Externe HD ausbauen -> Garantierverlust auch auf HD?

  • Ich habe hier einige externe Festplatten. Bei einigen möchte ich die Platte ausbauen und intern betreiben.
    Die Garantie für das ganze (also Gehäuse mit eingebauter Platte) geht so verloren, ist mir aber auch egal.


    Was mich interessiert; Ist die Garantie der ausgebauten Platte auch verloren?


    Die Hersteller müssten ja dann wissen, dass diese Platte in einem externen Gehäuse eingebaut ist und so verkauft wurde und die Garantie für das komplette Gerät (also ink. Gehäuse) gilt...


    habt ihr da schon Erfahrungen gemacht oder etwas gelesen?

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    Einmal editiert, zuletzt von Tobi_Wan ()

  • Zitat

    Original von Tobi_Wan
    Die Hersteller müssten ja dann wissen, dass diese Platte in einem externen Gehäuse eingebaut ist und so verkauft wurde und die Garantie für das komplette Gerät (also ink. Gehäuse) gilt...


    Die Platten in externen Gehäusen sind oft OEM-Ware und werden den Produzenten der Geräte auch als solche verkauft. Da wird der Plattenhersteller mit ziemlich grosser Sicherheit jegliche Garantieansprüche von sich weisen. Die wissen schon, welche Seriennummern wohin gehen.

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  • Je nach Hersteller sind die externen Platten bei denen in der Datenbank, d.h auch die Serienummer der verbauten HDD.


    In dem Fall wird dann bei einem Defekt und Einsenden der internen Platte gemeckert, bzw. du kannst den Garantiestatus der internen Platte gar nicht abfragen.


    Digitec hatte ja die 3TB externen Seagate im Angebot. Aber eben.. baust du sie aus, ist die Garantie futsch, ausser du kannst sie ohne Spuren ausbauen (geht eigentlich nie).

  • hab in anderen Foren schon verschiedenste Sachen gelesen, wie:
    -dass innerhalb des gleichen, externen Produkts verschiedene Festplattenmarken verbaut waren
    -dass manche OEM-Platten und manche normale Platten drin hatten
    -dass manche OEM-Platten nur Garantie für ein bestimmtes (auch anderes) Land hatten
    -usw


    also wenn man nicht intensiv recherchiert, kommts wohl auf gut Glück heraus, was man drin findet.

    2006: "Aber wenn die Lehrer mal abgesehen fragt man sich, wo sie die Physik gelassen haben.. Und Knochen und so haben sie grad auch nicht.." ©Yarrow
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    2009: "wir sollten die Bildschirme unter den Tisch stellen, da es nicht soviel Platz hat" ©Tobi_Wan @ t2w LAN
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  • Ich hatte 4 gleiche Disks vom selben Händler. Allerdings waren 2 davon als externe HDDs gekauft und aus dem Gehäuse ausgebaut worden. Die anderen als bulk Disks gekauft.


    eine der ehemaligen externen Disks wurde mit der Quittung für eine interne Disk ohne Probleme auf Garantie sofort ausgetauscht.


    Viele Händler schreiben ja heute keine Seriennummern mehr auf die Rechnungen. Ich hatte ja einen Kaufbeleg für eine nakte Disk soweit kein Problem. Wenn du aber nur Belege für eine externe HDD hast könnte es schon Diskussionen geben.

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    A tax is a fine for doing well.

    Einmal editiert, zuletzt von 2cool4u ()

  • wie siehts bei Digitec mit der Seriennummer aus? bei Steg kommts ja immer auf den Beleg drauf.

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  • Bei Digitec hatte ich schon lange keinen Beleg mit Seriennummern mehr. Hatte in lezter Zeit mehrere defekte Disks, die sich etwas angesammelt haben. Wurde alle ohne irgendwelche Anstalten sofort ausgetauscht, oder beim Kauf eines anderen Modell angerechnet. (allerdings jeweils zum aktuellen Verkaufspreis)

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    Einmal editiert, zuletzt von 2cool4u ()

  • Habe eben 2x WD 3TB die ich ausbauen möchte. Sind zwar USB3 aber intern ist halt irgendiwe schon praktischer...

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  • Bau die Dinger aus und nimm den Garantieverlust in kauf.


    Nur so, wenn du aus deinem Auto den Motor ausbaust und in einen anderen Wagen einbaust, hast du noch Garantie? Da würde jetzt sicher jeder "nein, sicherlich nicht" schreien, aber bei der Harddisk sieht man das anders. Wie sieht das wohl rechtlich aus?


    Ich denke die Garantie bezieht sich in der Regel auf eine Produkt wie es verkauft wird, da damit der Einsatzzweck mitbestimmt wird. Die Frage wäre nun, was wäre wenn man Teile aus Typengleichen Modellen zusammenfügt.


    Ist hier keiner Rechtsverdreher?


    PS: Andere Quittungen verwenden für eine defekte Hardware, das ist dann wohl eine Frage der Ehre, der Wertvorstellung, der Moral und ob man zu eigenen Fehlern stehen kann. Ich kanns, inkl. Folgekosten. Wer es nicht kann soll es lassen - nicht bescheissen.


    Gruss Gigumärit

  • Gestern kam bei Galileo ein Typ der Kaffemaschinen und anderen Plunder demontiert und verglodet.
    Da haben sie gesagt, dass die Garantie für das Gesamtprodukt zwar erlischt, nicht aber für die Komponenten.
    Könnte sein, dass das hier auch der Fall ist.


    Aber was soll`s, wenn der Hersteller sagt, dass die Garantie beim öffnen erlischt, wird er sicherlich nicht kulant sein und wer, ausser Leute mit nem`totalen Vollschaden, geht wegen ein paar hundert Fränkli vor Gericht. (Gegen einen grossen HW-Hersteller)