Rechtliches: Inkassoverfahren


  • So würdest du es machen? Ist das nicht etwas gewagt, selber zu bestimmen wie hoch die Mahnspesen vom Shop waren? ?(


    Du stimmst mir also zu, dass die Spesen, welche das Inkassobüro dem Shop verrechnet, nicht vom Kunden gezahlt werden muss, richtig?


    Ich habe das Gefühl, dass mir nichts anderes übrig bleibt als diese 160.20CHF zu bezahlen X(


    Ich kann nicht einfach eine von mir bestimme Summe auf einen neuen Einzahlungsschein schreiben und die Summe einzahlen =S


    Ach.. es kackt mich wirklich an. Ich erhalte 1 einzige Mahnung, reagiere nicht. Nehme an, dass es ein Irrtum war und BÄM, so eine Rechnung.


    Es geht vor allem um's Prinzip.. Aber tja.. Für 120CHF habe ich nun gelernt:


    • Auf jede Mahnung sofort reagieren
    • Der Kunde ist in solchen speziellen Fällen immer der Schuldige
    • Keine Erwähnung von eMail-Mahnungen, da diese rechtlich nicht gültig sind. (Nach Kosh's Aussage)
    • Jede dumme blöde Rechnung aufbewahren
    • Eingeschriebene Briefe sind effektiver als gut formulierte eMails.


    Hätte jemand zuuuuufälligerweise den OR-Artikel, welcher beschreibt, dass der Kunde nicht genötigt werden darf, den Aufwand des Inkasso Büro's zu entschädigen?


    Denn mit rund 60 CHF würde ich immer noch einen ganzen 100er ersparen. BlackCompany würde sowieso nur ihr Geld bekommen und ich könnte sie theoretisch auslachen, weil ihre Marge wohl deutlich tiefer als die Bearbeitungsgebühr vom Inkasso Büro, welche BlackCompany zu begleichen hat.
    Ich gönne denen wirklich nichts.


    Keine Spur, aber wirklich keine Spur, wo man einen einzigen Satz daraus lesen kann, dass man es noch versucht mich zu verstehen.
    Dass ich die Mahnungen eben nur einmal erhalten habe ignorieren Sie gar gänzlich.


    Naja, ich wiederhole mich :gap


    Wer mich aber bezüglich den Mahnungsspesen den OR-Artikel finden kann, darf er mir diesen gerne nennen. Habe zuhause kein OR-Buch oder so.


    Greez
    Saiba


    Edit: Und achja, ist das wirklich so, dass ein Inkassounternehmen gleich nahezu alle Banken informiert, dass gegen die Person XYZ ein Inkassoverfahren (gibt's das Wort nun, oder nicht? Weiss das einer? :P) eingeleitet wurde?


    Meine EC-Karte ist nämlich nahezu bei allen Bankomaten gesperrt. Karte nicht zugelassen.. Pfff... Raffeisen, Valiant. Na gut, das wars auch schon :P
    Funktionieren tut's momentan noch bei BEKB selbst und bei der Credit Suisse. Und glaub' Post Finance.


    Aber welche Folgen hat denn ein solches Inkassoverfahren noch?


    Eine recht ausführliche Beschreibung der Folgen bei einer Betreibung wurde bereits erläutert, wie sieht das bei Inkasso aus? Ist das auch schon fast etwas, was die Bonität gefährden kann?


    Beispielsweise schmuck.ch verschickt ja mehrere Ringe, die man auch zuerst ausprobieren darf, bevor man sie wirklich haben will. Und da überprüfen Sie ja auch immer zuerst ob die Zahlungsbonität gewährleistet ist oder nicht. Ist damit meine Zahlungsfähigkeit nun auch anzuzweifeln, wenn man die Bonität überprüft?

  • Leesenn!!!


    http://www.ktipp.ch/beratung/1…/10_Fragen_zur_Betreibung


    Zitat

    4. Was kostet ein Zahlungsbefehl?
    Je höher der geforderte Betrag, desto höher die Kosten des Zahlungsbefehls. Für eine Forderung von 5000 Franken betragen die Kosten 70 Franken, für eine Summe von 50 000 Franken 100 Franken.


    Du musst nur das Produkt bezahlen, nicht die anderen Kosten.



