Berechnung 13. Monatslohn

  • habe ein wenig ein durcheinander. kann mir jemand genau sagen, wie man den 13. Monatslohn berechnet?


    Habe folgendermassen gearbeitet.


    2 Arbeitswochen im April zu 100%
    Mai zu 100%
    Juni zu 100%
    Juli zu 100%
    2 Wochen unbezahlter Urlaub + 2 Wochen 50% im August
    Sept. zu 50%
    Okt. 50%
    Novemb. zu 50%
    Dez. zu 50%


    nehmen wir als 100 Lohn 4000.- pro Monat Brutto, wie wäre dann der 13 Monatslohn.
    Meiner Meinung nach ist es der Jahresverdienst durch Anzahl Monate in denen man gearbeitet oder unbezahlt gehabt hat?


    Ich komme auf 23000 Jahreslohn durch 8.5 Monate, ergibt 2.7k.
    Bin mir jedoch ziemlich sicher, dass ich etwas falsch mache...;-)


    gruss

  • 3x 100% = 3 Monate
    + 4x 50% = 2 Monate
    + 2 Wochen 100% = 1/2 Monat
    + 2 Wochen 50% = 1/4 Monat
    = 5 3/4 Monate


    4000 / 12 * 5 3/4 = 1916 Fr.


    Aber habe auch keine Ahnung ob dies so stimmt.

    [Backup Server] Intel i5 3470 (4x3.2GHz), 8GB, 120GB SSD, ~50TB, Lian-Li D8000
    [24/7 Server] Xeon W3670 (6x3.2GHz), 18GB, 2.4TB SSD, 13TB HDDs
    [Gaming 1] Xeon E5-1620 v3, 16GB, 3TB SSD, Geforce 1070 8GB, 27" Acer Predator + 22" + 30"
    [Büro] Medion Erazer X7841 Laptop, i7 6700HQ, 16GB, 2.5TB SSD, Geforce 970M 3GB, 17.3" FHD

    [Oldschool] Asus P2B-B, 466MHz Celeron, 0.5GB SDRAM, geForce 2, 606 GB

    2 Mal editiert, zuletzt von Tobi_Wan ()

  • Der 13. Monatslohn ist freiwillig; der Arbeitgeber muss Dir gar nichts zahlen, wenn nichts im Vertrag steht. Demzufolge ist auch die Berechnung bei so unregelmässigem Arbeitseinsatz nicht geregelt, denke ich.

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."



  • Grob sollte dies schon stimmen.


    2 (10 Arbeitstage, AT) Wochen sind aber nicht genau ein halber Monat. Pro Monat arbeitet man eher 21,22,23 Tage.


    Dann gibt es möglicherweise auch noch verschiedene Rechenweisen:
    -Arbeitszeit in Stunden / Soll Arbeitszeit Jahr
    -(Monatsarbeitszeit in Stunden / Sollzeit Monat) * 4000/12 [Summe jedes Monats in dem du gearbeitet hast]
    -Arbeitstage im ganzen Jahr / Soll Arbeitstage Jahr
    -(Arbeitstage im Monat * Stellenprozent / Solltage Monat) * 4000/12 [Summe jedes Monats in dem du gearbeitet hast]



    sollte aber eigentlich im Vertrag oder GAV oder so etwas genauer stehen. Ich würde von 1916.- +/- 10% ausgehen.



    EDIT:


    Zitat


    Meiner Meinung nach ist es der Jahresverdienst durch Anzahl Monate in denen man gearbeitet oder unbezahlt gehabt hat?


    Ich komme auf 23000 Jahreslohn durch 8.5 Monate, ergibt 2.7k.
    Bin mir jedoch ziemlich sicher, dass ich etwas falsch mache...;-)


    Nein es wäre der Jahreslohn (exkl. 13) / 12, und zwar immer 12 (es ist ja der 13.te, nicht der 9.5te ;-) ).

    Marktplatz Bewertung
    Kiste 1: Sloti 800 TB
    Kiste 2: DLT3C @ 2.6GhZ
    ...
    Kiste 7 & Kiste 8: PhII 720BE, 8GB ram. 1x mit X25-m II 80GB & 4870, 1x mit indilinx MLC 32GB

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    Einmal editiert, zuletzt von BLJ ()

  • also, hab im vertrag den 13. drinn und einfach eine wochenarbeitszeit drinn von 42 und paar zerquetschten...;-)


    ich werd mal nachfragen nach welcher methode sies berechnet haben, dann weiss ich bescheid...



    gruss

  • Zitat

    Original von Sh@rky
    Der 13. Monatslohn ist freiwillig; der Arbeitgeber muss Dir gar nichts zahlen, wenn nichts im Vertrag steht. Demzufolge ist auch die Berechnung bei so unregelmässigem Arbeitseinsatz nicht geregelt, denke ich.


