Marktplatz-Komplikation, Meinung von Juristen gesucht!

  • Naja, warum die Post balu den Schaden ersetzt kann ich auch nicht genau nachvollziehen. Natürlich hat er den Vertrag mit der Post geschlossen und den tazzler kenne die ja nicht. Das Paket mit seiner Adresse haben sie ja gerade verloren.


    Bei mir war es allerdings schon mal so, dass das Paket zwar nicht verloren ging, aber trotz Express zu lange unterwegs war und dabei aufgetaut ist und darum beschädigt wurde. (gell Snipa) Der Pöstler hat dann mir das Geld gebracht.

    A fine is a tax for doing wrong.
    A tax is a fine for doing well.

  • sorry tazzler für die bemerkung, aber dass du die hds nicht bezahlen willst ist einfach nur beschiss...


    nehmen wir jetzt also an, die cpu hat den besitzer gewechselt, bevor das paket auf die post gegangen ist. die post hat das packet versifft und die cpu wird zum kaufpreis zurückerstattet.


    da aber jetzt tazzler der besitzer ist, war der kaufpreis "nur" noch k.a. ca. 60.-. D.h. tazzler hat nur anspruch auf diesen schadenersatz, da er die cpu ja für 60.- gekauft hat. er hätte niemals anspruch auf den schadenersatz des neupreises (balu als vorheriger besitzer hingegen schon).


    da aber tazzler die 60.- für die cpu nicht bezahlt hat, kann man argumentieren, dass die cpu noch im besitz ist von balu und darum gibt es auch keinen schadenersatz für tazzler. lange rede kurzer sinn, hds müssen bezahlt werden, cpu nicht...


    ganto


    "Computer games don't affect kids, I mean if Pacman affected us as kids, we'd all run around in a darkened room munching pills and listening to repetitive music."


    Kristian Wilson

    4 Mal editiert, zuletzt von Ganto ()

  • Zitat

    Original von balu
    Tazzler hat mir bis zum heutigen Datum kein Geld überwiesen, das heisst die HDD's sind noch in meinem Besitz.


    Das sind sie definiv nicht mehr, denn die HDs hat Tazzler ja erhalten. Die Frage der Eigentumsverhältnisse ist jetzt einfach nicht geklärt. Das müsstest du jetzt beweisen, dass du irgendwann mal gesagt hast, dass die Ware bis zur Zahlung dein Eigentum bleibt. Bei Onlineshops steht genau dies meist in den AGB oder auf Rechnungen.



    Zitat

    Original von balu
    Machen wirs halt kurz. Ich Trete vom Kauf zurück und fordere die HDD's zurück. Ist glaube das einfachste. Bis heute stehe ich noch mit keinem einzigen Rappen in der Hand da und meine Hardware ist nicht mehr bei mir. Die Teillieferung wurde erhalten und befindet sich bei dir (Tazzler)


    So einfach geht das natürlich auch nicht. Denn der Kauf wurde von beiden Seiten erfüllt. Die Ware ist zum Versand aufgegeben worde, damit hat Tazzler das Eigentum erlangt. Vertrag seitens Balu erfüllt.


    Mit der Verrechnung, die Tazzler vorgenommen hat sind auch die 270.- Kaufpreis bezahlt worden. Somit hat auch Tazzler seinen Pflicht erfüllt.

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  • Die einzig wirklich faire Variante wäre doch:
    Tazzler zahlt dem Balu die hdd's und balu der Post die Summe die er zuviel für die cpu erhalten hat :D


    So wie ich es rechtlich sehe, haben die HDD's nichts mehr mit der CPU zu tun.
    Demnach sind die HDD's noch zu bezahlen und balu hat das Glück, dass die Post was vermasselt hat.


    Ich verstehe beide Seiten aber aus meiner Sicht ist Balu klar im Recht.


    Ehm


    Zitat

    Mit der Verrechnung, die Tazzler vorgenommen hat sind auch die 270.- Kaufpreis bezahlt worden. Somit hat auch Tazzler seinen Pflicht erfüllt.


    Das sehe ich nicht so. Tazzler hat diese Verrechnung ja nicht vorgenommen. Das ist ausschliesslich die Sache zwischen Post und balu...

    NIVEAU ist keine Hautcreme

    2 Mal editiert, zuletzt von mae ()

  • Anscheinend hängt die Rechtsauffassung davon ab, ob man eher in Bern wohnt -> balu hat recht oder eher in der Ost-CH -> tazzler hat recht... :D



    Meine Sichtweise:
    Balu wollte die Hardware verkaufen für 270.- Hat ja jetzt bekommen. Sogar noch 10.- mehr. Also ist Balu happy.


    Tazzler wollte HDs und CPUs kaufen. Die CPU hat er jetzt leider nicht. Dafür muss er für die HDs nix bezahlen, weil das die Post sozusagen übernimmt. Schwein gehabt. -> Tazzler happy

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    Einmal editiert, zuletzt von 2cool4u ()

  • Hobbyjuristen bleibt zuhause.