    Auszug aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz.



    Die Betreibung kann Probleme für dich darstellen wenn du eine Wohnung suchst. Meistens musst du da einen Auszug aus dem Betreibungsregister vorlegen. Evt. kanns da dann Probleme geben ;)

  • Joo danke.


    Aber ich glaub' ich bin momentan zu dumm, um den ganzen 8a12 Artikel zu kapieren. Jedenfalls vollständig.


    Und jetzt noch zur Summe.
    Wenn das mit den 70.-- von 5000 Franken die Kosten sind und das ein konkretes und realistisches Beispiel ist, dann müsste ich ja wirklich nichts zahlen?


    Sorry, aber raff's grad nicht ^^'
    "Du musst nur das Produkt bezahlen, nicht die anderen Kosten."
    Ich soll also nur 35CHF bezahlen? Was ist denn mit den restlichen 125CHF?


    Steht denn nirgendswo sowas wie:
    "Jegliche Mahnungskosten sind nicht dem Kunden zu verrechnen sondern dem Betreibungsanstellers" oder so *g*

  • Also meine Rechnung ist aus den AGB's vom Shop (Mahnspesen 20 CHF)
    Die 5% Verzugszinsen sind aus dem OR (Artikel hab ich grad ned, Google aber sicher)


    Die Inkasso Spesen musst Du NICHT bezahlen, da gibts auch einen rechtlichen Ausdruck für... GOOGLE...


    Wichtig ist, SCHULDANERKENNUNG abweisen! Deshalb der eingeschrieben Brief.


    Du kannst es Dir ausmalen, entweder die rund 60 Stutz mit Brief, oder 160 Stutz ohne Gegenwehr.




    **************************
    Ok, habs Dir gleichwohl gesucht, hier:


    Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs hält fest, dass die Kosten für das Inkasso nicht dem Schuldner überbunden werden dürfen (Art. 27 SchKG). Der Schuldner muss also nur für die vertraglich geschuldete Forderung, die echten Verzugszinsen (in der Regel 5% ab Fälligkeit, sofern nicht vertraglich anders geregelt) und die entstandenen Betreibungskosten aufkommen. Darüber hinausgehende Bearbeitungs- und Umtriebskosten, die dem Inkassobüro entstehen, muss der Schuldner nicht bezahlen.
    Weil der Schuldner diese Kosten nicht schuldet, dürfen sie nicht in Zusammenhang mit der Bewertung von dessen Bonität verwendet werden. Eine Bekanntgabe an Dritte darf somit erst recht nicht erfolgen.
    Art. 27 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
    Zurück zur Übersicht




    Quelle:
    http://www.edoeb.admin.ch/faq/…/?lang=de#sprungmarke0_12


    Da es noch keine Betreibungskosten entstanden sind, genau so wie ich es sagte überweisen basta.

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

    Einmal editiert, zuletzt von Sinclair ()

  • Ich hab's schon mal gesagt, verlange eine Rechnungskopie. Der Shop muss dir diese auch geben.
    Sobald du diese dann hast gehst du auf die Post und bezahlst genau den auf der Rechnung vorhandenen Betrag ein.


    Möglich dass der Shop dann auf die 20.- Mahngebühr + Verzugszins beharrt. Ist aber auch möglich dass du dann bereits Ruhe hast weil dem Shop der Aufwand für diesen kleinen Ertrag zu gross ist.

    C2D E6850 | Asus Maximus Formula SE | Sapphire HD2900 Pro 1GB @ XT | 8GB Patriot DDR2-800 | 2 x WD Raptor 150GB + 2 x WD Caviar SE 500GB + 2 x Samsung T166 500GB | LianLi V2100B Plus II | Tagan TG 900-U95 - 900 Watt | Alphacool WaKü | Samsung SyncMaster 245B | Vista Ultimate x64
    Toshiba Satellite | Intel Centrino Duo 1.6GHz | ATI X1400 | 2GB Apacer DDR2-533 | Samsung 160GB | Vista Business x32

  • Herzlichen Dank Sinclair! :cheers


    Mein Vorgehen sieht nun wie gefolgt aus:


    Ich zahle den Betrag von ~ 60CHF ein (mit 5% Verzugszinsen und 20CHF Mahnspesen); an das Inkassobüro.


