ZitatOriginal von rovster
Das Gewicht ist weniger das Problem, sondern die Aussemasse.
Ist jede Seite unter einem Meter, ist das bezahlbar, bei DHL absolut kein Problem.
153x 90x 60cm
Gewicht: 41kg
ZitatOriginal von rovster
Das Gewicht ist weniger das Problem, sondern die Aussemasse.
Ist jede Seite unter einem Meter, ist das bezahlbar, bei DHL absolut kein Problem.
153x 90x 60cm
Gewicht: 41kg
Also, weil der Karton eher voluminös als schwer ist, beträgt das Taxgewicht dafür 210 kg bei einem LKW-Transport.
(1.53 x 0.9 x 0.6) x 250 taxpflichtige Kilo.
Das heisst aber zuerst mal noch nix, ich müsste es noch schnell tarifieren.
Habe mal einen Kumpel gefragt, ob er mir schnell den aktuell GU-Tarif per Mail schickt. Sobald ich ihn habe, geb ich Bescheid.
Der neue Tarif basiert anscheinend nicht mehr auf Kilometern, sondern ich müsste Abgangsort und Empfangsort wissen.
Wenn du magst schreibs mir per PN, oder sonst kannst du immer noch einen Camioneur anrufen.
Der Preis, den du bei einer Offerte kriegst, wäre gleich der Endpreis. Ich kann dir nur sowas wie eine Schätzung geben. Wenn du das aber willst, kein Problem.
Soo, Kumpel sagt folgendes. Basis Zürich - Basel. Per LKW-Transport. ASTAG GU-Tarif 100 %.
ZitatAuso, für ZH - Basel, 82 km, wären das für diese Sendung, Volumengewicht 206.55 kg (4x messend) = CHF 111.35 brutto, plus 1% Treibstoffzuschlag
Dies mal so als Indikation. Stockwerklieferung gibts da aber nicht. Das ist Rampe - Rampe oder Tür - Tür.
Danke für die Info.
Ist von St.Gallen nach Zürich.
So um die 100Fr sind ja noch ok.
Ja, dann frag doch den Camion-Transport Wil. Der ist ja schon fast in St. Gallen.
Ich hoffe doch, die geben dir villeicht sogar noch etwas Rabatt und verrechnen keinen "Neukundenzuschlag"
Darf man als Privatperson an eine Firma Rechnungen stellen?
Beispiel:
Person X verlässt die Firma A und geht anschliessend nahtlos zur Firma B.
Die Firma A ruft nun Person X an damit dieser Probleme beheben kann.
Während der Behebung der Probleme ist Person X zwar bei Firma B angestellt, bucht aber keine Arbeitszeit. Person X löst die Probleme also in seiner Freizeit.
Darf nun Person X, ohne eine GmbH oder ähnliches, der Firma A für seine Dienstleistungen eine Rechnung stellen?
Der Betrag dieser Arbeiten würde auf das Privatkonto von Person X überwiesen.
- Grundsätzlich ja.
- Der (neue) Arbeitgeber müsste einverstanden sein, wenn die Person in der Freizeit einer kommerziellen Beschäftigung nachgeht (sofern das Pensum im Total (afaik) 100% überschreitet).
- Die Person muss natürlich diese Einnahmen bei den Steuern angeben.
Fazit:
Bei kleineren Arbeiten würde ich das einfach so machen. Bei grösseren Dingen würde ich dies mit meinem Arbeitgeber anschauen.
Hi
Klar, mache ich auch so nebenberuflich.
In deinem Beispiel aber sehr wichtig: VORHER der Firma A mitteilen, dass du zwar dies gerne für sie machst, es aber zum definiertem Stundenansatz XY machst. Was du natürlich nicht machen kannst: Alter Arbeitgeber ruft an und erklärt dir ein Problem, du hilfst ihnen und danach schickst du eine Rechnung mit einem Phantasie-Stundenansatz ohne dass du ihnen vorher gesagt hast: "Hey, ich helfe euch, kostet aber."
Wichtig auch: Du bist nicht verpflichtet deinem alten Arbeitgeber zu helfen. Sprich, wenn du sagt: Ich mache es, aber mein Stundeansatz für dieses Problem beträgt 100 CHF, dann musst du nicht mit dir handeln lassen. Du bist ja nicht auf einem türkischen Bazar. Entweder sie bezahlen dir deinen Preis oder aber sie suchen sich halt jemand anderen, der es macht.
Betr. den Steuern: Klar, angeben musst du es, ABER: Denk auch an die AHV/IV/ALV/EO Freigrenze: Sollte dein Nebenerwerb 2300 CHF (Alles zusammengezählt) übersteigen, musst du für den Gesamtbetrag AHV, IV etc. bezahlen. 2300 sind aber Abzugsfrei, aber nicht steuerfrei.
