Probefahren: Versicherung? (Haftpflicht)

  • Hoi zämä


    Also, wie schon angekündigt, ein weiterer Verkehrsteilnehmer macht die Strasse "unsicher" :D Der heisst Saiba :P


    Whatever! Meine Frage:


    Wenn ich nun ein Auto probefahren möchte, kann ich das tun ohne jegliche Versicherungen abgeschlossen zu haben?


    Ich war mit meinem Vater bereits ein Accord anschauen. Aber zu dieser Zeite hatte ich noch das "L" :P Also ist er gefahren.
    Wie sieht's aus wenn ich das will? Ich hab keine Autoversicherung abgeschlossen, da ich ja noch kein Auto habe, logisch oder? :gap
    Aber somit habe ich auch keine Haftpflichtversicherung, oder? ?(


    Jetzt mal Denken in worst-case: Wer haftet was, wenn ich jetzt bei der Probefahrt das Auto irgendwie kaputtfahre? :gap
    Was wenn ich einen Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer verursache?
    Und wenn umgekehrt? Wenn also ein anderer mir bei der Probefahrt dazwischen fährt? :gap


    Hat da jemand "Erfahrung"? :lool Oder weiss es wie's theoretisch wäre? :D

  • Eine Autoversicherung (Haftplicht und Teil/Vollkasko) ist primär mal ans Auto gebunden. Sprich, wenn du ein Auto probefahren gehst, ist das auf den Garagisten/Besitzer eingelöst, und der MUSS darauf eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Er ist dort zwar wohl als häufigster Lenker eingetragen, aber die gilt auch für dich wenn du das Auto nicht regelmässig fährst. Da eine Haftpflicht meist noch einen Selbstbehalt hat (vor allem für dich als Neu-/Junglenker) ist bei einem evt. Unfall vielleicht dort ein Streitpunkt offen, wo ich nicht genau weiss wie das gehandhabt wird.
    Oft pappen die Garagisten auch U-Bleche an das Auto bei der Probefahrt. Dort kenne ich die Bedingungen nicht genau, versichert ist das Auto so aber auch.


    Die Haftpflichtversicherung, die man auf die Person abschliesst, ist die Privathaftpflichtversicherung. Die hat auf der Strasse aber eher wenig Bedeutung.

    "It really is as useful as a snooze button on a smoke alarm" Jeremy Clarkson


    "Wennsd den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern. Wennsd ihn nur hörst, hast übersteuern" Walter Röhrl

    2 Mal editiert, zuletzt von tornado ()

  • Hab's auch gerade gelesen, danke für die Bestätigung! :)
    Dann steht mir also eigentlich nicht's mehr im Wege? :D


    Eine Haftpflichtversicherung ist somit ja auch am Auto "gebunden" hast du ja gesagt :)

  • Ja, die Autohaftpflicht ist ans Auto gebunden (hab noch ein bisschen was editiert). Die können höchstens schwierig tun, wenn wie gesagt jemand falsches als häufigster Lenker eingetragen ist, oder evt. bei grober Fahrlässigkeit des Lenkers.

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  • Ah verdammt, stimmt natürlich, mae. Hab ich glatt vergessen.
    Aber bei U-Blechen hast du AFAIK Vollkasko-Schutz, oder?

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  • U-Bleche haben soviel ich weiss immer Vollkasko Versicherungen drauf. Aber ich bin mir da nicht sicher.
    Auch bin ich mir nicht sicher, ob dieselben Bestimmungen für U-Bleche gelten und ob überhaupt ein Nicht-Mitarbeiter der Garage damit fahren dürfte :gruebel


    Ich habe mir aber noch nie Gedanken gemacht wenn ich ein Auto mit U-Blech gefahren bin...
    evt. finde ich noch was.

  • Zitat

    Original von mae
    U-Bleche haben soviel ich weiss immer Vollkasko Versicherungen drauf. Aber ich bin mir da nicht sicher.
    Auch bin ich mir nicht sicher, ob dieselben Bestimmungen für U-Bleche gelten und ob überhaupt ein Nicht-Mitarbeiter der Garage damit fahren dürfte :gruebel


    Ich habe mir aber noch nie Gedanken gemacht wenn ich ein Auto mit U-Blech gefahren bin...
    evt. finde ich noch was.


