FPV Drone, Komplettpaket, billigware

  • Ganz genau genommen, muss der Spotter eingreifen können.
    Sei das durch Buddybox oder Arm(Kill)-Switch.


    Quote

    Das Fliegen mit einer Videobrille ist nur gestattet, wenn jemand mit direktem Sichtkontakt zur Drohne jederzeit eingreifen kann, so wie dies an den FPV-Drohnenrennen der Fall ist. Ansonsten braucht es eine Bewilligung durch das BAZL. Ohne direkten Sichtkontakt ist das Risiko gross, dass ich mit einem anderen Luftfahrzeug kollidieren könnte,dessen Pilot meine Drohne auch nicht sieht.


    Quelle


    Gibt sogar ein Video vom BAZL

    There are only 10 types of people in the world - those who understand binary, and those who don't.

  • Quote

    Das Fliegen mit einer Videobrille ist nur gestattet, wenn jemand mit direktem Sichtkontakt zur Drohne jederzeit eingreifen kann, so wie dies an den FPV-Drohnenrennen der Fall ist. Ansonsten braucht es eine Bewilligung durch das BAZL. Ohne direkten Sichtkontakt ist das Risiko gross, dass ich mit einem anderen Luftfahrzeug kollidieren könnte,dessen Pilot meine Drohne auch nicht sieht.



    Ist aber bei einem FPV RAce nicht wirklich so das jemand eingreifen könnte oder? wär mir noch nie aufgefallen das die das so machen?



    Wenn ich nun auf Privatgrund fliege, gelten diese regeln auch?

  • Die Spotter Regel, wie sie eigentlich gedacht war, ist in der Realität für FPV Quads totaler Unsinn. Niemand wird ohne Lehrer-Schüler-Setup bei der Fernsteuerung die Kontrolle über einen fliegenden FPV-Quad übernehmen und diesen im Sichtflug sicher landen können. Gerät der Quad ausser Kontrolle oder man verliert das Videobild in der Brille, dann macht man einfach einen Disarm. Zudem ist beim Fliegen mit FPV-Quads (ausser bei den sowieso verbotenen Longrange-Sachen) kaum eine nennenswerte Gefahr für den Luftverkehr gegeben. Eine potenzielle Gefahr besteht eher für Spaziergänger und vor allem für Reiter. Daher ist ein Spotter, der die Umgebung überwacht und auf allfällige Gefahren hinweist, eine sehr sinnvolle Sache.


    Diese Seite des BAZL kann man übrigens durchaus so interpretieren, dass für Drohnen unter 500g eben kein Spotter benötigt wird. :)


    Dann gibt es bezüglich FPV auch noch diesen interessanten Text auf der BAZL Seite:


    Quote

    "Es gibt doch Videobrillen, wo ich direkt sehen kann, was meine Kamera live filmt. So kann ich doch auch meine Drohne fliegen?


    Nein, dafür braucht es eine Spezialbewilligung des BAZL. Ohne diese mache ich mich strafbar, wenn ich eine Drohne ausserhalb meiner Sichtweite fliege. Ich darf aber mit einer Videobrille fliegen, wenn sich die Drohne innerhalb meiner Sichtweite befindet und ein neben mir stehender zweiter Pilot jederzeit die Steuerung übernehmen könnte. Bei der neuen Sparte First Person View (FPV-Racing) finden die Rennen in sehr geringer Höhe statt, wodurch eine Gefährdung anderer Luftfahrzeuge unwahrscheinlich ist."


    Auch hier ist alles wieder sehr schwammig formuliert. Die "Nadja" im Beispielvideo des BAZL entspricht auf jeden Fall schon mal kaum dem geforderten "zweiten Piloten der jederzeit die Steuerung übernehmen kann". ;) Und wenn beim FPV-Racing aufgrund der geringen Flughöhe eine Gefährdung des Luftverkehrs unwahrscheinlich ist, gelten die Regeln zum Schutze des Luftverkehrs trotzdem? Ein 10kg schweres und 80km/h schnelles RC Auto darf ich problemlos auf FPV umbauen und ohne Spotter fahren.
    Darum auch meine Aussage, man solle mit Vernunft und Verstand fliegen. Wenn ich an einem schönen Sonntag mit viel Spaziergängerverkehr mit dem 5 Zoll Quad fliege, dann hätte ich ohne Spotter ein sehr ungutes Gefühl. Jedoch fliege ich den 50g schweren Beta75X absolut ohne schlechtes Gewissen ohne Spotter in meinem Garten. :)

  • Das Video ist vom BAZL? Kahm da irgend eine Hobby-Produktions-Home-Firma zum Zug? Das ist ja grottenschlecht :gap

    I survived RS.COM downtime 01/2008, and all I got was this lousy Signature

  • Quote

    Original von Solae
    Das Video ist vom BAZL? Kahm da irgend eine Hobby-Produktions-Home-Firma zum Zug? Das ist ja grottenschlecht :gap


    Steht doch am Ende vom Video:
    Mediamatiklernender - IPA 2017

  • Quote

    Original von Entsafter


    Steht doch am Ende vom Video:
    Mediamatiklernender - IPA 2017


    Alles klar.. bis ans Ende konnte ich mir das nicht antun ;)

    I survived RS.COM downtime 01/2008, and all I got was this lousy Signature

  • Ich habe gestern mal nachgesehen, wir liegen tatsächlich in einer Flugverbotszone... =)


    Nun mal ehrlich... mein Vater fliegt schon seit Ewigkeiten mit normalen Modellfliegern hier herum, Spannweite 1.8m... natürlich immer auf Sicht, und max. Flughöhe geschätzt 150m...