    Schreibe dem Inkassobüro einen eingeschriebenen Brief, welcher erläutert, dass der Betrag von ~ 60CHF überwiesen worden ist und, dass die Überweisung lediglich die im Vertrag zu schuldenen Kosten, die Mahnungsspesen (20CHF) und den Verzugszins von 5% beinhaltet.


    Gleichzeitig sollte die Überweisung keine Schuldannerkunng sein.



    Ich schreib' sie heute noch und poste den Brief 'mal rein, falls jemand diesen lesen möchte und vielleicht auch kritisieren möchte ;) :p


    Aber gell, die eindeutige Abweisung der Schulderkennung, ist dafür gut, dass man mich nicht negativ bewerten darf, in Sachen Bonität.


    Hab ich jedenfalls aus dem folgenden Absatz gelesen:
    "Weil der Schuldner diese Kosten nicht schuldet, dürfen sie nicht in Zusammenhang mit der Bewertung von dessen Bonität verwendet werden. Eine Bekanntgabe an Dritte darf somit erst recht nicht erfolgen."

  • Der Verzugszins ist in Art. 104 Abs. 1 OR geregelt, wie oben bereits erwähnt beträgt er 5% pro Jahr, nachdem du in Verzug geraten bist.
    Falls auf der Rechnung ein Verfalltag stand, so bist du ab diesem im Verzug, falls dieser nicht verabredet wurde, erst ab dem Zeitpunkt der Mahnung (bei diesen Mini-Beträgen ist dies aber nicht wirklich von Relevanz, nur der Vollständigkeit zu liebe).


    Weiter ist es egal, ob du den Brief eingeschrieben schickst oder nicht! Beweistechnisch ist dies von (äusserst) geringer Relevanz - nur die Post freut sich ab den 5.- ;) (für dich ist es angenehmer, da du sicher bist, dass der Brief zugestellt wurde)


    Wegen der negativen Schuldanerkennung: Ein Satz wie der von dir zitierte (etwas umgeschrieben) muss reichen. Sonst gibt es immer noch das Datenschutzgesetz (DSG), aber das sollten die Inkassoleute erst recht kennen ;)

  • Blackcompany hat aber einen Verzugszins von 9%. Steht da in den AGBs.


    Zitat


    7. rechnungsstellung / zahlung
    Wir liefern in der Regel gegen Rechnung, ausser bei Neukunden, und max. bis zum jeweiligen Kreditlimit. Die Rechnung ist innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. In besonderen Fällen sind wir berechtigt nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu liefern. Bestellungen welche getätigt werden auf Rechnung bei Neukunden und auf Vorauskasse gesetzt wurden durch unseren Kundendienst bei Neukunden oder fehlender Bonität, jedoch nicht bezahlt werden, (Stornierung innert 24h kostenlos), keine Reaktion erfolgt innert 10 Tagen, deren Bestellungen werden storniert und mit Fr. 75.00 Adminkosten verrechnet.
    Ab der ersten Mahnstufe erheben wir SFr. 20.00 pro Mahnung für den erweiterten Verzugsschaden (gemäss OR Art. 106). Weiter sind ab Fälligkeit der Rechnung 9% Verzugszins geschuldet.

  • Es ist nicht alles rechtlich haltbar was in den AGBs steht.
    kuck mal hier:

    Zitat

    12. GERICHTSSTAND
    Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile 8404 Winterthur.


    FALSCH und das wissen die Typen von diesem Laden ganz genau. Sieht gut aus, kann aber gesetzlich nicht umgesetzt werden.
    Wenn sie dich betreiben wollen ist der Gerichtsstand an deinem Wohnort. Nur falls sie dich wegen Betrug, oder was es sonst auch noch sein könnte, anzeigen / anklagen ist der Gerichtsstand 8404 Winterthur.


    Zitat

    OR Art. 105 - Verzugszinse
    1. Ist der Schuldner mit der Zahlung einer Geldschuld in Verzug, so hat er Verzugszinse zu fünf vom Hundert für das Jahr zu bezahlen, selbst wenn die vertragsmässigen Zinse weniger betragen.
    2. Sind durch Vertrag höhere Zinse als fünf vom Hundert, sei es direkt, sei es durch Verabredung einer periodischen Bankprovision, ausbedungen worden, so können sie auch während des Verzuges gefordert werden.


