Was es nicht alles für leute bei ricardo gibt....

  • Hey jungs, ich finds gerade witzig, obwohl ich gester stocksauer war. ein zwei bier haben da geholfen, dann konnt ich nur noch lachen.....


    also, ich hab letzten monat bei ricardo ne tv karte für nen freund gekauft. der rest erklährt sich rasch --> e-mail an ricardo kundendienst:




    Ich habe am 27.08.2007 die Auktion mit der Artikel Nr. 416073579 Bezeichnung: Geniatech PCI DVB-T DVBT Analog VideoGrabber HDTV) gewonnen.


    Anhang 1: 27.08.2007 Verkäufer XX



    Ich habe die Zahlung noch am selben Tag in Auftrag gegeben, und als Anständiger Käufer habe ich den Verkäufer


    sogleich per E-Mail (mit der Zahlungsbestätigung im Anhang) darüber in Kenntnis gesetzt.


    Anhang 2: 27.08.2007 Käufer YY


    Anhang 3: TV Karte.pdf (Anhang, welcher dem Käufer mit der oben genannten Nachricht gesendet wurde.



    Am 29.08.2007 erhielt ich – aus welchem Grunde auch immer – erneut eine Bestätigungs E-Mail.


    Anhang 4: 29.08.2007 Verkäufer XX



    Nach dem ich längere Zeit keine Nachricht des Verkäufers erhalten habe, habe ich mit diesem Kontakt aufgenommen.


    Anhang 5: 10.09.2007 Käufer YY



    Auf diese Nachricht reagierte der Verkäufer am 13.09.2007 mit einem Rückerstattungsantrag mit der Begründung, der


    Käufer habe den Artikel nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt (was mich ehrlich gesagt ziemlich Schockiert hatte, da


    ich den Betrag nachweislich überwiesen habe).


    Anhang 6: 13.09.2007 Verkäufer XX



    Diesen Rückerstattungsantrag habe ich natürlich zurückgewiesen, da mir dieses Vorgehen ziemlich dreist erschien


    und ich – wenn schon – meinen Überwiesenen Betrag zurückerhalten möchte.



    Am gestrigen Abend erhielt ich dann zu meinem Erschrecken eine Nachricht, in welcher mich der Verkäufer erneut


    zu der Zahlung des bei mir abgebuchten Betrags aufforderte, mir eine Frist bis zum 21.09.2007 setzte und zugleich


    mit einer Betreibung drohte.


    Anhang 7: 17.09.2007 Verkäufer XX



    Wie Sie vielleicht nachvollziehen können, bin ich relativ ratlos, was das weitere Vorgehen betrifft.


    Falls Sie zur Beurteilung eine Zahlungsbestätigung meiner Bank benötigen, bitte ich Sie mir dies mit zu teilen.




    was haltet ihr davon?






    edit: das letzt mail des verkäufers war ja wohl der hammer:


    "Hallo


    Das betrag bis Freitag bezahlen, sonst wir werden ab montag betreibung geben. "


    :applaus :applaus

    "Es gibt männer, die sich mit dingen wie die Frau zu verstehen beschäftigen, ich beschäftige mich mit banaleren dingen wie der Relativitätstheorie..." (Einstein)

    Einmal editiert, zuletzt von Thurisaz ()

  • Hast Du dem Verkäufer geschrieben, dass Du schon lange bezahlt hast?


    Ich würde dem sogar telefonieren und das Zahlungsdatum angeben oder gleich faxen oder mailen.


    Das Problem ist, dass er Dich betreiben kann, auch wenn Du bezahlt hast und dann hast Du einen Eintrag im Betreibungsregister, auch wenn Du Rechtsvorschlag machst.

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

  • naja ich hab ihm sogar 2 mal geschrieben, ich hab jetzt mal ricardo geschrieben, kann doch nicht sein das der mich betreibt obwohl ich nachweislich bezahlt habe!


    ich warte jetzt mal ab, ansonsten ruf ich den mal an, obwohl ich nicht denke das man den wirklich versteht, wenn der spricht wie er schreibt :(

    "Es gibt männer, die sich mit dingen wie die Frau zu verstehen beschäftigen, ich beschäftige mich mit banaleren dingen wie der Relativitätstheorie..." (Einstein)

  • Zitat

    Original von Sh@rky
    Hast Du dem Verkäufer geschrieben, dass Du schon lange bezahlt hast?


