Welche Theorie? F oder A1.
Wenn F:
Darfst du keine ungedrosselten fahren mit oder ohne L
A1:
Da du erst die Theorie hast, musst du noch ein L rantun....
Welche Theorie? F oder A1.
Wenn F:
Darfst du keine ungedrosselten fahren mit oder ohne L
A1:
Da du erst die Theorie hast, musst du noch ein L rantun....
Darfst so einfach nciht fahren
musst lehrfahrausweis (im AG 85.-) beantragen, dann darfst du mit L dran rumfahren.... wenn du 20.- busse in kauf nimmst, kann du das L auch zu hause lassen
Sorry, habe die Auto-Theorie, Kat. B.
Heisst das nun 20.- weil kein L oder müsste ich die A1 haben?
Musst denoch lernfahrausweis beantragen
ZitatOriginal von Xoood
Musst denoch lernfahrausweis beantragen
Aber ich hab doch den Lernfahrausweis Kat. B Oder muss ich Lernfahrausweis A1 habeN?
Jo...
Du musst:
Lernfahrausweis für A1 beantragen
1/2 jahr kannst du damit legal rumfahren. in diesem halben jahr musst du 8 fahrstunden mit dem töff machen (so grundkurs).
dann wird der Ausweis um 1 jahr verlängert. in dieser Zeit wirst du vermutlich die auto-prüfung machen, dann musst du A1 keine prüfung mehr machen, aber um die 8 fahrstunden kommst du nicht...
ZitatOriginal von zbolle
@DLS: seid ihr immer 110.1%-Typen, ihr Raptors?
Nein
doch eigentlich scho
das hani mi ou scho gfragt .. das steit itze sicher scho es jahr dert, aber es hett no niemer bemerkt dases nid 100% si
ich han es paarmal denkt, sinds 100% aber es isch mer glich gsi
so öppis sticht emene Mathematiker grad is Oug
ZitatOriginal von DarkLordSilver
das hani mi ou scho gfragt .. das steit itze sicher scho es jahr dert, aber es hett no niemer bemerkt dases nid 100% si
*hust* nene es jahr sicher nid süsch hätte mer der damals verbote sone scheiss ds schribe nei eh nid, aber ufgfaue dases meh aus 100% si isches scho
ZitatOriginal von zbolle
Die Frage ist nur, ob ein unverbauter "Pilz" auch verboten ist, also den Besitz eines solchen mein ich. Das denk ich eben weniger. Kann ja sein, dass ich das in meiner Glasvitrine ausstelle...bei Drogen siehts anders aus, da ist zT Besitz und Konsumation illegal.
Der Pilz muss auf verlangen also wieder rausgerückt werden.
vielleicht bekommst du ihn wieder, nur wird er in zwei hälften zerschnitten sein oder so.. jedenfalls gebrauchsunfähig
€: immer diese spamer..