Neu in 2013: 24Mt Garantie auf Geräte

  • Vielleicht habens die einen oder anderen schon mitbekommen, für die anderen: Ab 2013 hat der Kunde 24Mt Garantie auf Geräte. Kassensturz-Beitrag


    Nun sind einige Shops sehr langsam in der Umsetzung oder sehen die Rechtslage anders. Beispiel Digitec: Jenste Elektronik wird dort nach wie vor mit nur 12Mt Garantie angeboten.


    Was haltet ihr davon?

    Game-Rig: 3570K | P8Z77-V LE | GTX-970 | 16GB | HyperX 3K 240GB | NEC 24WMGX3 & HP LP2475w | Win 10
    Filer: E3-1220 | SM X9SCL-F | 8GB | FlexRAID | Win 10
    Server: HP ML310e | E3-1220v2 | 10GB | 18TB | Proxmox
    Mobile: Dell XPS 13 9360 | i5-8250U | 8GB | Win 10

  • Deine Aussage ist eben falsch.


    Shops haben per Gesetz die Pflicht eine 24monatige GEWÄHRLEISTUNG anzubieten. Nicht aber Garantie.


    Huerä Bullshit wo die da ateiget hei.


    Gewährleistung ist das Versprechen des Händlers, dass du bei der Übergabe 1A Ware bekommst die korrekt funktioniert und keine Mängel aufweist. Garantie ist der Service, den dir ein Hersteller oder Händler anbietet, wenn das Gerät in einem gewissen Zeitraum kaputt geht.


    Beispiel: Wenn du einen iPhone-Lautsprecher kaufst und die Fernbedienung defekt ist, machst du von der Gewährleistung gebrauch und retournierst das Gerät umgehend nach dem zu das Problem bemerkt hast. Wenn du nun die Fernbedienung erst nach 1,5 Jahren hervorholst, das Produkt aber nur 1 Jahr Garantie hat, bekommst du die Fernbedienung oder das gesamte Produkt trotzdem ersetzt.

  • Und wer unterscheidet dann zwischen Garantie und Gewährleistung?
    Für mich als Kunde wäre es ja auf alle Fälle viel besser wenn ich sämtliche defekte Geräte in folge Gewährleistung ersetzt bekommen würde.

  • Nur das eben die Garantie nicht per Gesetz definiert wurde. Wäre auch eine Frechheit für alle anderen Ländern, wenn zBsp. Samsung einfach in der Schweiz mal 2 Jahre Garantie auf ein Galaxy SIII anbieten müsste, wenns dann überall sonst auf der Welt nur ein wäre. Nur als Beispiel. Keine Ahnung wie lange ein Samsung Smartphone Garantie hat. Nur eben Gewährleistung hats eben jetzt 2 Jahre. In der Schweiz.


    Für die Retailer ist es kacke. Die müssen das jetzt 500000 erklären und werden dann die Bschisser angeschaut.. Tolles Gesetzt. Und dem Konsumenten bringts im Endeffekt wohl dann nur Frust, weil er eben denkt, er habe 2 Jahre Garantie. Keine Ahnung wer solchen Kabis durchwinkt..

  • Gewährleistung bringt dir trotzdem was...


    Falls das Produkt nach 1.5 Jahren, z.B. ein Handydisplay Flecken bekommt, weil sich der Gummi oder sonst was gelöst hat, ist das ein Defekt der beim Kauf sehr wahrscheinlich schon vorhanden, jedoch nicht offensichtlich war.


    Die Sache wird sich aber sicherlich noch weiterziehen, denn selbst Rechtsprofessoren etc. etc. sind sich nicht einig.
    Denn scheinbar war es gar nicht die Absicht, den Gesetzes Artikel im Sinne Gewährleistung anzupassen. :gap

  • Naja aber letztendlich ist der Leidtragende der Verkäufer der dann zwischen Hersteller und Kunde steht und das ganze ausbaden muss. Oder bekommt dieser im Falle einer Gewährleistung vom Hersteller eine Abfindung oder Vergütung?

  • Die Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung ist schlecht. Und wie roovster schon sagte, fallen vermutlich die meisten Defekte innerhalb der 24 Monatiger Gebrauchsdauer unter die Gewährleistung, da sie bereits beim Kauf als versteckte Mängel vorhanden waren. Allerdings ist es schwer, das nachzuweisen - bin nicht ganz sicher, ob die Beweislast dafür wirklich beim Hersteller liegt.


