Auto-Kauf

  • Guten Tag


    Vielleicht kann mir einer von euch helfen oder mir sagen wo ich mich darüber informieren könnte (google half mir nicht weiter...)


    Ich habe vor kurzem eine über 20'000.- teures Auto gekauft (Occassion). In der Ausstattung stand "Tempomat". Als ich das Auto nun abgeholt habe und nach hause fuhr, bemerkte ich dass der Tempomat gar nicht funktioniert (Habe den Freund gefragt der das gleiche Auto hat wie man ihn einschaltet + Bedienungsanleitung habe ich auch gelesen). Danach habe ich der Garage angerufen und gesagt, dass dieser nicht funktioniert... Nun haben die mir gesagt:


    "Tut uns leid aber wir haben nie gesagt dass er auch funktioniert..."


    Sie haben gesagt, dass sie nur sicherstellen müssten dass er drinn ist, jedoch nicht dass er funktioniert...


    Wie ist das jetzt? Habe ich irgendwelche Rechte dass die mir den Tempomaten reparieren oder muss ich das selber machen (selber dafür aufkommen)?

  • wenn sie es wussten und dir nicht sagten ist es arglistige täuschung, dann kannste sie zur kasse bitten.


    wenn sie es nicht wussten, dann hat der garagist im guten glauben gehandlet, in der annahme dass er läuft. du als käufer müsstest eigentilch ja alles testen vor/bei dem kauf.

    4WD is for girlies
    Nur quer is man wer


    E Cups an einem 65er Unterbrustumfang wäre ein Fischerbötchen mit Raketen an Bord!

  • Hast du eine Rechtsdienstversicherung?


    Oder bist du Abonnent von der Zeitschrift Saldo oder K-Tipp? Sie haben da auch teilweise kompetente Rechtsberatungen am Telefon. (kostenlos für Mitglieder)

  • Zitat

    Original von pc-formatierer
    wenn sie es wussten und dir nicht sagten ist es arglistige täuschung, dann kannste sie zur kasse bitten.


    wenn sie es nicht wussten, dann hat der garagist im guten glauben gehandlet, in der annahme dass er läuft. du als käufer müsstest eigentilch ja alles testen vor/bei dem kauf.


    Ich bin da nicht ganz gleicher "Meinung". Es besteht hier schliesslich ein Gefälle zwischen "Normaler Konsument" und "Experte" - Garagist.


    Wenn das Auto nicht ab-Platz gekauft wurde, dann gibt es zwar nicht zwingend eine Garantie (Garantie => geht was futsch wird es ersetzt), aber trotzdem muss das Auto funktionieren wie beworben.


    Wenn da steht, dass das Auto Tempomat hat kann der Kunde in gutem Glauben annehmen er funktioniere auch. Das Argument, der Kunde hätte es prüfen sollen, zieht hier IMHO eigendlich nur bei "ab Platz".


    Hier läuft es nämlich wie bei einem anderen gut, wie z.B. einem Computer.. einem Radio.. wie auch immer.


    Der richtige Weg wäre hier eine Mängelrüge durch zu führen:
    http://www.ktipp.ch/service/mu…ege_bei_einem_Kaufvertrag


    Ich würde dies als Lektüre empfehlen:
    http://www.beobachter.ch/filea…erkblatt-Autooccasion.pdf


    Hier auch noch mal: http://www.autoscout24.ch/AS24…d=1&cmsaid=473&navpos=555


    Und dann Rücksprache mit einem Experten (Anwalt, K-Tipp / Beobachter Auskunft...) halten.


    Wirklich sicher bin ich mir beim gegebenen Fall nicht, denn wie man im Beobachter Merkblatt lesen kann gilt eine "Werbemässige Anpreisung" nicht als Zusicherung...
    Allerdings handelt es sich beim Tempomant nicht um ein Verschleissteil und sollte daher von der Gewährleistung gedeckt sein.
    Eben wie gesagt- ganz wichtig die Mängelrüge eingeschrieben abschicken, IMHo gibts eine Frist von max 7 Tagen bin mir da aber nicht ganz sicher.