    Es sind somit die gem. AGB anerkannten 9% Verzugszins fällig.


    Der Verzugszins wird erst ab dem 15. Tag nach Rechnungsdatum fällig.
    Ich gehe mal davon aus, dass du nicht mehr weisst wann du deine Ware bekommen hast da die Rechnung ja wohl in die runde Ablage geflogen ist. Also verlange von diesem Shop um Himmelsgottswillen eine Rechnungskopie bevor du auch nur 1.- bezahlst.
    Die müssen dir zuerst einmal beweisen wann du was von ihnen bekommen hast.
    Die Zahlung musst du dann auch nicht an das Inkassobüro sondern direkt an den Shop machen, damit nimmst du denen grad den Wind aus den Segeln.


    Du kannst natürlich auch einfach so die errechneten 60.- überweisen, würde ich aber nicht wenn der andere Weg günstiger kommen kann.
    Ich weiss wovon ich rede, mache schliesslich in unserer Bude die Debitorenbuchhaltung :D

    C2D E6850 | Asus Maximus Formula SE | Sapphire HD2900 Pro 1GB @ XT | 8GB Patriot DDR2-800 | 2 x WD Raptor 150GB + 2 x WD Caviar SE 500GB + 2 x Samsung T166 500GB | LianLi V2100B Plus II | Tagan TG 900-U95 - 900 Watt | Alphacool WaKü | Samsung SyncMaster 245B | Vista Ultimate x64
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  • :gap oops.... vergessen den ersten Teil anzupassen

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  • Ah.. hatte ich's also doch noch richtig in Erinnerung.. :D


    edit: Noch witzig.. Alle geben hier gross Tipps und kommen mit Auszügen aus dem OR und weiss ich was, aber es kommt niemand auf die Idee, die AGBs durchzulesen.. :rolleyes

  • Yarrow


    Wir sprechen hier von rund 1.70 bei 5% oder 9% Zins... :skull
    Aber ich würde das nicht annehmen, ich mein wo ist die Grenze? Was ist der Unterschied zwischen 5%, 9% und 9000% Verzugszins? Die zwei letzteren Zahlen weichen vom OR ab und sind im privaten nicht üblich nach mir :D Das mit den Mahngebühren, da gabs sogar eine Krankenkasse die 100 CHF verlangte und vor dem Bundesgericht durchgekommen ist. Diese würde ich voll nach AGB bezahlen.


    Jedenfalls hast Du recht, Geld an den Webshop bezahlen!


    Mit einer Schuldanerkennung kann man die Betreibung RUCKIZUCKI eröffnen und hat alle Wege offen. Braucht ein Formular dazu... aber ich weiss nicht, ob die 60 Stutz als Ratenzahlung angeschaut werden könnten. Somit eine Schuldanerkennung in Abwesenheit oder was auch immer... kenne mich da zuwenig aus..

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    2 Mal editiert, zuletzt von Sinclair ()

  • Hallo Leute!


    Herzlichen Dank für Eure tatkräftige Unterstützung! ;)


    Nun, was mache ich nun konkret?


    1. Einzahlung an BlackCompany machen, per Einzahlungsschein
    2. Den eingeschriebenen Brief an BlackCompany senden


    Fertig?


    Es klingt für mich viel zu einfach. Wäre schön, wenn das natürlich so alles klappen würde :)
    Wäre immerhin ein 100er Note gespart!


    Meine Frage ist da noch:
    Was ist mit dem Inkassounternehmen? Die sind dann nicht informiert, und werden mich ab dem 26.Juni 2008 (bis zu diesem Datum soll ich die 160.20CHF überwiesen haben) betreiben? ?(


    Jedenfalls wenn BlackCompany sie nicht informiert.
    Oder wird das Inkassobüro automatisch BlackCompany fragen "Ist der Fall erledigt oder können wir ihn jetzt (endlich) betreiben?"


    Sie haben nämlich so getan, als können Sie nichts mehr machen. Sie haben ja gesagt, dass Sie das Inkassoverfahren nicht mehr stoppen können und ich mit dem Inkassobüro schauen müsse.


