Dashcam / Carcam

  • Hallo zusammen!


    Das Thema Dashcam wird hier in der Schweiz immer mehr diskutiert. Der Eidgenössische Datenschutz gab dafür folgende empfehlung ab:


    Hier den ganzen Artikel

    Zitat

    ...der Einsatz von Dashcams auf öffentlichen Strassen in der Regel das Transparenz- und das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzt, sofern die gewonnenen Bilder einer bestimmten Person zugeordnet werden können. ... Aus diesen Gründen ist auf den Einsatz von Dashcams auf öffentlichem Grund zu verzichten.


    Anyway, ich hab eine Dashcam (Smarty HD BX1500). Grund zur Anschaffung ist die Tatsache, dass ich als Aussendienstler im Moment pro Woche mehrere hundert Kilometer mit dem Auto zurücklege und somit erhötem Risiko ausgesetzt bin.
    Mir geht es nicht darum irgendwelche Verkehrsrowdies oder Rechtüberholer zu verpetzen. Denn das ist werder meine Aufgabe noch meine Absicht. Es geht einfach um die Beweismittelführung, sollte es mal nötig sein.
    Ansonsten läuft die Dashcam nur bei der Fahrt im Endlosmodus und überschreibt ältere Aufnahmen laufend automatisch.


    Wie seht ihr das mit den Dashcams, bzw. wer von euch hat auch eine im Auto?

  • Steht ja selber: Bringt nichts! Auch nicht zur Beweismittelführung. Denn wenn Daten illegal erhoben wurden, dürfen sie nicht als Beweismittel gelten. Denn ansonsten würde sich der Drogenbesitz von vielen Schweizern ganz einfach beweisen lassen: Vor den Balkonen eine Kamera installieren. Hätten auch die Vermieter Freude, wenn sie so kontrollieren können. :gap

  • Ja in dieser Hinsicht stimmt das. Ich frage mich nur wenn es Beispielsweise einen Extremfall gäbe, wo jemandem die Schuld zugesprochen wird, dieser aber per Videobeweis die absolute Unschuld beweisen könnte. Wäre dann das Gesetz so stirrsinnig dies nicht anzuerkennen?


    Ich denke hier wird sich noch einiges Entwickeln. Interessant ist ja auch das sich viele nicht ganz einig sind. So ist es hier in der Schweiz ansich nicht verboten, aber es wird empfohlen es nicht zu machen. In Deutschland ist es auch umstritten und in Österreich wiederum verboten.


    Wiederum sind Filmaufnahmen mit dem Smartphone als gerichtliches Beweismittel zugelassen.


    Schlussendlich heisst es: «Alleine der Richter entscheidet, ob ein Videobeweis zugelassen wird.»

  • Sind Smartphone-Videos zugelassen? Wäre ich mir nicht sicher.


    Grundsätzlich ist es einfach so, wenn dann der Beweis eine Dashcam-Aufnahme wäre und der Beweis nicht zugelassen wird, dann kommt sofort "Im Zweifelsfalle für den Angeklagten", das bedeutet, dass du die ganzen Verfahrenskosten tragen müsstest, für dich wie den anderen. Und das kann einfach höllisch ins Geld gehen.


    Aber wie du sagst: Es wird sich da sicherlich noch einiges entwicklen. Doch wo macht man da dann die Grenze? Theoretisch könnten solche Aufnahmen dann auch zum "täfele" missbraucht werden. Was gilt als Extremfall? Aktuell gibt halt noch keine Bundesgericht-Präzedenzfall der die Sachen genau beschreibt. Sobald es einmal einen gibt, kann man sich darauf berufen. Dann ist aber auch vorgegeben, was als Extremfall gilt, wann so ein Video als Beweismittel gilt etc. etc.

  • ich möchte auch in meinen Autos solche Kameras. Das Problem was ich habe, die sind einfach alle total klobig und gross/hässlich? gibts da nicht was dezentes?

  • Hey Bart, hast wohl meine nicht angeschaut oder? Die hab ich genommen weil sie eben grad sehr klein und absolut Top ist. Hier sonst nochmal extra der LINK für dich ;)


    Eine Stufe extremer und noch in Full-HD wäre die Pittasoft Blackvue DR400G-HD. Aber die gibts hier nicht und die Kostet dann über 500.-

  • Dashcams werden vor Gericht akzeptiert, ein ehemaliger Mitarbeiter von mit hat eine und konnte mit dem auch schon einen absichtlich verursachten Unfall nachweisen. Zwar stimmt das schon, dass es im Grund illegal ist gemäss Datenschutz, aber im konkreten Fall wird das nicht so streng gewichtet.

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  • Zitat

    Original von DarkLordSilver
    Dashcams werden vor Gericht akzeptiert, ein ehemaliger Mitarbeiter von mit hat eine und konnte mit dem auch schon einen absichtlich verursachten Unfall nachweisen. Zwar stimmt das schon, dass es im Grund illegal ist gemäss Datenschutz, aber im konkreten Fall wird das nicht so streng gewichtet.


    DAS war aber dann definitiv eine grosszügige Auslegung des Richters und wäre wohl sehr rekursanfällig.