    Ich würde dem sogar telefonieren und das Zahlungsdatum angeben oder gleich faxen oder mailen.


    Das Problem ist, dass er Dich betreiben kann, auch wenn Du bezahlt hast und dann hast Du einen Eintrag im Betreibungsregister, auch wenn Du Rechtsvorschlag machst.


    naja nicht ganz.


    nach dem rechtsvorschlag muss der gläuber rechtsöffnung verlangen. dann gelangt die angelegenheit zu einer schlichtungsstelle. stellt sich dort heraus, dass die betreibung wiederrechtlich war muss der eintrag gelöscht werden. meist muss man jedoch selbst beim betreibungsamt vorstellig werden und dies verlangen.


    ausserdem können erfolgreiche betreibungen im einverständis des gläubigers aus dem register gelöscht werden, auch wenn die 5jahre nicht um sind.

  • BA?

    "Es gibt männer, die sich mit dingen wie die Frau zu verstehen beschäftigen, ich beschäftige mich mit banaleren dingen wie der Relativitätstheorie..." (Einstein)

  • Zitat

    Original von terror666
    nach dem rechtsvorschlag muss der gläuber rechtsöffnung verlangen. dann gelangt die angelegenheit zu einer schlichtungsstelle. stellt sich dort heraus, dass die betreibung wiederrechtlich war muss der eintrag gelöscht werden. meist muss man jedoch selbst beim betreibungsamt vorstellig werden und dies verlangen.


    Das stimmt. Aber eben: es ist mit Aufwand verbunden.


    Zitat


    ausserdem können erfolgreiche betreibungen im einverständis des gläubigers aus dem register gelöscht werden, auch wenn die 5jahre nicht um sind.


    Naja, das mag bei klaren Fällen der Fall sein. Wenn der Gläubiger eben einverstanden ist.
    Ich habe auch mit einem Vermieter Ärger gehabt. Nachdem er uns (für einen Hauskauf, da kann man nicht ein Jahr warten...) nicht vorzeitig ausziehen liess, haben wir auf der bei Einzug versprochenen Sanierung der Küche und Behebung anderer Mängel bestanden (die er immer wieder herausgeschoben, aber nie bestritten hat), mit Hinterlegung des Mietzinses, dann seiner Betreibung und anschliessender Verhandlung vor Mietgericht, aber da er uns betrieben hat und wir zwar nur einen Teil des restlichen Zinses bezahlen mussten (als Kompensation für die nicht gemachte Sanierung), war die Betreibung wenigstens teilweise als korrekt beurteilt worden und ich habe nun den Eintrag, obschon der Typ uns ganze dreieinhalb Jahre verarscht und immer wieder vertröstet hat, vor Gericht dann aber die bei Einzug gemachte Zusage bestritten hat :droh



    Zitat

    Original von Kaikin
    Gibt denn eine Zahlungsanweisung vom BA schon einen Eintrag im Register?


    Ja - das ist ja eben das Problem. Und betreiben kann Dich jeder, auch ohne irgend einen Grund zu haben.


    (BA=Betreibungsamt)



    Thurisaz: Ich würde dem mal telefonieren und ihm von der Betreibung abraten ;)

    "Höchstgeschwindigkeit und Beschleunigung von 0 auf 100 km/h sind interessante statistische Werte - Werte, die Sie allerdings kaum je verwenden werden. Unser Ansatz im Hinblick auf die Leistung basiert auf der täglichen Fahrpraxis. Eine schnelle Beschleunigung beim Überholen mit wenig Gangwechseln ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Sofort verfügbare Kraft bedeutet eine grössere Kontrolle. Und mehr Spass. Sie können sich auf die kultivierte Kraft von SAAB verlassen."

    2 Mal editiert, zuletzt von Sh@rky ()

  • Und wenn er nicht hören will, dann schreibst du ihm eingeschrieben, dass er die bezahlte Ware liefern soll, sonst verklagst du ihn wegen Betrug ..

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    Meine Ricardo-Auktionen!