    Und wenn ich jetzt da einfach der BlackCompany nur diese 60CHF einzahle und das erledigt ist, macht mich stutzig.. >_< Ich wette da kommt das Inkassobüro nochmals? ?(


    *verwirrt sei*


    Hier mein Brief. Wie findet ihr den? Kritisiert mich! Los! Volle Pulle! ;) Sei es deutsch, Stil, Formalitäten -> Kritik erwünscht!
    Klick to Download


    Zur Rechnung noch:
    Rechnungsbetrag: 33.80
    Verzugszins (9%) 3.05
    Mahnspesen: 20
    = 56.85 *g*


    T!g3R: Du meinst also ich müsste nur den Rechnungsbetrag einzahlen?
    Du meinst also auch, dass Sie zuerst beweisen müssen, dass ich ihnen noch was schulde, bevor sie überhaupt ein solches Inkassoverfahren einleiten können?


    Das Problem ist: Sie haben mir einmal eine Mahnung geschickt mit den entsprechenden Daten (Rechnungsbetrag und Bestellnr.).
    Und im Mailverlauf, die stattfand, habe ich die Mahnung sozusagen als echte Mahnung anerkannt. Somit haben Sie den Beweis, dass ich weiss, dass ich noch eine Rechnung offen habe.


    somit denke ich, dass das mit den 60 ~ CHF schneller von statten geht. Und ich hoffe geht...
    Wenn nicht, kommt das Inkassobüro und betreibt mich. Und ich 'wär da ziemlich am Ar*ch...

  • Rechnungsbetrag einzahlen und warten. Ist das einzige was du tun musst.


    Sobald dieser Betrag bezahlt ist können sie dich nicht betreiben, traurig aber wahr.
    Falls sie dich doch betreiben, geht nur noch über den Restbetrag, Rechtsvorschlag machen und dann haben sie ein ziemlich grosses Problem da die Ware bezahlt ist. Die müssen dann erst mal Rechtsöffnung machen und um dies machen zu können müssen sie eine offene Rechnung der Warenlieferung vorweisen.


    Die können dich übrigens während den Sommerferien gar nicht betreiben, da dann "Betreibungsferien" sind :skull


    Ich persönlich akzeptiere Rechnungen die nur per E-Mail kommen schon gar nicht. Für etwas haben die ja schliesslich deine Adresse.
    Noch schlimmer ist aber wenn Mahnungen per E-Mail verschickt werden ........ HA HA HA ..... auch für das gibt es Papier, Couvert und die Post.


    Darf ich fragen von welchem Inkassounternehmen diese Rechnung kommt?
    :gap steht ja in deinem Brief


    Also, du musst mal gar nichts berechnen, das sollen ruhig die Typen von BlackCompany machen.
    Schreib keinen Brief, könnte als Schuldanerkennung ausgelegt werden.
    Nur die 33.60 einzahlen und den Empfangsschein sehr gut aufbewahren.
    Die Mahngebühr + Verzugszins musst du erst bezahlen wenn sie dir dafür auch noch eine Rechnung stellen, wir sind ja schliesslich in der Schweiz und nicht irgend sonst wo, bei uns bezahlt man Dinge wofür man eine Rechnung in den Händen hat.:droh

    C2D E6850 | Asus Maximus Formula SE | Sapphire HD2900 Pro 1GB @ XT | 8GB Patriot DDR2-800 | 2 x WD Raptor 150GB + 2 x WD Caviar SE 500GB + 2 x Samsung T166 500GB | LianLi V2100B Plus II | Tagan TG 900-U95 - 900 Watt | Alphacool WaKü | Samsung SyncMaster 245B | Vista Ultimate x64
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  • ähh hallo aber gehts noch?


    ich mein der shop hat ja aus kulanz oder freudlichkeit das ganze überhaupt auf rechnung geliefert. ich kann schon verstehen warum die meisten shops keine ware mehr auf rechnung liefern. genau wegen so quatschköpfen die zuerst alle zeit der welt haben etwas zu zahlen, und wenns dann brenzlig wird mobilisiert man alle geschütze boom boom boom!


