Das stinkt ja zum Mond hoch...
MP3s & Gesetz, etc.
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Nunja, der Witz ist halt einfach, dass der Gesetzestext wie er dort steht, im Vergleich zu den entsprechenden Regelungen im unmittelbaren Ausland schon massiv logischer und "besser" für die Leute ist.
Natürlich ist der Absatz über den illegalen Vertrieb von Produkten zur Umgehung von Kopierschützen irgendwie komisch, aber zB. in DE ist nicht nur der Vertrieb von solchen Produkten illegal, sondern auch deren Benutzung! Damit soll halt verhindert werden, dass "böse" Firmen in die Schweiz ziehen um hier die Produktentwicklung und den Vertrieb durchzuführen (siehe zB. die Programmierer von CloneCD vor ein paar Jahren). -
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SUISA senkt Urhebervergütung auf Musik-Flashspeicher bis zu 75 Prozent
Die fünf Schweizer Urheberrechtsgesellschaften senken die Urheberrechts vergütung auf bestimmte Speichermedien um bis zu 75 Prozent. So sinkt die Vergütung für den iPod touch (32 GB) um 111 Franken. Der Nachlass wird den vergütungspflichtigen Importeuren und Herstellern ab 1. April freiwillig und ohne Auflagen gewährt. Die Senkung betrifft Vergütungen auf Speichermedien, die bei der Festlegung des Tarifs noch nicht erhältlich waren.
Zürich, 14. April 2008 - Infolge der schnellen technischen Entwicklung sind mobile Musikplayer (iPod und andere) zunehmend mit grossen Flashspeichern ausgestattet. Dies führt dazu, dass die Hersteller und Importeure auf einzelne dieser Geräte in Zukunft hohe Urheberrechtsvergütungen bezahlen müssten. Die Urheberrechtsgesellschaften anerkennen die veränderte Marktsituation und senken die Vergütung für Geräte mit Flashspeicher über 4GB. Die Reduktion betrifft damit Vergütungen auf Speichermedien, die bei der Festlegung des geltenden Tarifs noch nicht erhältlich waren. Insbesondere gilt sie auch für künftige Speichermedien, für welche die Vergütung im Vergleich zum Gerätepreis hoch ausfallen würde. Der heute geltende Tarif wurde wegen Rekursen der Importeure und Hersteller mit grosser Verzögerung eingeführt und gilt noch bis Ende Juni 2009. Er wird im Laufe dieses Jahres neu verhandelt.
Vergütung für iPod touch sinkt um 111 Franken
Mit der einseitigen Tarifanpassung reduzieren die Urheberrechtsgesellschaften die Höhe der Vergütung bei den Geräten mit über 4 GB Flash-Speicherplatz. Neu beträgt sie auf 32GB noch CHF 41.81 statt wie bisher CHF 153.03. Beim iPod touch (32 GB) beträgt die Vergütung damit neu noch rund fünf Prozent des Gerätepreises. Falls künftig Geräte mit 64 GB Flashspeicher eingeführt werden, beträgt die Vergütung CHF 67.73 anstatt CHF 306.05 nach dem geltenden Tarifansatz. -
oh ja, das hat mich auch gefreut, als ich das gelesen habe
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Cool! Dann werden auch die COWON D2’s bisschen günstiger.
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Werden demnach Ipod und Konsorten auch 100++ CHF günstiger?
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ja, die mit flash schon. aber erst etwa in 2 wochen habe ich irgendwo gelesen
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Kontrolle sämtlicher Geräte auf ihre Korrektheit hinsichtlich der Lizenzierung. (auf Flughäfen!!!)
http://www.gulli.com/news/ipred-2-und-co-2008-05-29/
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Ah.. und die können überprüfen, ob die Songs auf dem Player runtergeladen sind, oder ob es ein Backup einer CD, die ich als Original zu Hause besitze, ist?
Wie im ersten Artikel steht: Frohes Warten!
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Zitat
pha, das is ja auch mal wieder typisch. Ständig "wenn ihr nix zu verstecken habt dann isses ja kein Problem wenn wir euch filzen" predigen aber selbst alles unter verschlossener Hand halten...
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Wieder mal neues zu ACTA
Anti-Piraterieabkommen soll Filesharing erfassen:
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also wenn sie die Lieder 10 Jahre online hatte und ne Million Leute diese runterladen konnten, dann kann ichs irgendwie nachvollziehen
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zum glück, sonst passiert dir das gleiche wie dem armen 18-jährigen mädchen aus dem tessin:
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Zitat
Eine Haftstrafe von 30 Tagessätzen, bedingt auf zwei Jahre und die Zahlung einer Busse von 400 Franken:
?! 30 Tagessätze Haft?
Egal, falls mich die IFPI verklagt, werde ich mich mit Mord und Totschlag revanchieren
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Neuerdings wird die Haftstrafe in Geld umgewandelt.
D.h. dann Tagsätze haft.