    Laut OR:


    Art. 185
    1 Sofern nicht besondere Verhältnisse oder Verabredungen eine
    Ausnahme begründen, gehen Nutzen und Gefahr der Sache mit
    dem Abschlusse des Vertrages auf den Erwerber über.


    Und wegen deinem Zurücktreten:


    Art. 214
    1 Ist die verkaufte Sache gegen Vorausbezahlung des Preises
    oder Zug um Zug zu übergeben und befindet sich der Käufer mit
    der Zahlung des Kaufpreises im Verzuge, so hat der Verkäufer
    das Recht, ohne weiteres vom Vertrage zurückzutreten.
    2 Er hat jedoch dem Käufer, wenn er von seinem Rücktrittsrecht
    Gebrauch machen will, sofort Anzeige zu machen.
    3 Ist der Kaufgegenstand vor der Zahlung in den Besitz des
    Käufers übergegangen, so kann der Verkäufer nur dann wegen
    Verzuges des Käufers von dem Vertrage zurücktreten und die
    übergebene Sache zurückfordern, wenn er sich dieses Recht
    ausdrücklich vorbehalten hat.


    Fakt ist:


    Du verkaufst 5HDs und 1 CPU für einen bestimmten Betrag.
    Die HDs hast du versandt, die CPU separat dann später auch.
    Seit dem Versand gehören die HDs und die CPU Tazzler.


    Die Post verliert die CPU von Tazzler und du beziehst die 280Fr.- welche Tazzler gehören. Somit hast du dich ungerechtfertigt bereichert.
    Du musst die 280Fr.- an Tazzler überweisen und dieser muss dir dann Anschliessend den von dir festgelegten Kaufpreis für die HDD und die CPU überweisen. Dann ist das Geschäft korrekt.


    Gruss

  • Zitat

    Original von panda_prc
    Die Post verliert die CPU von Tazzler und du beziehst die 280Fr.- welche Tazzler gehören. Somit hast du dich ungerechtfertigt bereichert.
    Du musst die 280Fr.- an Tazzler überweisen und dieser muss dir dann Anschliessend den von dir festgelegten Kaufpreis für die HDD und die CPU überweisen. Dann ist das Geschäft korrekt.


    warum bitte sehr sollten tazzler 280.- gehoeren? er hat die cpu nicht fuer diesen preis erstanden.


    wenn ich in einem shop etwas fuer 50 franken kaufe, was sie ihrerseits fuer 30.- gekauft haben. ich bezahle 50.- und das packet geht auf dem weg zu mir verloren. dann stehen mir nur 30.- franken zu? da sie ja diesen schadenersatz von der post fordern würden. das ist ja nicht logisch...


    ganto


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    Kristian Wilson

    2 Mal editiert, zuletzt von Ganto ()

  • Doch, es ist logisch, wenn nicht der Verkäufer, sondern der Käufer den Schaden bei der Post geltend macht. Der Käufer muss ja dem Verkäufer die 50.- bezahlen. Darum muss er ja auch Anrecht auf den Ersatz von 50.- haben.


    Und wieso sollten die 280.- balu gehören? Er hat die CPU für 60.- verkauft.

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    Einmal editiert, zuletzt von 2cool4u ()

  • dauernd diese beispiele hier.. hör doch auf mit "ist doch logisch", das recht ist zwar schon interpretationssache, aber beliebig verdrehbar ist es dann auch wieder nicht :)


    und um um doch kurz darauf einzugehen: dann müsste man die differenz zum "preis" der cpu der post zurückschicken, aber balu steht das geld so oder so nicht zu

  • Gibts denn hier jemanden, der mehr Semester Jura vorweisen kann als ich und was sinnvolles beisteuert? Bei mir sinds immerhin 4. Dann hatte ich aber genug davon. Und jetzt bin ich eben ein juristisch vorbelasteter Informatiker.

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    Einmal editiert, zuletzt von 2cool4u ()

  • Ich habe eine gute Idee.
    Geht beide zusammen zu einem Notar, zahlt dem ja 25.- und er wird euch sagen, wer wem was zu geben hat.


    Ich werde von nun an bei allen Verkäufen klarmachen, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung mein Besitz bleibt.

  • Zitat

    Original von Ganto


    warum bitte sehr sollten tazzler 280.- gehoeren? er hat die cpu nicht fuer diesen preis erstanden.


    Aber dieser Betrag steht auf der Rechnung und stellt auch heute noch, je nach Shop, den tatsächlichen Wiederbeschaffungwert der CPU dar.


    Zitat

    Original von mae
    Ich werde von nun an bei allen Verkäufen klarmachen, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung mein Besitz bleibt.


    Dann trägst du aber auch das Risiko, falls mal ein Paket verloren geht und die Post dieses, aus welchen Gründen auch immer, nicht ersetzt. Und wenn dir dann zusätzlich der Käufer ganz blöd will, kann er auf die Erfüllung des Kaufvertrags pochen, was im dümmsten Fall auf einem mühsamen Rechtsstreit hinausläuft.