    Das stimmt so nicht. Ich hatte in den letzten 2 Arbeitsverträgen 2 verschiedene Regelungen, welche unter dem Strich aber aufs gleiche rauskommen...


    im jetztigen ist es Jahressalär xxx, in 13 Raten


    zuvor war es: 13 x XXXX.-


    Somit ist der 13. nicht mehr freiwillig. was du meinst ist wohl Grati oder Bonus. Zumindest in unserer Branche ist es üblich dass man fixe 13. Löhne hat & dann noch Bonus und/oder Erfolgsbeteiligungen


    |---> it MUST be a spoon! <---|


      

  • Öhm, naja. Ich meinte auch, dass der 13. nicht obligatorisch ist.


    Bei mir sind 12 x XXXX.-- drin. 13. also schon integriert.
    Finanztechnisch muss also nicht jeder Arbeitgeber den Lohn in 13 Raten auszahlen sondern kann auch einfach 12 Mal auszahlen.


    Schlussendlich ist es ja "egal" ob man's in 12 Raten oder 13 Raten kriegt, wenn das Jahressalär gleich ist.


    Oder kennt jemand den Vorteil? - Neben der Tatsache, dass der 13.Monatslohn emotional schöner ist :D Und man diesen dann wiederum für die Steuern gezwungenermassen "gespart" hat, da er erst Ende Jahr ausgezahlt wird :D

  • Xoood: doch, 13. Monatslohn ist dasselbe wie Gratifikation und das ist - ausser es steht im Vertrag - freiwillig.

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • glaube ihr zwei meint es richtig, aber schreibt es nicht genau...
    Edit: GOPF habs auch falsch beschrieben lol, sorry



    Also:
    Was im Arbeitsvertrag steht, gilt! Heisst es im Vertrag das ein 13. Gehalt bezahlt wird in der exakten Höhe von ...... CHF, dann ist dies Bestandteil vom Lohn und MUSS bezahlt werden.
    Ist die Höhe vom Bonus unklar und wird vom Geschäftsergebniss massgebend gesteuert, spricht man von Gratifikation/Bonus/Abzocke etc etc :)


    Als Arbeitgeber muss ich aber NICHT 13. ML oder Bonus bezahlen. Das ist freiwillig, aber dann darf das auch nicht in den Vertrag rein.


    http://www.beobachter.ch/arbei…-eine-schoene-bescherung/



    greis
    Schwierig die Rechnung. Als Unternehmer würde ich von der Sollarbeitszeit aus gehen und Deine effektive Präsenzzeit gegenüberstellen. Darum kommst Du wahrscheinlich auf mehr als Dein Arbeitgeber. Weil zwei Wochen sind unter Umständen eben nicht 50% von einem 100% Pensum

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

    2 Mal editiert, zuletzt von Sinclair ()

  • Dann meinst du also: Der 13te ist obligatorisch. Entweder als 13. Monatslohn oder bereits in den 12 Monatslöhnen integriert


    Okay, so könnte ich mir das schon eher vorstellen.

  • Zitat

    Original von Saiba
    Dann meinst du also: Der 13te ist obligatorisch. Entweder als 13. Monatslohn oder bereits in den 12 Monatslöhnen integriert


    Okay, so könnte ich mir das schon eher vorstellen.


    darum gibst du in der regel das salär auch als jahressalär an...
    ein kollege von mir hatte in der alten firma 13x4500.-, bei der stellensuche fragten sie ihn nach dem lohn, er gab an 4500.-, sie sagten es sei ok und im vertrag stand dann 12x4500.- ...


    #Edit,
    dass der 13. Lohn moralisch schöner ist finde ich nicht. Wir haben immerhin 50% im Juni und 50% im Dezember. Aber wir haben noch Bonus. Das heisst du hast das jahr durch "wenig", ende Jahr im dezember dafür einen riesen zapfen alles aufs mal... vor allem weil der Bonus nicht kalkulierbar ist (da nicht geregelt), ist es mühsam eine jahresplanung zu machen...


    |---> it MUST be a spoon! <---|


      

    Einmal editiert, zuletzt von Xoood ()

  • Zitat

    Original von Saiba
    Dann meinst du also: Der 13te ist obligatorisch. Entweder als 13. Monatslohn oder bereits in den 12 Monatslöhnen integriert


    Okay, so könnte ich mir das schon eher vorstellen.



    Nein...........


    Ein 13. Monatsgehalt ist nur obligatorisch, wenn dieses im Arbeitsvertrag erwähnt ist

    Dr Cox: "I'm fairly sure that if they took all the porn off the Internet, there'd only be 1 website left, and it would be called Bring Back The Porn."

  • Bin nicht ganz sicher, aber wenn die Jahre zuvor schon stillschweigend ein 13. ausbezahlt wurde, ohne dass dies im Arbeitsvertrag geregelt ist, wird er dann nicht auch automatisch zur Pflicht?