    :rolleyes

  • Danke für deine ausführliche Erklärung(en), T!g3R :)


    Über Restbetrag betreiben? Wie jetzt? Wenn ich doch die Warte komplett bezahle? >_<"


    Aber es klingt einfach, sowie' du's erzählst :)


    Mahungsspesen, die in der AGB - von der ich sicherheitshalber 'mal eine Screenshot gemacht hab' - angegeben ist und Verzugszins hat der Schuldner, also ich, zu bezahlen.
    Aber da noch keine Rechnung vorliegt, warte ich auf die Rechnung.


    Und da Inkassoaufwände der Schuldner NICHT zu begleichen hat, haben sie nichts mehr zu betreiben.



    Achso, meinst du mit Restbetrag -> Mahnungsspesen und Verzugszins?
    Wenn ja, wäre es hier ebenfalls logisch ->
    Um etwas betreiben zu können müssen sie eine offene Rechnung des Restbetrags haben, und da sie dies nicht gemacht haben, können sie mich nicht betreiben :D


    Habe ich alles richtig verstanden? =) :tongue


    Was ist eigentlich mit der Rechnungskopie? Soll ich diese noch verlangen? Brauche ich die überhaupt?


    Ich hab noch den Zettel hier, siehe Anhang.
    Die Rechnungselbst bzw. den Empfangsschein jedoch eben nicht.
    Könnte der mir auch noch für irgendetwas dienen?

  • Zitat

    Original von lIquid_mEtaL
    ähh hallo aber gehts noch?


    ich mein der shop hat ja aus kulanz oder freudlichkeit das ganze überhaupt auf rechnung geliefert. ich kann schon verstehen warum die meisten shops keine ware mehr auf rechnung liefern. genau wegen so quatschköpfen die zuerst alle zeit der welt haben etwas zu zahlen, und wenns dann brenzlig wird mobilisiert man alle geschütze boom boom boom!


    :rolleyes


    Weisst Du, ich habe den Service von denen geschätzt.
    Und wenn man sich irrt, irrt man sich. Und für Irrtümer oder widerholtes Vergessen, sind meist die zweite und teilweise gar die dritte Mahnung da.


    Ich hingegen erhalte eine Mahnung per eMail. Okay, ist ja noch das kleinere Problem. Für mich ist das grössere Problem, dass ich die weiteren zwei Mahnungen gar nicht erhalten habe. Und dann kommt die Rechnung des Inkassobüro's -> Wumm. Saftige Rechnung, ohne zu wissen warum so plötzlich?


    Ich kann verstehen, dass das Unternehmen enttäuscht ist, dass ich nicht gezahlt habe (scheint ja so zu sein), aber ich bin wohl eher noch das grössere Opfer, wenn die nicht fähig sind mich zu ermahnen und mich gleich als Inkassofall weitergeben.


    Es ist doch heutzutage wohl möglich den Kunden zu kontaktieren, per Brief! Erst recht bei Mahnungen.
    Guter Kundenservice würde dies machen. Naja.. Man muss das von zwei Seiten sehen. Weder der Shop ist darüber glücklich noch ich.

  • Zitat

    Original von lIquid_mEtaL
    ähh hallo aber gehts noch?


    ich mein der shop hat ja aus kulanz oder freudlichkeit das ganze überhaupt auf rechnung geliefert. ich kann schon verstehen warum die meisten shops keine ware mehr auf rechnung liefern. genau wegen so quatschköpfen die zuerst alle zeit der welt haben etwas zu zahlen, und wenns dann brenzlig wird mobilisiert man alle geschütze boom boom boom!


    :rolleyes


    Es ist nicht jeder grundsätzlich ein Teufel, der mal eine Rechnung verschwitzt. Saiba hat das plausibel erklärt was vorgefallen ist. Jedenfalls finde ich, dass er nicht als "extra-extra-säumiger-Zahler" auffällt. Immerhin hat er schon zwei positive Bewertungen hier.


    Wir haben alle gesagt, dass er zahlen soll. Wir haben einfach die hohen Inkasso Gebühren in Frage gestellt...

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

  • ah soo ist das... naja immerhin hat die firma ja fast 1 jahr gewartet... ich würd den betrag zahlen..