Hehe
Bei KSM-Computers gibts den P4 2.533 für 1.30.- . Da überleg ich mir fast ob ich nicht auch umsteigen sollte.
P4 2.533MHz für 1.30.-
-
-
Das wär natürlich ne überlegung wert....
-
Jede Person, die 1.30.- schreibt sollte man nach der Meinung meines Rechnungswesenlehrers erschiessen und vierteilen...
1.- = ok
1.30 = ok1.30.- = DUMM
-
1.30.- LOL
-
naja kann doch mal passieren
-
ja, ist gut ich spring gleich ausm fenster - tschüss
-
Da Bestell ich mir doch gleich mal 10 Stk. kostet ja nur 13.-
-
Glück gehabt - Erdgeschoss!
-
Zitat
Original von Cyberlord
ja, ist gut ich spring gleich ausm fenster - tschüssÜbertreibs nicht. Wenn du deinen Kopf kräftig einmal gegen die Wand rammst dann genügt das auch!
-
Zitat
Da der Komponenten- und Devisenmarkt starken Schwankungen unterliegt, können die Preise ohne Vorankündigung ändern und es entsteht mit der Ausfertigung einer Offerte oder Auftragsbestätigung für
KSM-Computers GmbH keine Lieferpflicht.Die Jungs werden wohl zu diesen Kontitionen nicht liefern... anstonsten hätte ich auch 10 geordert um bei Ricardo zu versteigern...
-
Man könnte es ja mal probieren....*grosserprofitvorausseh*
-
ich hab jetzt mal 100 stück bestellt! mal schauen was passiert...
-
Zitat
Original von ymir
ich hab jetzt mal 100 stück bestellt! mal schauen was passiert...Komm dann 10 Stücks holen, sozusagen als Miete für den Raidcontroller...
-
Schade, dass es kein "Schaufensterpreis" ist, denn auf dem kann der Kunde beharren!
-
wenn die typen sagen dass der sicher nicht 1.30,
sondern 1xxx kostet, könnte man sagen dass man sie sicher nicht bestellt hätte, wenn sie so teuer wären,
und dass man sie jetzt zu dem preis kriegen muss.
sonst gibts ein wiedersehen vor dem gericht. :)) -
Geht wahrscheinlich nicht, da die AGB gelten...
Preisanpassungen möglich und eine Bestellung ist noch kein Vertragsabschluss steht da... siehe weiter oben! -
ja, aber da steht, das preisanpassungen nur im rahmen von wechselkursschwankungen möglich sind. und ich glaube nicht, dass es eine währung gibt, bei der eine preisänderung von 1.30 auf 1300 möglich wäre...
-
Vielleicht rechnen die mit goldbaren
-
LOL!
-
Preislisten und dergleichen gelten nicht als Offerte. Nur Schaufensterauslagen sind verbindlich. Allerdings kann auch da der Richter ein Mittelmass wählen, wenn ein erheblicher Preisunterschied besteht. 1 Franken und 30 Rappen sind wirklich ein erheblicher Unterschied zu 1300 Franken. Hier würde der Richter vermutlich eine Summe von 500-700 Franken festlegen.
Aber eben, wenn es keine Schaufensterauslage ist...