Was willst Du den der Polizei erzählen? Das Du ein überteuertes Produkt gekauft hast? Das passiert jeden Tag irgendwo ![]()
Betrüger / Bescheisser
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Lustig, lustig, irgendwie merke ich gerade wie alt ich wirklich werde...
Aber um hier etwas bei zu steuern, zitiere ich hier mal den KTipp aus dem Jahre 2006:ZitatAlles anzeigen10 Fragen zum Haustürgeschäft
1. Was ist das Spezielle an Haustürgeschäften?
Normalerweise sind Verträge verbindlich. Es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht. Bei den Haustürgeschäften hat man aber ein Widerrufsrecht.2. Was ist ein Haustürgeschäft?
Unter Haustürgeschäften versteht man Vertragsabschlüsse, bei denen man von einem Verkäufer überrumpelt wurde. Sei es zu Hause, in der Umgebung der Wohnung, am Arbeitsplatz, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf öffentlichem Grund oder an einer Werbeveranstaltung. Auch telefonische Vertragsabschlüsse können Haustürgeschäfte sein.3. Kann ich den Vertrag auch widerrufen, wenn ich den Besuch eines Vertreters gewünscht habe?
Nein. Hat man die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht, liegt kein Haustürgeschäft vor.4. Kann auch ein Kaufvertrag unter Privaten ein Haustürgeschäft sein?
Nein. Der Verkäufer muss im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit handeln und der Kunde etwas für den persönlichen oder familiären Gebrauch kaufen. Verträge unter Privaten sind deshalb ausgeschlossen.5. Kann man ein Haustürgeschäft mit einem Warenwert von 50 Franken widerrufen?
Nein. Erst wenn der Betrag 100 Franken übersteigt, kann man den Vertragsabschluss rückgängig machen. Bei wiederkehrenden Zahlungen (etwa Abonnements) mit fester Vertragsdauer muss man zur Berechnung des Warenwerts die Monatsraten zusammenzählen.6. Welche Frist muss man bei der Kündigung beachten?
Der Kunde muss den Vertrag innert sieben Tagen nach Abschluss widerrufen. Wichtig: Der Verkäufer muss den Kunden schriftlich über die Frist und die Form des Widerrufs orientieren und seine Adresse bekannt geben.7. Was ist, wenn der Verkäufer das Recht auf den Widerruf verschweigt?
Dann beginnt die siebentägige Frist erst zu laufen, wenn der Kunde von der Widerrufsmöglichkeit erfährt - auch wenn das erst nach einigen Monaten der Fall ist.8. Wie kündigt man ein Haustürgeschäft?
Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Eine Begründung ist nicht nötig. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, den Brief eingeschrieben zu versenden.9. Ist ein Widerruf noch möglich, wenn man die gekaufte Sache schon gebraucht oder eine Dienstleistung bereits in Anspruch genommen hat?
Ja, auch dann kann man noch kündigen, sofern die Frist gewahrt ist. Aber es kostet etwas: Für den Gebrauch einer Sache muss man den üblichen Mietzins bezahlen. Bei Dienstleistungen sind die entstandenen Kosten und Auslagen zu ersetzen.10. Gilt das Widerrufsrecht für alle Verträge, bei denen man zu Hause von einem Verkäufer überrumpelt wurde?
Nein. Es gibt eine wichtige Ausnahme: Versicherungsverträge kann man nicht widerrufen, auch wenn man in der Wohnung überrumpelt wurde. Das Parlament hat dies auf Verlangen und aus Rücksicht auf die Versicherungsgesellschaften ausdrücklich ins Gesetz geschrieben. -
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Zitat
Nein. Erst wenn der Betrag 100 Franken übersteigt, kann man den Vertragsabschluss rückgängig machen.
Na immerhin besteht noch chance xD
ZitatWer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Nun, die Typen haben mich ja quasi "weich" gemacht kommt doch gut dadran hin oder? Wäre zumindest ein Punkt, was rechtlich zählen könnte. Er hat mich ja irregeführt xD
ZitatDer Kunde muss den Vertrag innert sieben Tagen nach Abschluss widerrufen. Wichtig: Der Verkäufer muss den Kunden schriftlich über die Frist und die Form des Widerrufs orientieren und seine Adresse bekannt geben.
Dann werd ich das mal machen.
Nun soviel habe ich das Recht im Hintergrund, alles andere muss wohl Privat geschehen

Ich versuchs mal auf anständige weise und meld mich bei dem, dass ich vom Kauf zurücktreten will, er soll mir die Adresse nennen, damit ich nen eingeschriebenen Brief schreiben kann etc...
Vielen Dank
greez
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Eine SIM Karte kostet 20.-, hast du das gefühl die behalten die lange wenn du sie einmal anrufst?
Obwohl 2cool4u anderer Meinung ist, ich glaube hier fährst du besser wenn du es akzeptierst und aufgibst... alles andere ist vermutlich zeitvertreib :/ Ich denke die chancen sind nicht wirklich vorhanden.... In der theorie und nach gesetz wohl schon, aber in der praktik...
aber nimmt mich nun auch noch wunder wie viel du bezahlt hast?
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Eine Simkarte muss man registrieren. Wenn ein begründeter Verdacht besteht das die entsprechende Person noch mehr Simkarten verwendet um solche Betrüge durchzuführen handelt die Polizei dann auch

