Der "Clowns-der-Strasse" Thread

  • 155 (Tacho) - ca. 6 zu viel auf dem Tacho - 6 wegen Messtoleranz = 143km/h


    So würde ich jedenfalls bei meinem Accord rechnen :) Wenn's kein Laser war gibt's ja minus 6. Dann muss man noch wissen um wieviel das Tacho abweicht -> Kann man mit GPS relativ einfach ausfindig machen


    Achja: http://www.linker.ch/eigenlink/verkehrsbussen.htm#Fahrend


    Tippe auf 260.-- Busse >_<"


    Btw: auch wenn einer auf der Überholspur ist mit 120 -> Wieso mit 160 überholen? ?( 140 oder 150 reichen läääängstens ?(

  • Zitat

    Original von Blackmagic
    könnte knapp werden ^^


    Eigentlich müsste es noch knapp reichen einer Anzeige zu entgehen und die Sache mit einem Bussgeld von 260 Stutz aus der Welt zu schaffen. Meine Rechnung:
    -160km/h Tacho (mehr hatte ich auf keinen Fall)
    -6km/h Tachoabzug (eher 1-2km/h mehr)
    -9km/h Toleranzabzug (mobiler Radar und über 150km/h)


    =145km/h


    Zitat

    Immerhin nicht 290 ;)


    :totlach


    Zitat

    Original von Saiba
    Btw: auch wenn einer auf der Überholspur ist mit 120 -> Wieso mit 160 überholen? ?( 140 oder 150 reichen läääängstens ?(


    Ich habe ja nicht bewusst mit 160km/h überholt, sondern nur mit 120km/h für den Überholvorgang das Gaspedal kurz durchgedrückt, da mich der "Rechtsschleicher" etwas genervt hat. ;) Das ist halt der Nachteil von viel Drehmoment. :gap

  • Zitat

    Original von Saiba
    Wahrscheinlich Glück gehabt :)


    So btw: Anzeige = Eintrag ins Strafregister?


    Und ausweisentzug ~3 Monate

    I survived RS.COM downtime 01/2008, and all I got was this lousy Signature

  • Zitat

    Original von Primetime
    Viel Glück Skoal - ich drück mal die Daumen auf 260Fr.! ;)


    Danke. :cheers Eigentlich war ich nur unterwegs um mir bei Steg in Zollikofen schnell 2 Festplatten zu holen. Das werden nun halt ziemlich teure Festplatten. :D


    Zitat

    Original von Solae
    Und ausweisentzug ~3 Monate


    Eine Verzeigung führt nicht zwangsläufig zu einem Entzug des Ausweises. Bei 26-30km/h zuviel (auf der Autobahn!) wird anscheinend bei erstmaligem Vergehen häufig bloss eine Verwarnung ausgesprochen. Das Bussgeld, die Gerichtskosten und die sonstigen Sanktionen (Strafen auf Bewährung) sind aber auch nicht ohne.

  • Zitat

    Original von Skoalman


    Danke. :cheers Eigentlich war ich nur unterwegs um mir bei Steg in Zollikofen schnell 2 Festplatten zu holen. Das werden nun halt ziemlich teure Festplatten. :D



    Eine Verzeigung führt nicht zwangsläufig zu einem Entzug des Ausweises. Bei 26-30km/h zuviel (auf der Autobahn!) wird anscheinend bei erstmaligem Vergehen häufig bloss eine Verwarnung ausgesprochen. Das Bussgeld, die Gerichtskosten und die sonstigen Sanktionen (Strafen auf Bewährung) sind aber auch nicht ohne.


    Definitiv teure Platten ;)


    Bei so einer knappen Übertretung über dem 'Bussenlimit' gibts in der Tat noch so eine Kuschel-Nische :)


    Ein bekannter von mir wurde im 50er (vorher war's mal ne 60er Strecke) mit 76 geblitzt. Gab dann eine Verzeigung - kosten waren schlussendlich dann 500Fr. Busse und glaub 5 Jahre Bewährung, jedoch kein Ausweisentzug!

  • Zitat

    Original von Skoalman


    Eine Verzeigung führt nicht zwangsläufig zu einem Entzug des Ausweises. Bei 26-30km/h zuviel (auf der Autobahn!) wird anscheinend bei erstmaligem Vergehen häufig bloss eine Verwarnung ausgesprochen. Das Bussgeld, die Gerichtskosten und die sonstigen Sanktionen (Strafen auf Bewährung) sind aber auch nicht ohne.