    U-Nummern:


    Es darf nur der Inhaber oder von 3. Personen im Auftrag des Inhabers gefahren werden.


    ob nun eine Probefaht eines Kundens auch als "im Auftrag" gilt weiss ich nicht...


    wenn du aber ein Auto für dich mit einer ausgeliehenen U-Nummer holen gehst, dann ist das ganz klar illegal.


    EDIT: hab grad gelesen, dass der Besitzer der U-Nummer Schäden durch 3. versichern lassen kann, aber nicht muss...

    Marktplatz Bewertung
    Kiste 1: Sloti 800 TB
    Kiste 2: DLT3C @ 2.6GhZ
    ...
    Kiste 7 & Kiste 8: PhII 720BE, 8GB ram. 1x mit X25-m II 80GB & 4870, 1x mit indilinx MLC 32GB

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    2 Mal editiert, zuletzt von BLJ ()

  • Danke für die Ergänzung :-) danach habe ich gesucht


    [Edit]

    Zitat

    ob nun eine Probefaht eines Kundens auch als "im Auftrag" gilt weiss ich nicht...


    Ich denke schon. Es ist ja im Interesse der Garage, den Wagen zu verkaufen...

    NIVEAU ist keine Hautcreme

    Einmal editiert, zuletzt von mae ()

  • Zitat

    Original von tornado
    Die Haftpflichtversicherung, die man auf die Person abschliesst, ist die Privathaftpflichtversicherung. Die hat auf der Strasse aber eher wenig Bedeutung.


    Das ist noch ein ziemlich entscheidender Punkt:


    Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Du einem Fahrzeughalter (bzw. dessen Fahrzeug :D) zufügst, nur, wenn das explizit in den Vertrag integriert ist.
    (€: sehe grad, dass mae das geschrieben hat)
    Wird aber wohl ziemlich teuer sein?


    Hatte grad so einen Fall: Freund meiner Tochter fuhr mit dem Auto meiner Frau jemandem vor dem Kreisel ins Heck (je 5'500.- Schaden!).
    Seine Privathaftpflicht übernimmt den Schaden nicht (wäre notabene ohne Selbstbehalt!), da er dies in seinem Vertrag nicht eingeschlossen hat (ist so üblich), d.h. wir müssen das über die Vollkasko unseres Fahrzeuges abwickeln (mit 1'000.- SB!).
    Aber da er Carrosseriespengler ist, kann er fast alles selber machen (bis auf die Malerei), so wird er um den SB herumkommen (bzw. der ausbezahlte Betrag wird dank seiner Eigenleistungen reichen, den ganzen Schaden zu decken).
    Und zum Glück hab' ich nach dem letzten Schaden auf der Kasko den Bonusschutz integriert! =)

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • Den übernimmt unsere Haftpflichtversicherung (die Auto-Haftpflicht)

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • Zitat

    Original von Sh@rky
    Hatte grad so einen Fall: Freund meiner Tochter fuhr mit dem Auto meiner Frau jemandem vor dem Kreisel ins Heck (je 5'500.- Schaden!).
    Seine Privathaftpflicht übernimmt den Schaden nicht (wäre notabene ohne Selbstbehalt!), da er dies in seinem Vertrag nicht eingeschlossen hat (ist so üblich), d.h. wir müssen das über die Vollkasko unseres Fahrzeuges abwickeln (mit 1'000.- SB!).


    Genau deshalb lasse ich auch kaum fremde Leute mit meinem Auto fahren, ausser ich bin mir sicher, dass sie genug Geld haben um einen allfälligen Totalschaden bezahlen zu können! :gap
    Weil eine Vollkaskoversicherung bekommt bei mir garantiert kein Auto mit einem Wert unter 20'000 Franken.

  • Sh@rky,
    ein kollege von mir hat meinen Töff zerlegt, knappe 5'000.- Schaden... er hatte die Versicherung "führen fremder Fahrzeuge", allerdings war von überall zuerst die Frage "hat der Töff Vollkaskso?". weil: die vollkaskso des fahrzeuges kommt VOR (!) der Privathaftpflicht!


