[?] Frage betreffend Doppelgutschrift beim Kauf

  • Hoi Zäme.


    Ich wurde vor Kurzem von meiner Bekannten gefragt ob ich Ihr bei einer etwas heiklen Angelegenheit Rat geben könnte. Nein, konnte ich nicht, aber vielleicht könnt Ihr.


    Beispiel:


    Sie kauft Gartenmöbel im Baumarkt.
    Gartenmöbel sind Schrott, halten nicht die Versprechungen des Verkäufers.
    - Rückgabe gegen Gutschrift, da die Gute ja eh Gartenmöbel braucht.
    Inzwischen, da die die neuen Stühle noch nicht Lieferbar sind, kauft Sie sich einen Tisch und lässt die Gutschrift auf den Tisch geltend machen, damit Sie die Stühle dann Bar begleichen kann.
    Stühle kommen an. Ihr wird die Gutschrift ein 2tes mal gutgeschrieben. Sie schnallt das Ganze erst zuhause.


    Bevor Ihr antwortet überlegt euch, ihr hättet Geld gespart. Würdet ihr gleich wieder in den Laden rennen? Gerne lese ich, was ihr davon haltet.
    Ich hab ihr gesagt, Sie solle mal abwarten. Nicht-Wissen schade zwar trotzdem, aber gleich überreagieren bringe ebensowenig. =)


    Was meint Ihr...?


    Grüsse und merci für eure Meinungen.

  • Zitat

    Original von m!d!
    reden ist silber, schweigen ist gold ... ;D


    Jop, und falls sie sich melden einen auf überrascht machen und zahlen.

    In Lyss gibts nen neuen Club ==> http://www.opposition-lyss.ch


    "Speed has never killed anyone, suddenly becoming stationary... That's what gets you. "- JEREMY CLARKSON!


    ''She said she wanted to fulfill every single one of my fantasies. I made a list. Had to type it myself. My assistant threatened to quit.'' - DENNY CRANE!

  • Schön dass Ihr das auch so seht ;D
    Dann kann ich das meiner Mutt.. eh meiner Bekannten dann so sagen,
    dass wir das so besprochen hätten :P


    Jedenfalls.. schön gibts doch noch n paar ehrliche ;)
    Hätte schon fast sicher mit so Antwortpost ala:
    Oh NEIN du Böser! Schond der Gedanke!! Schääääm dich! ^^


    Gruss
    aixo

  • Naja, es kommt halt auch noch drauf an, um welchen Betrag es geht.


    Ist's ein kleines Geschäft, dem das wehtut oder ein Riesenkonzern?


    Aber ich hätte jetzt auch zuerst mal abgewartet - natürlich nicht in der Hoffnung, sie merken's nicht :D - sondern einfach nur so ;)


    Manchmal soll man keine schlafenden Hunde wecken :D

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • Ist ne grössere Ladenkette.
    Sie war heute sogar wieder dort und wurde von den Verkäufern begrüsst, weil Sie in letzter Zeit viel dort eingekauft hat *gg*

  • Denke wenn es ein Laden wäre der mir gefällt und indem ich oft und gern Kunde bin würd ich es aus rein moralischen Gründen melden.
    Ansonsten, man muss nehmen was man kriegen kann!
    Auch wenn das ja unrechtmässige Bereicherung ist.

    Das ist auf gut Deutsch "Bullshit"

  • Zitat

    Original von reN
    Denke wenn es ein Laden wäre der mir gefällt und indem ich oft und gern Kunde bin würd ich es aus rein moralischen Gründen melden.
    Ansonsten, man muss nehmen was man kriegen kann!
    Auch wenn das ja unrechtmässige Bereicherung ist.


    wieso? Kannst es ja als schadenersatz sehen :gap oder Entschädigung für die lange Lieferfrist (Fixgeschäft) :D

  • Zitat

    Original von reN
    Auch wenn das ja unrechtmässige Bereicherung ist.


    Naja nicht ganz, denn nach OR Art. 6a:


    3a. Zusendung unbestellter Sachen
    1 Die Zusendung einer unbestellten Sache ist kein Antrag.
    2 Der Empfänger ist nicht verpflichtet, die Sache zurückzusenden oder aufzubewahren.
    3 Ist eine unbestellte Sache offensichtlich irrtümlich zugesandt worden, so muss der Empfänger den Absender benachrichtigen.


    Allerdings ist es ja nicht eine Sache sondern ein Rabatt (weiss nicht ob ein Rabatt zu einer Sache gehört)


    Aus der Sache des Shops, kommt OR Art 63:


    II. Zahlung einer Nichtschuld
    1 Wer eine Nichtschuld freiwillig bezahlt, kann das Geleistete nur dann zurückfordern, wenn er nachzuweisen vermag, dass er sich über die Schuldpflicht im Irrtum befunden hat.


    Also ich würde einfach warten, wenn der Shop etwas sagt, dann ok sonst psssst. :swiss-ownz

  • Zitat

    Original von aixo
    Ist ne grössere Ladenkette.
    Sie war heute sogar wieder dort und wurde von den Verkäufern begrüsst, weil Sie in letzter Zeit viel dort eingekauft hat *gg*


    Das sagt ja wieder mal sehr viel aus - warum fragst Du uns eigentlich? :D



    Schnitzel: Ein Gutschein ist kein Rabatt, das ist quasi wie ein Schuldschein, man hat das Anrecht, zu einem dem Gutschein entsprechenden Betrag einzukaufen, wie mit hartem Geld ;)

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

    Einmal editiert, zuletzt von Sh@rky ()

  • Werde ich so machen. =)
    Der beste war einfach, dass meine Mutter echt gestern nochmals dort war für eine Stehlampe. Und die Verkäufer haben nix mitgeteilt, haben sich alle amüsiert, weil meine Mum dermassen im Kauffieber ist ^^


    Jänu ;)
    Man darf ja auch mal Schwein haben ;D

  • Solange sie nicht dermassen im Kauffieber ist, weil sie hofft, wieder etwas umtauschen zu können und einen Gutschein zweimal zu erhalten, ist das doch in Ordnung - ist ja Weihnachtszeit :D

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • Nach meinem Rechtsverständnis ist das ungerechtfertigte Bereicherung, verpflichtet zur Rückerstattung... :O

    Ein MANN wird NIE ERWACHSEN - sein SPIELZEUG wird EINFACH GR�SSER!
    Der LADEDRUCK sei mit Euch!

  • Zitat

    Original von aixo
    Davon weiss ich nix, bin schliesslich nur ein hundskomuner Bürger ohne jeglichen Sinn für Gesetze.


    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" :D