ÜK selber zahlen?

  • ÜK? Übungskurse?


    Also Schulmaterial ist ganz klar nicht unbedingt vom Betrieb zu bezahlen. Auslagen für Kurse meiner meinung auch nicht. Aber jede Firma habt das ganze anders.


    Der Kurs selber sollte allerdings schon vom Betrieb bezahlt werden.

    I survived RS.COM downtime 01/2008, and all I got was this lousy Signature

    Einmal editiert, zuletzt von solae ()

  • Zitat

    Original von Solae
    ÜK? Übungskurse?


    überbetrieblicher Kurs -> üK



    Rest: Keine Ahnung. Bei den meisten Fällen die ich kenne, zahlten es nicht die Lehrlinge selbst. Aber frag doch mal deine Klassekameraden... (oder einen Lehrer der Ahnung hat)



    marco



    EDIT: Schulmaterial muss ich auch selber zahlen :(


    .: Intel Core2Duo E6750 @3.34GHz :: Gigabyte EP45-UD3LR :: Mushkin DDR2-1000 2x 2GB @1008MHz 5-5-5-10 :: nVidia GeForce GTX-285 @702MHz/1512MHz/2592MHz :.
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    Einmal editiert, zuletzt von harddisk_ripper ()

  • ÜK müsste eigentlich vom Lehrbetrieb bezahlt werden. Da dies zur schulischen Ausbildung gehört. Schumlateral ging bei mir auch zu meinen Lasten.

  • Also bei mir ist es so (Polymechaniker Stift) dass mir die ÜK's bezahlt werden (und wie von den Vorgängern bereits gesagt, sollte das auch so sein) aber das Schulmaterial ich selber zahlen muss!

  • ja er meint wohl Bücher....


    Ich bekomme die Ük's auch bezahlt. Zudem noch ein bisschen für Schulmaterial.

    Sys 1: Intel Core I7 3770K @ 3.5Ghz, ASUS Sabertooth Z77, nVidia GeForce GTX 680 TOP, Corsair Vengeance 16GB, Kingston HyperX 3K SSD 2x120GB @ RAID 0 + WD 750GB
    Sys 2: Apple Macbook Pro

  • Also ich bin mir zu 99% sicher, dass die Ük vom Betrieb bezahlt werden müssen, ob er will oder nicht, denn die sind Pflichtprogramm wie die Berufsschule und die wird schliesslich auch vom Betrieb bezahlt.


    Bücher ist gemäss Lehrvertrag, die muss der Betrieb nicht bezahlen, wenn er nicht will.

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  • Zitat

    Original von DarkLordSilver
    Bücher ist gemäss Lehrvertrag, die muss der Betrieb nicht bezahlen, wenn er nicht will.


    Jap, Kostenübernahme von Schulbüchern ist im Lehrvertrag geregelt.


    Tipp: Beachte das üK-Reglement zu deinem Beruf. ;-)
    Dort steht alles drin. Gibt's bestimmt auf der Homepage
    des üK-Veranstalters.


    Wie DLS bereits richtig gesagt hat, trägt der Lehrbetrieb die
    Teilnahmegebühr des üKs (analog zur Berufsschule).

  • Üks müssen so wie ich das gelernt habe vom geschäfft übernommen werden. Sogar die Bahnkosten zum ÜK müssen bezahlt werden...


    Gesetz ist, dass dem Lehrling durch Üks keine kosten anfallen dürfen.


    Hatte ich so in der Berufsschule

    Wenn du bis zum Hals in der Scheisse steckst, solltest du den Kopf nicht hängen lassen.


    Das Leben ist ein scheiß Spiel, aber die Grafik ist saugeil!


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  • War bei mir auch so, dass das Geschäft die bezahlt hat.
    Für den Mist (Jedenfalls war es bei mir Mist) hätte ich auch nicht gezahlt :D

    Bürste, Schwarz, Promo, Virginia.
    Na, wer hat sich verlesen?