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    5 Mal editiert, zuletzt von BLJ ()

  • Ist in meinen Augen ein (bewusst) versteckter Mangel den Sie mit Ihrer Antwort sogar noch zugeben.


    Mit dem Rechtsschutz dahinter - da stehen die Chancen sicher gut!

  • Vielen Dank für die raschen antworten :D


    Ich werde so eine Mängelrüge ausfüllen und abschicken.


    Noch eine kleine Frage, da das Auto ein Leasing ist, frage ich mich ob das auch gleich behandelt wird....

  • bezgl. Leasing stellt sich da eine Frage:


    "Typisches" Leasing läuft mit 3 Parteien ab:


    A: Verkäufer (Garage), B: Käufer (Bank), C: Leasingnehmer (Du).


    Dabei verkauft A an B das Auto und B überlässt das Auto C gegen periodische Zahlung.


    Wichtig dabei ist, dass das Auto nie in den Besitz von C übergeht. Es war also kein Kauf.


    Hier muss also nicht das selbe wie beim Kauf gelten.



    -->
    Beim TCS können TCS-Mitglieder die Information "Leasing - Mängel an Leasingautos" (Doctech 3374) kostenlos beziehen.

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    Einmal editiert, zuletzt von BLJ ()

  • So weit ich von meinem Garagist richtig informiert worden bin, Gelten die selben Rechte bei Mängel für ein Leasing, wie bei einem Kauf!


    Wenn's hart auf hart kommt, würde ich mit dem Leasing-Unternehmen Kontakt aufnehmen und sie informieren, dass sie ein nicht intaktes Fahrzeug gekauft haben.

  • Zitat

    Original von rovster
    So weit ich von meinem Garagist richtig informiert worden bin, Gelten die selben Rechte bei Mängel für ein Leasing, wie bei einem Kauf!


    Wenn's hart auf hart kommt, würde ich mit dem Leasing-Unternehmen Kontakt aufnehmen und sie informieren, dass sie ein nicht intaktes Fahrzeug gekauft haben.


    Ja, schon richtig, nur kann das eben schwer werden weil der "Fahrer" hier nicht der Käufer ist.. so muss ggf. eben das Leasing-Unternehmen die Mängelrüge durchführen.


    Vielleicht wird es aber insofern auch einfacher: Das Leasing-Unterhmen will ja auch nicht Ramsch angedreht bekommen, die könnten sogar viel mehr Druck ausüben, auch ohne vor das Gericht zu gehen.


    Schwierig wirds dann aber trotzdem wenn das Leasing vom Garagist durchgeführt wird, also die Person A und B quasi die selbe sind (wie AMAG + AMAG Leasing)

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  • Müsstest mal im Leasingvertrag nachgucken, ob Ansprüche aus Sachgewährleistung auf dich Übertragen wurden oder ob die noch beim Leasinggeber liegen. Im Zweifelsfall bei der Leasinggesellschaft anfragen.
    Wenn die Ansprüche bei dir liegen, dann musst du die Behebung des Problems auf deine Kosten durchsetzen, ansonsten macht das die Leasinggesellschaft.
    Bei meinem Leasing (Peugeot Finance) stand das z.B. so drin, das ich als Leasingnehmer die Mägel beseitigen lassen darf und muss.


    Was ich auch noch abklären würde, wenn der Tempomat nicht repariert wird, sondern es einen Nachlass beim Kaufpreis geben sollte. Warum geht der Tempomat nicht. Bei modernen Autos mit all der Elektonik, lässt sich z.B. der Tempomat nicht einschalten, wenn es Störungen im ABS/ESP/Bremssystem gibt. Nicht dass sich dann herausstellt, dass hier ein sicherheitsrelevantes Problem vorliegt, welches vertuscht wurde.

    A fine is a tax for doing wrong.
    A tax is a fine for doing well.

