähnung von eMail-Mahnungen, da diese rechtlich nicht gültig sind. (Nach Kosh's Aussage)
- Jede dumme blöde Rechnung aufbewahren
- Eingeschriebene Briefe sind effektiver als gut formulierte eMails.
Hätte jemand zuuuuufälligerweise den OR-Artikel, welcher beschreibt, dass der Kunde nicht genötigt werden darf, den Aufwand des Inkasso Büro's zu entschädigen?
Denn mit rund 60 CHF würde ich immer noch einen ganzen 100er ersparen. BlackCompany würde sowieso nur ihr Geld bekommen und ich könnte sie theoretisch auslachen, weil ihre Marge wohl deutlich tiefer als die Bearbeitungsgebühr vom Inkasso Büro, welche BlackCompany zu begleichen hat.
Ich gönne denen wirklich nichts.
Keine Spur, aber wirklich keine Spur, wo man einen einzigen Satz daraus lesen kann, dass man es noch versucht mich zu verstehen.
Dass ich die Mahnungen eben nur einmal erhalten habe ignorieren Sie gar gänzlich.
Naja, ich wiederhole mich
Wer mich aber bezüglich den Mahnungsspesen den OR-Artikel finden kann, darf er mir diesen gerne nennen. Habe zuhause kein OR-Buch oder so.
Greez
Saiba
Edit: Und achja, ist das wirklich so, dass ein Inkassounternehmen gleich nahezu alle Banken informiert, dass gegen die Person XYZ ein Inkassoverfahren (gibt's das Wort nun, oder nicht? Weiss das einer? :P) eingeleitet wurde?
Meine EC-Karte ist nämlich nahezu bei allen Bankomaten gesperrt. Karte nicht zugelassen.. Pfff... Raffeisen, Valiant. Na gut, das wars auch schon
Funktionieren tut's momentan noch bei BEKB selbst und bei der Credit Suisse. Und glaub' Post Finance.
Aber welche Folgen hat denn ein solches Inkassoverfahren noch?
Eine recht ausführliche Beschreibung der Folgen bei einer Betreibung wurde bereits erläutert, wie sieht das bei Inkasso aus? Ist das auch schon fast etwas, was die Bonität gefährden kann?
Beispielsweise schmuck.ch verschickt ja mehrere Ringe, die man auch zuerst ausprobieren darf, bevor man sie wirklich haben will. Und da überprüfen Sie ja auch immer zuerst ob die Zahlungsbonität gewährleistet ist oder nicht. Ist damit meine Zahlungsfähigkeit nun auch anzuzweifeln, wenn man die Bonität überprüft?