  • Zitat

    Original von ricardo Betrüger
    "Hallo


    Das betrag bis Freitag bezahlen, sonst wir werden ab montag betreibung geben. "


    Bei so einer Aussage würde ich keine Sekunde daran zweifeln dass da mehr als blos Panikmache dahintersteckt.
    So lange da nichts in perfektem juristisch klugscheisserisch unverständlichem Deutsch kommt hätte ich jetzt keine Angst vor einer Betreibung. Und auch wenn sowas kommt, habe ich in den wenigsten Fällen Angst vor einer Betreibung.
    Ist bloss Panikmache, auch wenns von seriösen grossen Firmen kommt. Unter 100 Fr. oder noch mehr lohnt es sich ja kaum jemanden zu betreiben.


    So wie der schreibt wage ich zu bezweifeln dass der überhaupt eine Ahnung hat was ein Betreibung genau ist, geschweige denn wie er eine einleitet. Hat diese Art von Panikmache wohl aus ihm zugestellten angedrohten Betreibungen kopiert.

  • Zitat

    Original von pyro


    Bei so einer Aussage würde ich keine Sekunde daran zweifeln dass da mehr als blos Panikmache dahintersteckt.
    So lange da nichts in perfektem juristisch klugscheisserisch unverständlichem Deutsch kommt hätte ich jetzt keine Angst vor einer Betreibung. Und auch wenn sowas kommt, habe ich in den wenigsten Fällen Angst vor einer Betreibung.
    Ist bloss Panikmache, auch wenns von seriösen grossen Firmen kommt. Unter 100 Fr. oder noch mehr lohnt es sich ja kaum jemanden zu betreiben.


    So wie der schreibt wage ich zu bezweifeln dass der überhaupt eine Ahnung hat was ein Betreibung genau ist, geschweige denn wie er eine einleitet. Hat diese Art von Panikmache wohl aus ihm zugestellten angedrohten Betreibungen kopiert.


    lohnen tut sich eine betreibung auch bei kleinen beträgen. ich betreibe selbst beträge die kleiner sind als 100.00 stutz. meist rechnen die klienten nämlich damit, dass man ihn nicht betreibt, da man ja einen vorschuss von 60-80 zu leisten hat. nur ist es aber so, dass der vorschuss + geforderter betrag +5% zins dann reinkommen. ich habe in den 5jahren lediglich 2verlustscheine erhalten und noch nie einen rechtsvorschlag.

  • MAIL von RICARDO.ch,da gibt der eine sepp dem anderen die schuld........naja :rolleyes



    Liebe ricardo.ch-Verkäufer


    In letzter Zeit wurden wir von verschiedenen Verkaufsagenten über ein neuartiges Betrugsvorgehen im Internethandel informiert. Dabei werden Verkaufsagenten gesucht, die für Drittpersonen Waren auf Schweizer Internetplattformen verkaufen.


    Hinter diesen Drittpersonen stecken vermutlich organisierte Banden, welche die entsprechende Ware weder besitzen noch liefern und somit den Verkaufsagenten finanziell schädigen könnten.


    Wir haben vereinzelte Rückmeldungen von geschädigten Verkaufsagenten erhalten, da diese vom „dubiosen“ Verkäufer keine Ware erhalten haben und nun die Käufer finanziell entschädigen müssen.


    Deshalb bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten:



    Verkaufen Sie immer nur im eigenen Namen oder nur für Personen, welche Sie persönlich kennen.
    Verkaufen Sie nie Ware, welche sich nicht in Ihrem Besitz befindet.


    Wenn Sie diese Regeln befolgen, laufen Sie keine Gefahr, in die Falle dieser organisierten Banden zu tappen.


    ricardo.ch selbst kann leider nichts gegen diese Betrüger unternehmen, da es sich um Vereinbarungen zwischen Privatpersonen handelt. Es ist uns jedoch ein Anliegen, unsere Kunden offen und transparent über solche Missstände zu informieren, da wir konsequent jede Art von Betrug im Internet verurteilen.


    Mit freundlichen Grüssen
    Ihr ricardo.ch-Team

    Nur noch am HP Läppi unterwegs :gruebel
    Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn damit läßt Du Dich auf sein Niveau herab und dort schlägt er Dich mit seiner Erfahrung!

    Einmal editiert, zuletzt von dogimann ()