Mieter-Vermieterprobleme...

  • anonym posten im usenet suxx ;)


    naja denke kaum das dir hier jemand eine 100% rechtlich korrekte Antwort geben kann.


    Setz dich doch mit dem Mieterverband in deiner Region zusammen: http://www.mieterverband.ch/


    Letztendlich würde ich mir (oder der freund deiner schwester whatever..) eine andere Wohnung suchen. Auch wenn du rechtlich durchsetzen kannst das der Vermieter die Wohnung trotz seines Gegenwillens vermieten muss, so ist böses mobbing und schikane doch schon vorprogrammiert.
    Frei nach Stiller Haas, Wurst und Arsen gegen den lieben Nachbarhund.. :stupid

  • Ja dort einziehen will er auch gar nicht mehr nach diesen Schikanen.
    Es geht einfach darum dass er nicht auf der Strasse hockt. Und wenns halt sein muss müsste das bis zu einem einzug in eine andere Wohnung halt in dieser Wohnung sein.


    Mieterverband wird morgen kontaktiert, wir möchten halt wissen ob hier jemand schon vorab Infos hat.


    (Und ich bin nich anonym, guck mein Profil doch an :P)

    "Es gibt auf der Welt drei Dinge wo Du sinnlos Kohle verpuffen kannst: Frauen, Computer und Autos."
    Sinclair

  • Unser Vermieter schätzt Leute welche die Miete von der Sozialhilfe bezahlt bekommen sehr. Niemand zahlt die Miete zuverlässiger und pünktlicher als das Sozialamt... Naja der Vermieter ist in deinem Fall wohl etwas unwissend..


    Ein mündlicher Vertrag ist auch rechtsgültig...

  • Er ist sehr unwissend, er wirft immerzu mit Halbwahrheiten um sich und will uns gar nicht richtig zuhören...


    Jop, Mietverträge müssen nicht schriftlich sein, sie gelten auch Mündlich... von dem her haben wir ihn eigentlich schon am Haken falls irgendwelche Mehrkosten entstehen dadurch.

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    Sinclair

  • Zitat

    Original von Blackmagic
    Er ist sehr unwissend, er wirft immerzu mit Halbwahrheiten um sich und will uns gar nicht richtig zuhören...


    Jop, Mietverträge müssen nicht schriftlich sein, sie gelten auch Mündlich... von dem her haben wir ihn eigentlich schon am Haken falls irgendwelche Mehrkosten entstehen dadurch.


    Mündlich ja, aber wenn's de nicht beweisen kannst, dann nützt's genau nichts ;)

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    .:Bäcker-Konditor, Lagerarbeiter, Gastroarbeiter, Ticketverkäufer, Fliessbandgango und seit Juli 2011 Elektroniker:.
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  • Wir vermieten selbst ein paar Wohnungen und ein zweit-Haus und wir handhaben das mit den tieren folgendermassen:


    Im Haus: Kein Problem, WENN eine versicherung abgeschlossen wird. es gibt extra versicherungen,welche parketboden-beschädigungen durch hunde decken. Diese Versicherung ist für unsere Mieter pflicht


    Im Block: Grundsätzlich was dagegen haben wir nicht, es wird jedoch allen strengstens abgeraten ein Haustier zu halten, da eine Blockwohnung nun im Platz halt eingeschränkt ist, das Tier kann nicht wirklich von sich aus ins Freie usw. Es ist gesetzlich aber möglich Haustiere zu verbieten...


    Mieter über das Sozialamt nehmen wir nicht auf, Grund dafür: Die Gefahr, dass ein Sozialgeldbezüger ein .... sagen wir mal... unangenehmer Mieter sein kann, ist zu gross. Allenfalls verursachten Schaden ist mittels Kaution und Versicherung nicht so ein problem wie evtl. Auszüge von anderen Mietern wenn sie unangenehme Mitbewohner bekommen.


    Anfechten würde ich das ganze nicht. Es lässt sich viel schöner leben wenn Mieter/Vermieter ein gutes verhältnis haben, ein Mieter kann dem Vermieter unter Umständen das Leben schwer machen, genau so umgekehrt...