    Bitte mich ja nicht falsch verstehen: Prinzipiell finde ich die Idee super. ABER solange es kein Präzedenzfall vom Bundesgericht gibt, welcher dann Richtlinien für alle anderen Gerichte schaffen, ist jeder Prozess mit Einsatz von Dashcam-Bildern absolutes Glücksspiel. Es kann gut kommen, es kann aber auch plötzlich heissen, dass man plötzlich mit Gerichts- und Anwaltskosten, weil die Beweise nicht zugelassen wurden, von 10'000 CHF dasteht, weil "im Zweifelsfall für den Angeklagten" zum Tragen kam. Natürlich kann auch der Bund Grundlagen dafür einsetzen.


    Das Hauptproblem: Wir haben prinzipiell den Datenschutz. Doch in Extremfällen kann dieser Datenschutz ausgehebelt werden. So z. Bsp. wenn du Vögel fotografierst und dann zufälligerweise eine Vergewaltigung vor die Linse kriegst. Für all solche Sachen gibt es diese Grundlagen, wann es als Extremfall gilt und somit der Datenschutz zweitrangig ist.


    Doch wie gewichtet man im Verkehr einen "Extremfall"?


    Für den einen ist bereits "Rechtsüberholen" oder "Rechtsvortritt nicht gewähren" ein Extremfall. Für andere ein Blechschaden. Für mich müsste für einen Extremfall beispielsweise ein Unfall mit Schwerverletzten und/oder Toten und/oder bleibenden Schäden für die Betroffenen. Denn ich gewichte den Datenschutz extrem hoch. Und auch hier werden die Meinungen über den "Extremfall" weit auseinander gehen. Und bis da nicht jemand ein Machtwort gesprochen hat, ist jeder Prozess leider pures Glücksspiel.

  • Hier so schauts am Firmenauto aus. Aus der Fahrerposition sehe ich die Cam nicht da sie genau hinter dem Rückspiegel ist.





    Nächsten Dienstag bekomme ich einen neuen weissen Skoda Superb. Dort werd ich die Cam noch versteckter unterbringen.

  • Ein weiterer "Vorteil". Mich hats geblitzt... Meisst denkt man sich wie schnell bin ich wohl genau gefahren. Laut DashCam GPS warens 64km/h. 4km/h zu schnell -3km/h Laser Abzug macht folglich noch 1km/h lol :stupid


    (sofern DasCam GPS oder Blitzer stimmen...)

  • Mhhh... Es heisst doch immer das GPS Messungen sehr genau sind im gegensatz zum herkömmlichen Tacho im Auto.


    Was stimmt denn jetzt?


    GPS DashCam = 64km/h
    LaserBlitzer = 67km/h


    Es wären so oder so nur CHF 40.- und nein ich habe nicht vor bei der Polizei zu motzen das Geär stimme nicht. Das würde ich höchstens bei enem Billetenzug in erwägung ziehen, allerdings wird es kaum soweit kommen.

  • Frag doch direkt die Polizei. Sag, dass du mit einer Dashcam unterwegs seist und verwirrt bist, weil die Dashcam eine geringere Geschwindigkeit anzeigt. Ist vielleicht auch für die Herren in Blau interessant.

  • Ist doch eigentlich zu blöd oder.... Es ging mir nur darum woher ich als Autofahrer weiss, das diese Kisten auch wirklich genau Messen? Und bei 3km/h differenz? Wenn es 10km/h sind ja, dann würd ich das mal checken.


    Einmal wurde ich geblitzt, da hatte fuhr ich laut Tacho grad mal 53km/h und ein anderes mal fuhr ich mit 65km/h und es passierte nichts.

  • Dass du einmal geblitzt wirst und einmal nicht ist ganz logisch. Nicht jeder Blitzer in jedem Kanton ist gleich eingestellt. Manche Kantone sind kulanter andere weniger.


    Und wenn du es ganz genau wissen willst lass Navi und Navi aufm Handy mitlaufen und die Dashcam - wenn alle was anderes anzeigen sind wohl alle ungenau ^^

    "Es gibt auf der Welt drei Dinge wo Du sinnlos Kohle verpuffen kannst: Frauen, Computer und Autos."
    Sinclair

  • Alle Geräte haben Toleranzen, die 3-5km/h Abzug bei der Busse kommen nicht von ungefähr. Und gerade bei der Messung per GPS kommt oft noch eine mehr oder weniger lange Verzögerung dazu, so dass die angezeigte Geschwindigkeit evt. der effektiven Geschwindigkeit vor rund einer Sekunde entspricht.

    "It really is as useful as a snooze button on a smoke alarm" Jeremy Clarkson


    "Wennsd den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern. Wennsd ihn nur hörst, hast übersteuern" Walter Röhrl

  • gibts eigentlich ne gute app fürs Handy um als Dashcam zu agieren? Einfach dauerfilmen würde einem ja den Speicher in null-komma-nichts auffressen aber wenn man nach einem Ereignis einfach den Speicherknopf drücken könnte, oder ab einer gewissen G-belastung von selbst gespeichert würde, das wäre super. (handyhalterung ftw)


    SneakBite: Was datenschutz angeht, so ist jeder dazu ermächtigt private datenerhebungen zu machen, sofern er diese nicht öffentlich verbreitet. Es ist also kein Thema wenn man Nummernschilder etc. auf deinem Video findet solange du die aufnahmen nicht ohne Einveständnis der Fahrzeughalter ins Internet stellst oder verkaufst.

    If everything seems to be going well, you have obviously overlooked something - Murphy

    2 Mal editiert, zuletzt von Balthazzar ()