  • Ich kassiere immer im vorraus ein. Eine einzige ausnahme mal gemacht und es heisst sofort ich bekomme kein Geld für die HDD's ? Sagt mal gehts noch ?


    Ich habe klare Preise definiert die einzeln aufgelistet waren. Der CPU QUADCORE Q6600 habe ich für 60.- einzeln angeboten. Er hat diese nicht erhalten, basta CPU wird von den 270.- abgezogen und ich erhalte noch 210.- für die 5 HDD's. Wieso um alles in der Welt redet hier jeder um den CPU der wurde mir ja gutgeschrieben. Jedoch ist das ja nicht mein Problem wenn die POst einen CPU verliert ich keinen mehr habe, ich einen Beleg vorweise mit einer Summer von 279.90.- für die ich auch soviel bezahlt habe, zurückerstattet bekomme? Das ist doch absolut nicht relevant hier. Ich habe 5 HDD's gekauft im Wert von 500.- ich habe die Tazzler zugeschickt und er hat diese erhalten. Jedoch habe ich noch kein Geld erhalten, das heisst Grundsätzlich auf Rechnung wie man so schön sagt. Jedoch wurde bei mir noch kein Geld überwiesen oder sonst was dafür gegeben.


    WIESO KRIEGE ICH KEIN GELD FUER DIE HDD'S ? Erklärt mir das einer mal hier, BITTE !?

  • weil du von der post geld für eine CPU erhalten hast, die dir gar nicht mehr in deinem besitz war.


    du musst also jetzt tazzler die entschädigung der post für tazzlers cpu überweisen und er wird dir dann den kaufpreis für die cpu und die hdds überweisen.

  • gemäss dem OR Auszug von panda, solltest du das Geld für die HDD's bekommen. Jedoch würde die Ersatzsumme für die CPU an Tazzler gutgeschrieben. Ob jetzt 280.- oder 60.- bleibt die Frage.

  • ist halt die frage, ob man anrecht auf den zeitwert oder den wiederbeschaffungswert hat. wenn es der wiederbeschaffungswert ist (und so scheint es zu sein) und die cpu 280.- kostet, so hat auch tazzler ein anrecht auf 280.- auch wenn er nur 60.- gezahlt hat.

  • Bei Schäden oder Verlust durch die Post vergütet die Post den Schaden IMMER dem Versender.............


    ..........warum auch immer.


    Musste das auch grade Erfahren mit einem Fragile Päckli (Kompl- PC defekt/zerschlagen-->>Tod).


    Die Post hat sich vom Zeitpunkt der Schadensmeldung ende Sept. zeitgelassen bis Anfang März bis die Zahlung eigegangen ist resp. das ganze Prozedere durchlaufen war :gap :schimpf


    Die ganzen Umtriebe hatte aber ich...........ganzen Müll wieder in Originalzustand verpacken,auf die Post schleppen (so ein kompl. PC kann man ja locker unter den Arm nehmen) ,nochmals 3x da anrennen und etwa 10 Telefonate beim Postkundendienst..........sowie sonstiger Aufwand/Zeitverlust!!



    Ich sage nur eins dazu.................ich :kotz auf die POST !!

    Nur noch am HP Läppi unterwegs :gruebel
    Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn damit läßt Du Dich auf sein Niveau herab und dort schlägt er Dich mit seiner Erfahrung!

  • Zitat

    Original von mae
    gemäss dem OR Auszug von panda, solltest du das Geld für die HDD's bekommen. Jedoch würde die Ersatzsumme für die CPU an Tazzler gutgeschrieben. Ob jetzt 280.- oder 60.- bleibt die Frage.


    Ganz klar die ganzen 280 Stutz. Das ist ja der Betrag, den die Post für Tazzlers verlorene CPU bezahlt hat. Hätte die Post nur 60.- bezahlt, so würde er logischerweise nur diesen Betrag erhalten.

  • Auch wenn ich noch gar kein Geld erhalten habe von ihm ?



    Zitat

    Original von manitou
    weil du von der post geld für eine CPU erhalten hast, die dir gar nicht mehr in deinem besitz war.


    du musst also jetzt tazzler die entschädigung der post für tazzlers cpu überweisen und er wird dir dann den kaufpreis für die cpu und die hdds überweisen.

  • Zitat

    Original von balu
    Ich kassiere immer im vorraus ein. Eine einzige ausnahme mal gemacht und es heisst sofort ich bekomme kein Geld für die HDD's ? Sagt mal gehts noch ?


    du hast ja dein geld erhalten, wenn auch unrechtmässig. wenn man es genau nimmt hast du dich sogar um 10.- unrechtmässig bereichert.. ich an deiner stelle würde also nicht so ein geschrei machen..



    Zitat

    Original von balu
    Auch wenn ich noch gar kein Geld erhalten habe von ihm ?


    wenn ihr nicht ausdrücklich im kaufvertrag abgemacht habt, dass die ware erst bei bezahlung des rechnungsbetrags in tazzlers besitz übergeht, dann gehört tazzler die ware in dem moment, wo du das packet über den posttresen schiebst..