Auch wichtig: Das OK von deinem Arbeitgeber einholen. Den dein Hauptarbeitgeber hat ein Recht darauf, dass du ausgeruht und leistungsfähig an deinem Arbeitsplatz bist und nicht KO wegen eines Nebenerwerbs. Deshalb hat er auch das Recht, "Nein" dazu zu sagen, ohne weitere Angaben eines Grundes. Unter Umständen ist dies aber auch bereits im Mitarbeiter-Reglement geregelt. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass du 100% arbeitest. Klar, wenn du 90/80/60...% arbeitest, darfst du die freien Stellenprozente "stopfen". Was aber, soweit ich mich erinnern kann, nicht gilt: Wenn du wegen Studium/Weiterbildung 80% arbeitest, weil du unter der Woche einen Schultag hast. Wenn du dann zusätzlich etwas machen möchtest, müsstest du auch dort bei deinem Hauptarbeitgeber das OK einholen. Denn eigentlich mit dem Schultag hast du ja trotzdem ein 100% Pensum.
Je nach Arbeitsvertrag und/oder Branche darf man nicht für die Konkurrenz arbeiten?
Konkurrenzverbote sind vertraglich festgehaltzen und betreffen zu 99.9% nur Personen im höchsten Kader, die Kentnisse über die gesamten Geschäftsgeheimnisse haben.
Das betrifft jedoch die Zeit nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, denn im Nebenerwerb bedarf es sowieso immer einer Erlaubnis des Arbeitgebers.
Für "einfache Angestellte" gibt es sowas kaum.
@ Whyti: Nein, 2300 CHF PRO JAHR. Dies betrifft aber nur den Nebenerwerb. Wäre das anders würden sich noch viel mehr Unternehmer von der AHV-Zahlung etc drücken. Denn seit Annahme der Unternehmenssteuer-Reform sind Einzel-GmbHs und Einzel-AGs wie Pilze aus dem Boden geschossen. Weshalb? Wenn ich als Arzt mir einen Lohn von 15'000 CHF pro Monat als Einzelgesellschaft auszahle, sprich x13 also 195'000 CHF pro Jahr,, dann muss ich für den Lohn AHV etc abdrücken. Dank der Unternehmenssteuer-Reform gibt es jetzt einen super Trick: Die Einzelfirmen machen eine Einzel-GmbH oder Einzel-AG, als Stammkapital können sie Autos, Apparate oder so reinnehmen. Dann zahlen sie sich nur 90'000 pro Jahr als Lohn aus (Damit sie später die maximale AHV bekommen), ene restlichen Lohn zahlen sie sich als Dividenden oder Gewinnbeteiligung aus und schon sparen sie pro Jahr AHV/IV/ALV/EO etc Beiträge bei dem Beispiel in Höhe von rund 5800 CHF pro Jahr. Klingt für einen Einzelnen nicht viel, machen das aber 3'000 Unternehmer, dann sind das schon 17,5 Millionen pro Jahr die wegfallen. Und natürlich wenden diesen Trick a) viel mehr Unternehmer als nur 3'000 Stück an und b) sind die Löhne oftmals höher. Bei Juristen, Spezialisten etc sind Durchschnittslöhne von 300'000-500'000 und mehr problemlos möglich.
Der Freibetrag wird erst nach der Pension höher. Wenn du pensioniert bist, darfst du pro Monat 1400 CHF dazu verdienen, ohne AHV etc zu bezahlen. Es ist aber so: Wenn du pensioniert 1 Monat arbeitest und 2500 CHF verdienst, musst du und für 1100 CHF AHV etc abdrücken. Wenn du aber 2 Monate arbeitest und total 2500 CHF verdienst, also 1250 pro Monat, musst du keinen AHV-Betrag zahlen.
ZitatOriginal von Inosin
Konkurrenzverbote sind vertraglich festgehaltzen und betreffen zu 99.9% nur Personen im höchsten Kader, die Kentnisse über die gesamten Geschäftsgeheimnisse haben.
Das betrifft jedoch die Zeit nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, denn im Nebenerwerb bedarf es sowieso immer einer Erlaubnis des Arbeitgebers.
Für "einfache Angestellte" gibt es sowas kaum.
Konkurrenzverbote hat man mittlerweile oft in Arbeitsverträgen drin, aber meistens werden sie eh nie durchgesetzt. Denn wenn mein ehemaliger Arbeitgeber möchte, dass ich 5 Jahre keine Tätigkeit im Engineering/Informatikbereich ausübe, muss er das entsprechend kompensieren - was auf eine Sonderzahlung von 5 Jahreslöhnen rausläuft.
In der Informatik gibt es das zZ leider immer mehr. Aber wer ist schuld daran?
Leute die so einen Scheiss unterschreiben...
Was will denn ein gelernter / studierter Arbeitnehmer anderes arbeiten wollen, als das was er gelernt hat?
Bei Managern, Verkaufsleitern, CEO's und Gesocks ist das durchaus machbar, aber nicht beim Fussvolk, denn da kann man kaum seine Fähigkeiten einsetzen, ohne direkt oder indirekt mit dem vorherigen Arbeitgeber zu konkurrieren.
