hehe es lebe der stammtisch :skull1
Art. 16 Abs. 1 und 2 BV regeln das recht auf äusserung und verbreitung von meinungen (freie meinungsbildung und freie verbreitung von meinungen). dies gestützt auf Art. 10 EMRK (europäische menschenrechts konvention) und Art. 19 UNO- Pakt II.
Art. 16 Abs. 1 : "Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet" und Abs. 2 : "Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten" der BV.
als mittel der geschützen meinungsäusserung kommen alle äusserungsmöglichkeiten in frage, auch das internet.
die meinungsfreiheit wird von zivil und strafrecht beschränkt, um andere personen in ihren persönlichen verhältnissen und ihrer ehre zu schützen (Art. 28 ZGB, Art. 41 OR, Art. 173 ff. StGB).
ich finde die testvoraussetzungen auch etwas seltsam und unprofessionell, aber das verhalten von innovatec ist einfach nur lächerlich. eine abmahnung zu schicken, dabei einen rechtlichen schritt zu überspringen (wie schlecht kann ein anwalt sein) und dies gegen jemanden, der in eine riesige community von kunden eingebunden ist. sie verbauen sich so ziemlich alles, was sie bis jetzt erreicht haben und schädigen sich enorm. ich hoffe die gehen pleite so strategisch ungeschickt darf man einfach nicht sein. ausserdem wer hat schon ne innovatec wakü dd und swiftech rulez :skull1