Oo
ez kommt mir grad noch so innen sinn,
vorn paar jahren haben wir mal nen fetten Umschlag mit Röndgenbilder in ner Telefonzelle gefunden, haben wir auch zurückegbracht, aber nie was also findelohn bekommen...
Oo
ez kommt mir grad noch so innen sinn,
vorn paar jahren haben wir mal nen fetten Umschlag mit Röndgenbilder in ner Telefonzelle gefunden, haben wir auch zurückegbracht, aber nie was also findelohn bekommen...
man kann das prote-Monnaie einfach in einen briefkasten werfen, die post kümmert sich dann drumm
ob die wissen was ein prot-Monnaie ist?
Ich habe meins vor einigen Jahren mal im Bus verloren. Damals waren SFr. 450.-- drinn. Wollte das Geld auf mein Konto einzahlen gehen, aber hab dann zu spät gemerkt dass ich den Geldbeutel im Bus verloren hatte. Aber am Abend kam dann schon der erlösende Anruf...
sorry wie gesagt habe seit ein paar wochen das sillicium virus eingefangen, denke wennich die neue impf tastatur habe ist das behoben
ich behalte das geld auch
seit etwa 10 jahren
denn meine mutter, spatzierte nach dem einkaufen richtig auto, als sie sah, wie von dem vorderen herrn das porte monnaie rausviel. natürlich hat sie es aufgenummen und aus neugier reingeschaut wieviel drin war.
es waren 16000 und ein par zerquetschte. jedenfalls, ehrlich wie sie ist, rannte sie ihm nach, und übergab ihm das portemonnaie.
mit einem danke verabschiedete er sich und das ist ihr alles geblieben
zu der zeit, wohnten wir in wil in einer 21/2 zhimmer wohnung. die wohnung war abbruch reich, wir konnten damals die wände anmalen.meine mutter arbeitete tags im restaurant meiner grossmutter und am abend in einer bar
wir hätten soviel geld gut gebrauchen können, oder zumindest einen kleinen finderlohn von etwa 2000.-
jedenfalls, behalte ich seit da was ich finde
naja dann kommt der gedanke auf, ist der typ eben auf der bank gewesen und hat sich bis aufs bein verschuldet, weils ihm in etwa gleich geht oder steigt er gleich nache rin sein lamborghini und haut ab..
ZitatAlles anzeigenOriginal von -glasch.com|Iron Man-
ich behalte das geld auch
seit etwa 10 jahren
denn meine mutter, spatzierte nach dem einkaufen richtig auto, als sie sah, wie von dem vorderen herrn das porte monnaie rausviel. natürlich hat sie es aufgenummen und aus neugier reingeschaut wieviel drin war.
es waren 16000 und ein par zerquetschte. jedenfalls, ehrlich wie sie ist, rannte sie ihm nach, und übergab ihm das portemonnaie.
mit einem danke verabschiedete er sich und das ist ihr alles geblieben
zu der zeit, wohnten wir in wil in einer 21/2 zhimmer wohnung. die wohnung war abbruch reich, wir konnten damals die wände anmalen.meine mutter arbeitete tags im restaurant meiner grossmutter und am abend in einer bar
wir hätten soviel geld gut gebrauchen können, oder zumindest einen kleinen finderlohn von etwa 2000.-
jedenfalls, behalte ich seit da was ich finde
wenn du Angst hast, keinen Finderlohn zu bekommen, kannst ja das Teil einstecken, die Adressen/Namen kopieren und dann 1 Tag warten. so erreichst du, dass es die Person bereits vermisst und wirklich, wirklich froh sein wird, wenn sie es wieder bekommt.
Kannst auch alles nehme und nichts schreiben *gg*..Aber wenn man 16tonnen in der tasche hat, hält man die doch fest in den fingern :stupid!!! Selber schuld der Newb!