    3 Mal editiert, zuletzt von 2cool4u ()

  • Hallo zusammen


    Ja mein Leasing geht über 3 Parteien. Indemfall ist es klug wenn ich mal die Mängelrüge schreibe und auch noch die Leasing-Firma darüber in Kenntnis setze.


    In der Zwischenzeit habe ich noch die Adresse des alten Besitzers des Autos gefunden. Nun werde ich den mal fragen ob beim Verkauf des Autos an die Garage der Tempomat defekt schon bekannt war (auf beides Seiten). Vielleicht hilft das auch noch weiter.

  • Ich denke es wird schon reichen, wenn du bei der Mängelrüge ein CC an die Leasing-Firma machst und dies der Garagist sieht.


    Da hatte ich wohl glück, dass mein Garagier alles am Auto anstandslos gemacht hat, auch Defekte die ich nachträglich gefunden habe.
    Wenn ich nicht gerade in der Nähe bin, kann ich einfach zur Amag und dann dem Garagier die Rechnung schicken. :)

  • Hast du deinen etwa auch geleast, rovster?


    Was hast du für deinen Leon denn so gezahlt? Autos bei AMAG sind ja nicht die günstigsten. Kann mir aber gut vorstellen, dass sie sehr kulant sind und auch einen solchen Ruf haben.


    Was haben sie denn alles nachträglich gemacht?

  • Kleiner Tipp am Rande: Der TCS bietet an Occasionen vor dem Kauf unter die Lupe zu nehmen ;) kostet zwar auch als TCS Mitglied was aber erspart einem den späteren Ärger.


    Zum Thema AMAG sag ich lieber nichts, wenn ich höre was mit dem Kollegen und seinem Audi S3 abgeht läufts mir kalt den Rücken runter.

  • Ihr verwechselt Leasing mit Ratenzahlung. Bei einem Leasing ist der Besitzer des Wagens die ganze Zeit über die Garage. Wenn das Leasing durch ist, kann man das Auto dem Garagisten zum Restwert abkaufen. Erst dann gehört das Auto dir. Vorher gehört das Fahrzeug die ganze Zeit über dem Garagisten. Der Garagist kann dir auch 4 Wochen vor Ablauf des Leasings anrufen und sagen: Bitte bringen Sie mir den Wagen per Ende Leasing vorbei, ich habe bereits einen neuen Käufer. Die Bank bezahlt zwar dem Garagist den Wagen, er bleibt aber in seinem Besitz.


    Bei einer Ratenzahlung ist es anders: Dort kauft die Bank das Fahrzeug der Garage ab und ab da gehört der Wagen der Bank. Der Käufer bezahlt wie beim Leasing eine fixe Rate an die Bank. Sobald alles abgezahlt ist, gehört der Wagen dem Käufer.


    Einfach gesagt: Leasing gleich: Man "mietet" das Fahrzeug einige Jahre vom Garagisten, der Wagen gehört erst dem Käufer, wenn er den Restwert dem Garagisten bezahlt nach Ablauf des Leasings. Ratenzahlung gleich: Man zahlt den Wagen ab, danach gehört einem der Wagen.

  • Zitat

    Original von SneakBite
    Ihr verwechselt Leasing mit Ratenzahlung. Bei einem Leasing ist der Besitzer des Wagens die ganze Zeit über die Garage...


    Kurz: "Falsch", gibt es wie oben beschrieben als Zwei- oder Dreiparteienverhlätnis (dies ist zumindest das gängige Verständnis unter Leasing. Da es sich um einen Innominatkontrakt handelt, sind natürlich auch andere Versionen möglich.)
    Lang erspare ich euch: Diskussion über "Besitz" (mittelbar, unmittelbar, selbständig, unselbständig) und "Eigentum" (dingliches "Vollrecht" an der Sache) - rechtlich ein immenser Unterschied.
    Im Endeffekt ist der Käufer unmittelbarer unselbständiger Besitzer, die Bank selbständige mittelbare Eigentümerin, die Garage normalerweise gar nichts (höchstens unselbständige unmittelbare Besitzerin, sofern 3-Parteienverhältnis).