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Zitat
Original von ruffy91
Eine Simkarte muss man registrieren... obwohl das nicht wirklich ein Hindernis ist
Da kommt man leicht mit falschen Daten zu einer Simkarte. -
Ja, wenn du einen gefälschten Pass oder ID hast.
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Oder wenn du den Verkäufer kennst. Wie viele tippen da kurz 0000 als ID Nummer ein, das System akzeptierts und gut ist.
Natürlich würde das bei einer Strafverfolgung negative Konsequenzen haben, aber das schreckt nicht ab -
HeyHey
Nun ich hab ned aufgegeben und dem mehrmals angerufen. Er hat abgenommen^^ Nun, ich sagte ihm ganz höfflich, dass ich die Boxen zurück geben will, sie entsprechen nicht den Spedifikationen und dem Wert, den er mir angegeben hat etc. Er war erstaundlich freundlich und fragte, wann ich Zeit habe für die Rückgabe. Also zuerst versuchte er mir das nochmal auszureden, mit ja, die Boxen sind ja ned schlecht, glaub ned alles was in Google steht, hast du sie mal angeschlossen, klingen doch gut etc.
Dann wollte er mir nur noch einen Teil des Preises zurück geben, da er ja Benzin etc. bezahlen müsse oder so. Dann sagte ich ihm, ne ich will alles zurück, bringe die Boxen auch vorbei.
Ich soll ihn am Samstag nochmals anrufen, dann machen wir ein Treffpunkt ab etc...
Meld mich dann, ob es geklappt hat etc...
greez
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Nimmt mich jetzt argh wunder ob das klappt. Halt uns auf dem laufenden.
Ich drücke dir die Daumen.
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THX, sonst hab ich ne Alternative
Dafür hab ich schon gesorgt. Will hier aber noch nichts sagen, da der Typ vlt auch hier landen könnte. Jedenfalls wird es ned gut ausgehen für ihn, wenn da was schief läuft^^Aber ich werd mich melden...
greez
EDIT:
ZitatSignatur sein ist doof, ich will ein Avatar werden, wenn ich gross bin!
Ou man ich lach mich weg xD

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und wie ging das ganze nun aus?
Du kannst jetzt nicht beim spannenden Teil aufhören

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Hat mittlerweile sein Prepaid nem 12 jährigen verkauft und ein neues


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hab euch ned vergessen

Nun wie erwartet, hat er am wochenende natürlich jeglichen kontaktversuch ned beantwortet.
am montag erzählt mir aber ein kollege, das ihm auch einer boxen verkaufen wollte. wir bekamen dann schnell raus, dass es genau der gleiche war -.- er war also "arbeiten".

jedenfalls habe ich ihm einen eingeschrieben brief geschickt, jetzt heisst es erstmal abwarten. wenn er sich ned meldet, gibts ne anzeige wegen betruges.
ja es gibt viele dinge, die rechtlich beweisen, dass es ein betrug war
auch wenn allgemein ein haustürverkauf nicht strafbar ist. da er mir aber "müll" verkauft hat und falsche daten angegeben hat, zudem sich weigert, das produkt zurückzunehmen, habe ich da genug gründe 
und sonst klärt man das halt privat, wenn er es nicht anders will...
ich meld mich, sobalds was neues gibt.
greez
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Zitat
Original von Domidragon
Nun wie erwartet, hat er am wochenende natürlich jeglichen kontaktversuch ned beantwortet.sorry, aber das war ja wohl klar, dass er die simkarte kurzerhand entsorgt
wenn ich dich wäre, würde ich kollegen, bekannte etc. darauf aufmerksam machen. irgend jemand wird wohl diesen van erkennen und sich die autonummer merken können 
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Ich hab die Adresse etc. bereits
Ich versuchs trotzdem erst auf die vernünpftige art und mache friedlich gerbauch von dem tollen gesetz, welches wir hier ja haben 
das andere ist und bleibt eine alternative...

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Zitat
Original von Domidragon
das andere ist und bleibt eine alternative...
Woraufhin du dann hoffentlich das tolle Gesetz, das wir hier haben, kennen lernen darfst.
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da ahnt einer böses

nun gesetzeswidersprechendes Zeug werde ich ned anwenden, als kleine nebeninfo

stell mich doch ned auf die gleiche stufe wie der typ!
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Ich würd da gar nix auf eigenregie machen. das kann böse ausgehen, ich glaube nicht dass es einfach nur ein einfacher lausbube ist der da ganz ad-hoc mal seine boxen verkauft.