Ich war im 10ten Schuljahr in London. Mussten in Gruppen zusammensein. Einer in meiner Gruppe hat dann plötzlich im BurgerKing unter den Stuhl gegriffen und eine Brieftasche raufgeangelt. Ausweise und viel Bargeld, der Kerl war scheints Bussfahrer... Na jedenfalls hat sich der Depp von Finder mit dem Monney in Londons Kaufparadiesen getummelt. Die Brieftasche und die Ausweise spülte er ein Klo runter! Das hat mich so angeekelt, da bin ich alleine zurück, natürlich nicht ohne die halbe Londoner Metro zu erkunden... hätt mich beinahe erwischen lassen, wenn nicht der extrem anständige Finder zufällig an dieser Station mit nem neuen Anzug rumgelaufen wäre und den Lehrer damit abgelenkt hat ^^
ehm ja also 16000 in der Tasche zu tragen ist einfach dumm! Ich würde jedenfall ein Teil vom Geld nehmen und abgeben(fundhaus oder so)
16 000 ist ja viel, der musste sicher was bezahlen gehen oder so was... also ist die Wahrscheinlichkeit ist sehr kleine dass er dir 2000 gibt...
mal abgsehen dass ich die geschichte mit den 16kCHF nicht glaube, verstehe ich Andibu dennoch nicht...
hast du kein bisschen verstand? Schalt mal dein egoistisches Denken aus und versetz dich in die lage wenn du 16kCHF verlieren würdest... es kann ja sein, dass du grad ein Auto kaufen gehen willst, der verkäufer auf Bar besteht und du darum so viel geld bei dir trägst... auf das geld hast du vieleicht jahrelang gespart...
aber es gibt halt immer noch leute, die denken immer zuerst eine ganze stange lang an sich selbst und nicht wirklich an andere... schade schade
hmm 10% finderlohn kann man doch verlangen...
Oder kann man auf diese sogar bestehen? Weiss das irgendjemand und kann das mit nem Gesetzgebung belegen?
Würde mich echt wundernehmen...
nein, einen gesetzlichen Anspruch auf Finderlohn gibt es nicht.
Gesetzlich festgehalten: "angemessenen Finderlohn"
ZitatOriginal von Xoood
aber es gibt halt immer noch leute, die denken immer zuerst eine ganze stange lang an sich selbst und nicht wirklich an andere... schade schade
*schulterklopf* - ja, denkt mal etwas ganzheitlich und stellt euren egoismus etwas zurück. irgendwann kommt dann auch was zurück
naja, ich glaube die geschichte meiner mutter @ xood
ich wäre auch froh gewesen hätte jemand mir mein geld wieder zurückgebracht (so viel) aber ich hätte ihm aus freude zumindest dann um die 300.- franken gegeben. und nicht danke gesagt und als selbstverständlich verstanden dass sie dass wieder zurück gibt
ZitatOriginal von Xoood
Gesetzlich festgehalten: "angemessenen Finderlohn"
ja hast recht Xoood, steht im ZGB Art. 722 Abs 2
die 10% sind es, die nicht festgeschrieben sind.
ZitatOriginal von 2cool4u
ja hast recht Xoood, steht im ZGB Art. 722 Abs 2
die 10% sind es, die nicht festgeschrieben sind.
jep
Art. 722
3. Eigentumserwerb, Herausgabe
1 Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung oder Anzeige an den Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zu Eigentum.
1bis Bei Tieren, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, beträgt die Frist zwei Monate.1
1ter Vertraut der Finder das Tier einem Tierheim mit dem Willen an, den Besitz daran endgültig aufzugeben, so kann das Tierheim nach Ablauf von zwei Monaten, seitdem ihm das Tier anvertraut wurde, frei über das Tier verfügen.2
2 Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.
3 Bei Fund in einem bewohnten Hause oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt wird der Hausherr, der Mieter oder die Anstalt als Finder betrachtet, hat aber keinen Finderlohn zu beanspruchen.
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1 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 2002 (Grundsatzartikel Tiere), in Kraft seit 1. April 2003 (AS 2003 463 466; BBl 2002 4164 5806).
2 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 2002 (Grundsatzartikel Tiere), in Kraft seit 1. April 2003 (AS 2003 463 466; BBl 2002 4164 5806).
nur als Beispiel:
man findet etwas, das 1000.- kostet (oder zumindest für soviel zu verkaufen wäre), was ausserdem für den Besitzer einen hohen, persönlichen Wert hat und schon lange vermisst wurde. man rechnet mit 10% Finderlohn *g* ... der Besitzer will aber ausser nem Händedruck und nem Glas Milch oder nem Schoko-Riegel nichts geben. was dann? wer entscheidet, was "angemessen" ist?
angemessen = 10% steht da.
Ist so ein tipischer fall wo schlussentlich bei nem streit der Richter entscheiden würde...
Najo...
Bin der Meinung, dass die Mutter welche 16k gefunden hat auf etwas bestehen hätte können...