  • Fakt ist: Das Auto gehört während dem Leasing im Endefekt der Garage. Aus diesem Grund zahlt man auch dem Garagen den Restwert vor Ablauf. Dann gehört die Karre erst dir. Wenn du den Rest nicht bezahlst, geht die Karre zurück zum Garagisten. Es ist ja auch so, dass du ein geleastes Auto nicht komplett verkratzt zurückgeben kannst. Dann wird der Schaden repariert und dir in Rechnung gestellt. Bei der Ratenzahlung (Occasionen ab glaube ich 6 Jahre kann man ja nicht mehr leasen, sondern nur noch Ratenzahlung abschliessen), da gehört die Karre nachdem du die letzte Rate gezahlt hast dir.


    Und wie gesagt: Es ist zwar üblich als Garagist dem Leasing-Nehmer anzubieten, die Karre zum Restwert zu kaufen, aber es gibt keine gesetzliche Grundlage dazu. Ich als Garagist kann 2 Wochen vor Ablauf des Leasings anrufen und sagen: Hey, ich will die Karre zurück in 2 Wochen, ich habe einen Käufer. Und dann kannst du als Leasing-Nehmer nichts dagegen tun. Aber wie gesagt: Das ist äussert unüblich.

  • Und den Grund sehe ich immer noch nicht, warum man least :gap


    Ratenabzahlung bei der Bank ist doch dasselbe. Mit dem Unterschied, dass man den Wagen hat.
    Aber auf beidem Wege kann man so also schnell schnell ein Auto kaufen ohne wirklich Geld zu haben.

  • Zitat

    Original von SneakBite
    Fakt ist: Das Auto gehört während dem Leasing im Endefekt der Garage. {...}.



    Leasing ist zwar, wie du gesagt hast, so was wie mieten... weil der Besitz nie zum Autofahrer übergeht, aber dennoch sind dabei 3 Parteien involviert. Der Eigentum geht dabei zum Finanzdienstleister (Leasinggeber) über. Nur weil du den Vertrag beim Garagisten unterschreibst und typischerweise nur mit dem Garagisten kommunizierst heisst das nicht, dass du trotzdem einen Vertrag mit einer Bank hast.


    Ob der Garagist mit der Bank wiederum einen Vertrag bezgl. Rücknahme des Fahrzeuges hat, darüber bin ich mir nicht sicher, vermutes es aber. kann auch nachfragen wenn es jemanden interessiert^^

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    Kiste 2: DLT3C @ 2.6GhZ
    ...
    Kiste 7 & Kiste 8: PhII 720BE, 8GB ram. 1x mit X25-m II 80GB & 4870, 1x mit indilinx MLC 32GB

    [SIZE=7]Dieser Beitrag, inkl. vorhandenen Anhängen, ist ungeschützt und könnte während der Übermittlung oder nachträglich von 3. verändert werden. Der Absender schliesst deshalb jede Haftung oder rechtliche Verbindlichkeit für elektronisch versandte Nachrichten aus. Weiter ist der Inhalt des Postings frei erfunden, eventuelle Annäherungen an die Realität sind höchstens unbeabsichtigt und zufällig entstanden. Zu all meinen PCs haben mehrere Leute Zugang und nutzen diesen auch.[/SIZE]

  • Zitat

    Original von Saiba
    Und den Grund sehe ich immer noch nicht, warum man least :gap


    Ratenabzahlung bei der Bank ist doch dasselbe. Mit dem Unterschied, dass man den Wagen hat.
    Aber auf beidem Wege kann man so also schnell schnell ein Auto kaufen ohne wirklich Geld zu haben.


    Wenn du davon ausgehst, dass du das Auto nach dem Leasing rauskaufen willst, ist es recht ähnlich. Aber beim Leasing kannst du das Auto beispielsweise nach einem Jahr wieder wechseln, bei Ratenzahlung nicht unbedingt.