Wenn das Konkurrenzverbot einem Berufsverbot gleichkommt, ist es nicht legal. Sprich, wenn ich als Treuhänder bei einem Treuhänder arbeite, darf mir dieser nicht verbieten, bei einem Treuhänder zu arbeiten. Auch sonst ist in 9 von 10 Fällen der Arbeitgeber der Gelackmeierte, da die meisten Konkurrenzverbote rechtlich "ned verhebed".
Eine andere gern gemachte Methode bei internationalen Firmen: Konkurrenzverbot zählt nur in der Schweiz, also stellt die Firma den Mitarbeiter bei einem ausländischen Sitz an, er arbeitet aber ganz normal in der CH.
@ Inosin: Gerade bei Kaderstellen ist die Branchenerfahrung das A und O. Hildebrand wäre ziemlich sicher ein schlechter CEO bei Kellogs, in der Finanzbranche aber ist er sensationell.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Inosin
In der Informatik gibt es das zZ leider immer mehr. Aber wer ist schuld daran?
Leute die so einen Scheiss unterschreiben...
Was will denn ein gelernter / studierter Arbeitnehmer anderes arbeiten wollen, als das was er gelernt hat?
Bei Managern, Verkaufsleitern, CEO's und Gesocks ist das durchaus machbar, aber nicht beim Fussvolk, denn da kann man kaum seine Fähigkeiten einsetzen, ohne direkt oder indirekt mit dem vorherigen Arbeitgeber zu konkurrieren.
Bei uns haben sie die Arbeitsverträge von Allen angepasst (Vertragsänderung!) und dabei wurde auch die Konkurenzverbotsklause bei meinem Team verschärft. Ich hab mir zuerst überlegt mich zu wehren, dann hab ich mir gedacht, das bringt eh nix. Zumal, wie sneakbite sagt, diese Klausen in den aller allermeisten Fällen eh nicht rechtlich gültig sind. Das ist bei meiner praktisch garantiert auch der Fall, also was soll ich mit denen diskutieren, das Gedruckte ist das Papier nicht mal Wert..
Mitarbeiter X arbeitet bei Firma A. Firma A hat unter anderem Firma B als Partner, der Ressourcen zur Verfügung stellt.
Mitarbeiter X möchte zu Firma B wechseln.
Sofern in den Verträgen zwischen Firma A und Firma B nichts steht, ist das gesetzlich nicht verboten, oder?
Was passieren könnte wäre: Verschlechterung des Klimas zwischen Firma A und B. Auftragsabzüge, was im schlimmsten Fall Umsatzeinbussen für Firma B nach sich zieht.
EDIT: What the... Sehe gerade, dass vor mir über dasselbe oder über was ähnliches geschrieben wurde...
ZitatOriginal von Saiba
Mitarbeiter X arbeitet bei Firma A. Firma A hat unter anderem Firma B als Partner, der Ressourcen zur Verfügung stellt.
Mitarbeiter X möchte zu Firma B wechseln.
Sofern in den Verträgen zwischen Firma A und Firma B nichts steht, ist das gesetzlich nicht verboten, oder?
Verträge zwischen Firma A und B sind für dein Arbeitnehmerverhältnis völlig irrelevant.
Bei dem von dir geschilderten Abhängigkeitsverhältnis der Firmen kann man auch kaum von einer Konkurenzsituation sprechen. Daher ist es ausserordentlich unwahrscheinlich dass dein Arbeitsvertrag ein solches Verbot vorschreibt und es dann auch noch rechtmässig wäre.
Allenfalls haben Firma A und B eine Abmachung dass B nicht Arbeitnehmer von A übernehmen darf. Dann könnte (vielleicht) A eine Strafzahlung von B verlangen.
Wie gesagt ist das dann aber Sache zwischen den zwei Firmen und geht dich rein gar nichts an.
Genau, das ist so.
Ein Konkurrenzverbot darf nicht ein Arbeitsverbot sein. Informatik ist nicht spezifisch genug und der Markt ist gross genug. Ein gültiges Konkurrenzverbot wäre, wenn im Vertrag steht, du darfst nicht im gleichen Dorf auch ein Bestattungsunternehmen aufmachen.
Wechsel zu Partner sind für dich wie BLJ gesagt hat, machbar, ausser der Partner hat im Vertrag unterschrieben, keine Leute abzuwerben. Aber dann ist's nicht dein Problem.
@ Sneak
Super Ausführung zum Unternehmensteuerreform, hast du da ne Quelle?
@ BLJ
Bei solchen Vertragsänderungen kannst du dich sonst einfach weigern zu unterschreiben. Bringt meist recht viel. Wenn die Bude das dann nicht schlucken will, muss man dir ordnungsgemäss kündigen, aber welche IT Firma kann sich das heutzutage leisten