    Interessiert das wirklich wen? Ja ist schon klar, solange nichts passiert eben nicht...



    Irgendwie kann ich das nicht ganz ernst nehmen... hat ev. auch mit gesundem Menschenverstand zu tun, das man halt nicht unmittelbar neben dem Flugplatz startet...


  • Unter 500g Startgewicht gelten die Flugverbotszonen ohnehin nicht, dennoch solltest du deine Übungsflüge natürlich nicht direkt neben dem Flugplatz machen. ;)
    Kleinere Sportflugplätze sind zudem oft ziemlich grosszügig wegen der Flugverbotszone. Ich wohne knapp innerhalb der 5km Flugverbotszone des Airfield Thun. Auf Nachfrage beim Flugplatzleiter habe ich erfahren, dass bereits ab 1km Abstand zur Startpiste der Modellflug bis zu einer Höhe von 50m erlaubt ist.
    Das Problem ist einfach die Rechtsunsicherheit. Ein paar Bekannte wurden beim Modellheli fliegen etwa 3,5km vom Flugplatz entfernt von der Polizei mit über 200.- gebüsst, obwohl sie nicht höher als die besagten 50m geflogen sind. Leider wussten weder sie noch die Polizei von dieser Ausnahmeregelung des Flugplatzes. Daher Sachen wie Genehmigungen und Versicherungsnachweise immer ausdrucken und beim fliegen dabei haben. ;)

  • Quote

    Original von Skoalman


    Unter 500g Startgewicht gelten die Flugverbotszonen ohnehin nicht, dennoch solltest du deine Übungsflüge natürlich nicht direkt neben dem Flugplatz machen. ;)
    Kleinere Sportflugplätze sind zudem oft ziemlich grosszügig wegen der Flugverbotszone. Ich wohne knapp innerhalb der 5km Flugverbotszone des Airfield Thun. Auf Nachfrage beim Flugplatzleiter habe ich erfahren, dass bereits ab 1km Abstand zur Startpiste der Modellflug bis zu einer Höhe von 50m erlaubt ist.
    Das Problem ist einfach die Rechtsunsicherheit. Ein paar Bekannte wurden beim Modellheli fliegen etwa 3,5km vom Flugplatz entfernt von der Polizei mit über 200.- gebüsst, obwohl sie nicht höher als die besagten 50m geflogen sind. Leider wussten weder sie noch die Polizei von dieser Ausnahmeregelung des Flugplatzes. Daher Sachen wie Genehmigungen und Versicherungsnachweise immer ausdrucken und beim fliegen dabei haben. ;)


    Das mit dem Flugplatzleiter gilt dann auch tatsächlich? Oder müsste man sich das schriftlich besorgen?


    Das ist auf jedenfall noch ein guter Tipp, dankeschön

  • Ich habe per Mail angefragt und dann einfach die Antwortmail ausgedruckt. ;) Die Antwort lautete wortwörtlich:


    Quote

    "werter herr *****... wenn sie weiter als 1km von der flugpiste weg sind, können sie bis 50m frei fliegen ...ist an ihrem ort gegeben - sollte sich ein notlandendes flugzeug nähern .. bitte landen .. gruss *****"


    Wie der Flugplatzleiter dann diese Bewilligung allenfalls wieder zurückziehen könnte, das ist die andere Frage. :gap


    Die ganze Geschichte mit den Flugverbotszonen ist somit eher "Soft-Law". Die Flugplatzleiter bei kleinen Flugplätzen oder Skyguide bei grossen Flughäfen können quasi frei entscheiden welche Einschränkungen für den jeweiligen Standort tatsächlich gelten sollen.


    Sinnvollerweise würde das BAZL diese Abklärungen mit den Flugplatzleitern selber durchführen und dann die offizielle RPAS Karte entsprechend anpassen. Wobei dann würden die Einschränkungen wohl meist deutlich strenger ausfallen.
    Ist man abgebrüht genug könnte man mit dem momentanen System bei kleinen Flugplätzen einfach behaupten, der jeweilige Vorgänger des Flugplatzleiters (wenn es zufälligerweise nicht gerade seit 20 Jahren der selbe ist) habe einem eine diese oder jene Freigabe erteilt... :gap