    Habe irgend so etwas im Kopf...

  • Zitat

    Original von Quader
    Bin nicht ganz sicher, aber wenn die Jahre zuvor schon stillschweigend ein 13. ausbezahlt wurde, ohne dass dies im Arbeitsvertrag geregelt ist, wird er dann nicht auch automatisch zur Pflicht?


    Habe irgend so etwas im Kopf...


    Wer bei so einem Arbeitgeber arbeitet, sollte schleunigst nach einer neuer Stelle suchen...
    Für so jemanden würde ich keinen Finger krumm machen.


    Ich bin der Meinung dass die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht nur die Arbeit gegen Bezahlung sein darf.


    Auf jedenfall ist der 13. Monatslohn freiwillig, solange er nicht im Vertrag drin steht.
    Es gibt aber auch Verträge da ist ein fester Jahres-Bruttolohn drin und der wird dann durch 12 oder 13 geteilt, wie es gemacht wird, ist eigentlich egal, denn es wird in der Summe gleich viel sein.

  • Zitat

    Original von rovster


    Wer bei so einem Arbeitgeber arbeitet, sollte schleunigst nach einer neuer Stelle suchen...
    Für so jemanden würde ich keinen Finger krumm machen.


    Ich bin der Meinung dass die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht nur die Arbeit gegen Bezahlung sein darf.


    ?(

  • Zitat

    Original von Quader


    ?(


    Eigentlich meinte ich das so: Wer von seinem Arbeitgeber immer den 13. Monatslohn bezahlt bekamt und dann plötzlich nicht mehr...
    Der sollte dann einen neuen Arbeitgeber suchen. ;)

  • Zitat

    Original von rovster
    Eigentlich meinte ich das so: Wer von seinem Arbeitgeber immer den 13. Monatslohn bezahlt bekamt und dann plötzlich nicht mehr...
    Der sollte dann einen neuen Arbeitgeber suchen. ;)


    immer den 13. bekommen und dann nicht mehr ... gibts da nicht noch sowas wie Gewohnheitsrecht? iNo hat sicher besser aufgepasst als ich ... hallo? ^^

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  • Zitat

    Original von Snipa


    immer den 13. bekommen und dann nicht mehr ... gibts da nicht noch sowas wie Gewohnheitsrecht? iNo hat sicher besser aufgepasst als ich ... hallo? ^^



    eigentlich ja, aber bei uns steht z.B. beim Bonus-Fötzel immer unten dran dass dieser Bonus nicht automatisch für einen Bonus im nächsten Jahr berechtige


    |---> it MUST be a spoon! <---|


      

  • 13. Monatslohn, sowie Bonus und Gratifikationen sind immer freiwillig. Resp. wie schon gesagt wurde: Massgebend ist der Arbeitsvertrag. Wenn dort steht, dass man einen 13. Monatslohn erhält, dann ist dieser auch auszubezahlen. Gewohnheitsrecht gibt es nicht beim 13.


    Wir haben bei uns den 13. abgeschafft. Resp. wir haben auf Anfang 2010 einfach alle Löhne x 13 gerechnet und dann auf 12 Monate verteilt. Man soll ja den Buchhaltungsaufwand gering halten. ;-) So kann jeder selber den 13. auf ein Sparkonto monatlich auf die Seite legen, wenn er das will.

  • Zitat

    Original von SneakBite
    13. Monatslohn, sowie Bonus und Gratifikationen sind immer freiwillig. Resp. wie schon gesagt wurde: Massgebend ist der Arbeitsvertrag. Wenn dort steht, dass man einen 13. Monatslohn erhält, dann ist dieser auch auszubezahlen. Gewohnheitsrecht gibt es nicht beim 13.


    Wir haben bei uns den 13. abgeschafft. Resp. wir haben auf Anfang 2010 einfach alle Löhne x 13 gerechnet und dann auf 12 Monate verteilt. Man soll ja den Buchhaltungsaufwand gering halten. ;-) So kann jeder selber den 13. auf ein Sparkonto monatlich auf die Seite legen, wenn er das will.


    Dachte in Recht und Wirtschaft hätten wir das anders gelernt. Und das habe ich gerade noch gefunden:


    Zitat

    13. Monatslohn/Gratifikation Der 13. Monatslohn ist nicht vom Gesetz her vorgeschrieben. Wo es ihn aber gibt, ist er ein fester Lohnbestandteil. Wenn die Stelle während dem Jahr verlassen wird, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den Anteil des 13. Monatslohnes. Die Gratifikation ist eine freiwillige Leistung. Wenn sie regelmässig ausbezahlt wird, kann es aber aus Gewohnheitsrecht zu einem Anspruch kommen.


    Quelle