    Lange Rede kurzer Sinn:
    Er soll sich eine andere Wohnung suchen, er tut sich dabei selbst einen Gefallen! Wenn er auf die Wohnung beharrt und sogar gesetzlich vorgehen will, wird der Vermieter sauer. Dann als Vermieter zu achten dass man nicht "verarscht" wird, ist schwer. So muss man z.B. das Übergabe-Protokoll SEHR SEHR SEHR vorsichtig angehen, da sonst der Vermieter mit 100 kleinen "Schäden" im Nachhinein kommt und sich so eine Wohnungs-Renovation hinbiegt...


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  • Warum hast ned hier geposted?


    ---> ch.soc.law



    Konzentriert euch auf ne neue Suche... ausser ihr habt ne Rechtsschutzversicherung..

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  • Grundsätzlich sind Sozialhilfeempfänger gute Mieter, da die Sozialhilfe pünktlich einzahlt.
    (wenn dann allerdings der Mieter zu klauen beginnt hörts auf, aber das ist ne andere Geschichte.)


    Es sind halt die Vorurteile die hier wirken "Na toll, Sozialhilfe Empfänger". Der Mieterverband wird am besten helfen, jedoch denke ich nicht, dass man die Wohnung irgendwie zwangsvermieten kann per Gericht.

  • Vergiss es, du hast nichts schriftlich und kein Beweis.

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  • DLS, Mündlich gilt auch, er gibt ja sogar zu dass ein Mündlicher vertrag besteht!


    Und wie gesagt, es geht nicht darum dort jetzt zu Wohnen, es geht darum: Er sitzt in einem Monat auf der Strasse wenn er nichts anderes Findet! Und falls er nichts findet muss man irgendwo unterbringen. Und für die Kosten die da kommen können wir doch diesen Vermieter belangen oder?

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    Sinclair

  • Natürlich gilt er, aber wie willst du's beweisen? Es ist dann Aussage gegen Aussage...


    Auch wenn er zugibt, dass ein Vertrag besteht, ist die Schlacht noch nicht gewonnen, er muss auch zugeben, dass er die Verträge versifft hat und das er gesagt hat, dass das mit dem Hund in Ordnung geht usw.


    Und den Rechtgrundsatz "in dubio pro reo" muss ich dir ja nicht erklären ;)


    Im Prinzip hast du schon Recht, aber Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe, musste ich leider auch schon feststellen...

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  • naja


    Frage an den gesunden Menschenverstand:
    Würde ein Sozialhilfeempfänger seine langjährige Wohnung künden wenn er keine andere Wohnung auf sicher hätte?
    Erst recht wenn er seinen Hund ganz sicher nicht weggeben will sondern ihn mitnehmen will?

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  • Zitat

    Original von aixo


    Ha Ha, Witz komm raus..


    das ist (leider) vermutlich nicht ganz als witz gedacht.
    Klar gibt es viele Sozialhilfeempfänger die anständig und durchaus gute mieter sind.
    ABER es gibt leider auch das gegenteil. Und wenn man einen Block mit 9 Wohungen vermietet, will man das Risiko eines "schlechten" Mieters sehr minimieren, da sonst evtl. gute Mieter kündigen. Einen "schlechten" Mieter rauszuboxen ist für den Vermieter sehr aufwändig und oft mit vielen kosten verbunden


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  • im prinzip sind sozialhile empfänger "gern" gesehene mieter. weil so der vermieter garantiert zur miete kommt, weil die miete direkt von der gemeinde bezahlt wird...

  • Zitat

    Original von guggi
    im prinzip sind sozialhile empfänger "gern" gesehene mieter. weil so der vermieter garantiert zur miete kommt, weil die miete direkt von der gemeinde bezahlt wird...


    Was aber häuffig der einzige Vorteil ist

  • Zitat

    Original von AdiZollet


    Was aber häuffig der einzige Vorteil ist



    Nicht ganz... viele Wohnungs-Sanierungen wurden nach Wegzug von Sozialhilfe-Empfängern von der Gemeinde bezahlt... aber das geht heute zum Glück nicht mehr so einfach..

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  • Es geht hier nicht darum ob er ein guter oder schlechter Mieter wäre (er ist ein guter Mieter, so nebenbei... er ist auf Jobsuche und alles. Und hat nun sehr lange bereits allein in seiner noch-Wohnung gelebt... also bitte, hört auf darüber zu diskutieren)


    Wenn der Vermieter JETZT mit dem Argument kommt zieht das einfach nicht da er es von Anfang an wusste!
    Und das find ich einfach die Frechheit!

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