    Ich habe aber das Gesetzt selbst auch noch nicht angeschaut. Der genaue Wortlaut würde mich sehr interessieren, denn diejenigen, welche das Gesetz 'verbrochen' haben, behaupten klar, dass ihr Gesetzestext auf Garantie und nicht Gewährleistung abzielt. Sollte es sich aber wirklich explizit nur auf 'Mängel im Auslieferungszustand während 24 Monaten' beziehen, dann würde ich den Glauben in die Kompetenz unser Berner Elite langsam aber sicher verlieren :)

  • Ganz einfach: Das Schweizer Gesetz kennt keinen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung - somit ist es das gleiche. Nur weil in Deutschland zwischen den beiden unterschieden wird scheinen die Leute verwirrt und die Hersteller wollen das ausnutzen.

    "Es gibt auf der Welt drei Dinge wo Du sinnlos Kohle verpuffen kannst: Frauen, Computer und Autos."
    Sinclair

  • http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a210.html


    Im ganze OR wird nie zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden Aixo.


    Ausserdem, meine Meinung - wenn ein Gerät bei Sachgemässer benutzung innert 2 Jahren einfach so kaputt geht lag immer schon ein Mangel beim Kauf vor - also bräuchte es gar keine Unterscheidung.

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    Einmal editiert, zuletzt von Blackmagic ()

  • Wird im Beitrag nicht ziemlich klar erklärt das es keine Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung gibt? Wenigstens für die Schweiz, der "Rest" interessiert (mich) nicht.


    Nur so, ich finde das sinnvoll. Damit wird bewirkt das nicht die Teile/Material verbaut werden die das erste Jahr knapp überleben sondern die die 2 Jahre schaffen. Ich finde ein Produkt darf etwas kosten, wenn es dafür auch etwas taugt...


    http://www.zdf.de/ZDFmediathek…ufdatum-fuer-E-Geraete%3F

  • SWICO - Gewährleistung und Garantie sind zwei Paar Schuhe


    Zitat
    • Die Gewährleistung ist eine zwingende gesetzliche Pflicht des Verkäufers, dafür gerade zu stehen, dass seine Produkte beim Kauf einwandfrei sind, selbst wenn dieser Mangel beim Kauf selbst noch nicht sichtbar war.
    • Im Gegensatz dazu stellt die Garantie eine vertragliche Zusage des Verkäufers (manchmal aber auch des Herstellers) dar, während einer gewissen Zeit für die Funktionsfähigkeit eines Produkts zu bürgen, soweit es sachgemäss eingesetzt wurde.
  • Dann hast du scheinbar nicht alles verstanden, ansonsten würdest du wie weiter oben nicht so "fluchen".


    Du hast behauptet es wird neu 100% unterschieden, was sonst nirgendwo gemacht wird..., der entsprechende Gesetzes Artikel exisiert aber nicht.

  • Ich fluche, weil es nun an den Detailhändler hängen bleibt, die Konsumenten aufzuklären. Nur dass die Konsumenten die Angewohnheit haben, es stets besser zu wissen und das Gefühl zu haben, über den Tisch gezogen zu werden. Auch wenn der Retailer mal die Wahrheit erzählt.


    Ich habe für mich als Konsumenten den Vorteil noch nicht gefunden. Du darfst mir das aber gerne erläutern.

  • So, wir sehen, hier herrscht genau die gleiche uneinigkeit wie überall -> Gerichtsurteil muss her oder der Gesetzestext muss klarer werden.


    Fakt ist: Das schweizer Gesetz unterscheidet nicht zwischen Gewährleistung und Garantie. (Dass die Swico da einen klaren Unterschied sieht dürfte ja wohl klar sein. Dass die Konsumentenschützer da keinen sehen ist auch klar.)


    Meine Meinung: Wenn mir nach 1 1/2 Jahren das Display eines Handys einfach den Geist aufgibt muss es repariert oder whatever werden. Ich habe das Gerät nach Anleitung bedient und mir nichts zu schulden kommen lassen also war von Anfang an ein Mangel im Gerät (und seien es extern eingekaufte Widerstände oder whatever -> Der Mangel bestand schon immer weil der Hersteller minderwertige Ware verbaut hat oder schlecht gearbeitet hat etc.) und dieser wird erst nach 1 1/2 Jahren sichtbar -> Der Gesetzestext greift.


    Die Polster an meinem Kopfhörer gehen nach 1 1/2 Jahren kaputt. Auch hier normal benutzt -> Mangel war von Anfang an da, minderwertige Polster verbaut die keine 2 Jahre halten -> Der Gesetzestext greift.


    Ist für mich etwa wie die Teilkaskoversicherung beim Auto: Alles was man als Konsument bei normaler Benutzung nicht direkt beeinflussen kann fällt unter "Mangel beim Kauf".

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