    Was ich allerdings nicht weiss, ob die Privathaftpflicht die differenz zum selbstbehalt (ist bei führen fremder fahrzeuge oft so 500.-) zum SB der Vollkasko, sowie den verlorenen Bonus übernimmt...?


    |---> it MUST be a spoon! <---|


      

  • Zitat

    Original von Xoood
    ein kollege von mir hat meinen Töff zerlegt, knappe 5'000.- Schaden... er hatte die Versicherung "führen fremder Fahrzeuge", allerdings war von überall zuerst die Frage "hat der Töff Vollkaskso?". weil: die vollkaskso des fahrzeuges kommt VOR (!) der Privathaftpflicht!


    Scheisse! Tatsächlich?


    OK, wundert mich nicht, bei den Versicherungen... das ist eine Mafia, schlimmer als die Banken... :kotz


    Zitat

    Was ich allerdings nicht weiss, ob die Privathaftpflicht die differenz zum selbstbehalt (ist bei führen fremder fahrzeuge oft so 500.-) zum SB der Vollkasko, sowie den verlorenen Bonus übernimmt...?

    Das könnte sein, aber er hat das nicht versichert... :(

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

    Einmal editiert, zuletzt von Sh@rky ()

  • ist eh ein schrott. ich wohne mit meiner freundin zusammen. obwohl sie die versicherung hat, wird die nicht bezahlen wenn sie mein Auto zerlegt (ich hab keine VK...), weil wir im gleichen Haushalt wohnen.


    |---> it MUST be a spoon! <---|


      

  • Muss ich leider bestätigen.
    Ich hab kurz meinen Versicherungs-Heini angerufen.
    Wenn ich ein Fahrzeug ausleihe und dies zu Schrott fahre bezahlt meine Versicherung:


    A: Wenn das Auto keine Vollkasko hat, den entstandenen Schaden bis 100'000.-
    B: Wenn eine Vollkasko auf dem Auto ist, den Selbstbehallt des Versicherungsnehmers der Vollkasko, sowie die Bonusanpassung die es zur Folge hat.
    C: Wenn ich im selben Haushalt wohne, zahlt die Versicherung nix.


    Gruzz

  • In dem Fall hast Du das explizit eingeschlossen, das bezahlt nicht die normale Privathaftpflicht?


    Das mit dem Bonusverlust muss ich noch abklären. Ich habe zwar den Bonusschutz, aber der nächste Schaden setzt die Prämie dann herauf (da bei Bonusschutz gilt "ein Schaden = kein Schaden") - wenn dieser Unfall nicht passiert wäre, würde die Prämie beim nächsten Vollkaskoschaden eben noch nicht steigen...

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • Zitat

    Original von Sh@rky
    Das mit dem Bonusverlust muss ich noch abklären. Ich habe zwar den Bonusschutz, aber der nächste Schaden setzt die Prämie dann herauf (da bei Bonusschutz gilt "ein Schaden = kein Schaden") - wenn dieser Unfall nicht passiert wäre, würde die Prämie beim nächsten Vollkaskoschaden eben noch nicht steigen...


    Fahrt ihr bei euch in der Familie derart schlecht Auto? :gap Jetzt darf in der nächsten Zeit (meistens 5 Jahre) halt einfach kein selbstverschuldeter Unfall passieren, ansonsten bezahlt ihr halt (meiner Meinung nach zu Recht) zusätzlich zum Selbstbehalt noch eine etwas höhere Versicherungsprämie. Natürlich ist es für dich etwas unglücklich, dass dein potenzieller Schwiegersohn den Unfall gebaut hat. Aber du kannst ja eine allfällige spätere Prämienerhöhung bei ihm einfordern. ;) Er hatte ja schliesslich schon Glück, dass du eine Vollkasko auf dem Auto abgeschlossen hast.
    Wenn ich ein fremdes Auto "einschiessen" würde, wäre es für mich sowieso absolut logisch, dass ich dem Fahrzeugbesitzer alle entstandenen Kosten erstatte.

  • Zum thema, bei der Privathaftpflicht (ohne Zusatz) sind solche schäden ausgeschlossen.


    Das mit dem Geld und dem Schwiegersohn ist halt so eine sache ;) Der Bonus geht ja meinst über ein paar jahre hinweg hoch. Ich spekuliere jetzt mal, dass seine tochter nicht, und wenn dann nicht markant älter ist als ich (also <23) und da wechseln die freude teilweise noch ;) und so bei einem Ex-Schwiegersohn geld einfordern ist einfach kacke...


    |---> it MUST be a spoon! <---|