    Ja, die Stufe gibts auch Innerorts, zB. bei 16-20km/h zuviel.

    "It really is as useful as a snooze button on a smoke alarm" Jeremy Clarkson


    "Wennsd den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern. Wennsd ihn nur hörst, hast übersteuern" Walter Röhrl

  • Was wäre, wenn er jetzt den Grünen L hätte, nur mal so rein hypothetisch.
    Ich bin ab und an mal mit 125-130km/h auf der Autobahn unterwegs, habe mir kürzlich mal Gedanken drüber gemacht, was das für Konsequenzen hätte - habe nur keine Referenzen. :)

  • Aixo meint eher dass bei 125 - 130 ja ganz normale Busse sind.


    Soviels mir ist gibts weder einen Eintrag irgendwo noch verlängert sich die Probezeit. (Ich hoffs auf jedenfall :gap)

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  • Ich habe als Junglenker sicher bald schon 10mal Geschwindigkeitsübertretungen gehabt (nie krasse), und bin jedenfalls noch nie über eine Verlängerung der Probezeit informiert worden ;)

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  • Das meinte ich auch nicht. Das sind ja wirklich einfache Bussen.


    Meinte nur die Kuschelnische von Primetime. Ob's die für Junglenker auch gibt, wenn sie "eigentlich" verzeigt werden müssten.


    Auch fragt sich eben aixo ob skoalman als mit grünem L fahrende Person eine Verlängerung der Probezeit erhalten hätte. Könnte ja durchaus sein bei 25km/h.

  • Alles, was nicht im Ordnungsbussenkatalog geregelt ist, ist kantonal unterschiedlich.


    Auf jeden Fall gibt es drei Unterteilungen: leichte, mittelschwere und schwere Widerhandlungen. Diese drei Kategorien haben jeweils eine Mindestentzugsdauer.


    Bei der leichten Widerhandlung (man stellt nur eine geringe Gefahr dar oder ist mit zwischen 0.5 und 0.79 Promille unterwegs) gibt es normalerweise keinen Entzug, falls man einen unbefleckten Leumund hat, sondern nur eine Verwarnung, die 2 Jahre gültig ist. Laut Art. 16a Abs. 4 SVG wird in besonders leichten Fällen auf jegliche Massnahme verzichtet.


    Bei einer mittelschweren Widerhandlung (man stellt eine Gefahr dar, fährt ohne den Führerschein zu besitzen, Fahren im geklauten Auto oder zwischen 0.5 und 0.79 Promille UND gleichzeitiges Begehen einer anderen leichten Widerhandlung) muss man den Ausweis immer mindestens einen Monat abgeben, bei Wiederholungstätern sind es 4, 9, 15 oder mehr Monate.


    Und dann haben wir noch den Jackpot, die schwere Widerhandlung: Über 0.8 Promille, in dem man eine "ernstliche Gefahr" darstellt, Fahren unter Drogeneinfluss / andere Medikamente, die einen Verkehrsuntauglich machen, wenn du dich einer Blutprobe oder etwas ähnlichem entziehst, wenn du Fahrerflucht begehst oder wenn du trotz Führerscheinentzug fährst. Hier gibts immer 3 Monate Entzug, bei beflecktem Leumund mehr.


    Das Strafmass, falls es das erste Vergehen ausserhalb der Ordnungsbussen ist, ist so:



    Innerortsbereich


    • Überschreitung um 16-20 km/h: Verwarnung
    • Überschreitung um 21-24 km/h: 1 Monat Entzug gem. Art. 16b SVG
    • Überschreitung um 25 km/h und mehr: 3 Monate Entzug (mindestens) gem. Art. 16c SVG


    Ausserortsbereich / Autostrasse

    • Überschreitung um 21-25 km/h: Verwarnung
    • Überschreitung um 26-29 km/h: 1 Monat Entzug gem. Art. 16b SVG
    • Überschreitung um 30 km/h und mehr: 3 Monate Entzug (mindestens) gem. Art. 16c SVG



    Autobahn

    • Überschreitung um 26-30 km/h: Verwarnung
    • Überschreitung um 31-34 km/h: 1 Monat Entzug gem. Art. 16b SVG
    • Überschreitung um 35 km/h und mehr: 3 Monate Entzug (mindestens) gem. Art. 16c SVG


    Das sind aber nur die Administrativmassnahmen, also was das Verkehrsamt betrifft. Weitere Strafen, Bussen, Gefängnis, etc kommen noch dazu, vom freundlichen Frölein Einzelrichterin beispielsweise :)