  • Kursgeld
    Grundsätzlich werden die Kosten für die überbetrieblichen Kurse nach Abzug der Subventionen von Bund und Kanton von den Lehrbetrieben getragen. Den Lernenden dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen.


    http://www.bsw.ch/pdf/Ueberbetriebliche_Kurse.pdf


    Deine Bude ist dazu verpflichtet dir a) den Kurs b) den Anfahrtsweg und c) die Verpflegung zu bezahlen.


    Ich habe noch nie gehört das jemand die ÜKs selber zahlen musste ausser er hat die Lehre nicht in einer Firma gemacht.

  • Zitat

    Original von Mydoom
    Üks müssen so wie ich das gelernt habe vom geschäfft übernommen werden. Sogar die Bahnkosten zum ÜK müssen bezahlt werden...


    Gesetz ist, dass dem Lehrling durch Üks keine kosten anfallen dürfen.


    Hatte ich so in der Berufsschule


    Das ist kein Gesetz, sondern das i-CH Reglement, nach dem alle Infs in der Schweiz ausgebildet werden und für alle Lehrbetriebe gültig ist.

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  • Also, so wie ich weiss, einige obligatorische Kurse durch den Betrieb zu zahlen, einige aber auch nicht. Beispiel folgt weiter unten. Aber Verpflegung und Anfahrt muss sicherlich nie dem Lehrling bezahlt werden. Hatte ich auch nie während der Ausbildung, dass mir von ÜKs Verpflegung oder Anfahrtsweg bezahlt wurden und ich war in einer Pilotklasse für das neue KV-Ausbildungssystem, sprich da hatte der Kanton Luzern ein Adlerauge auf unsere Lehrverträge.


    Betr. den Schulbüchern: Die sind selber zu tragen, die muss dir der Lehrbetrieb nicht zahlen und das machen auch die wenigsten. Und nur mal so nebenher: Ein Lehrling kostet den Lehrbetrieb sauviel: Gutes Beispiel: Mein Onkel ist selbstständiger Innendekorateur (1-Mann-Betrieb). Er hat bis vor 4 Jahren Lehrlinge ausgebildet. Nachher hat er damit aufgehört mit der Begründung: "Ich will keiner jungen Person eine Illusion vormachen. Der Beruf des Innendekorateurs ist tot wegen der grossen Möbelhäuser. Die, die jetzt etwa in meinem Alter sind, können den Beruf noch bis 65 ausführen, wenn sie Glück haben. Aber der Beruf ist tot." Seither hat er aber knapp 20'000 CHF mehr Umsatz PRO Jahr. Du siehst, ein Lehrling kostet schon sauviel Geld. Gut, beim Innendekorateur ist es noch etwas anderes: Wenn da der Lehrling nen Fehler macht, kann es sein, dass 5m spezielles Leder, das 100 CHF pro m2 kostet in den Abfall geworfen werden kann. Aber trotzdem: Die Lehrlingskosten sind schon inetwa allgemein auf dem Niveau. Eure Lehrmeister bezahlen der Berufschule sogar Geld, damit ihr scheissen gehen dürft (Kein Witz: Jede Berufsschule verrechnet einen Betrag für die Benutzung sanitärer Anlagen an den Arbeitgeber :-))


    Aber eben: Alles an Kursen muss ein Betrieb nicht bezahlen: Im KV z.Bsp. muss man seit einigen Jahren einen obligatorischen, 2-wöchigen Sprachaufenthalt in Frankreich im 1. od. 2. Lehrjahr machen (Bin mir nicht ganz sicher ob 1. od. 2. LJ) und einen obligatorischen 2-wöchigen Sprachaufenthalt in England im 3. Lehrjahr. Diese Sprachaufenthalte kosten je 2'500 CHF, ohne Taschengeld einzurechnen. Diese total 5'000 CHF muss der Betrieb nicht bezahlen und machen auf die wenigsten. So musste meine Verlobte z.Bsp. damals während der Ausbildung diese Kosten selber tragen, weil auch die Eltern sie nicht unterstützen wollten (Ich weiss, laut Gesetz müssten sie, aber was will man machen? Eltern anzeigen?).


    Mein Bruder hats da aber ganz anderst. Er macht momentan eine 2. Lehre als Storenmonteur in einem Kleinbetrieb. Und dort haben sie freiwillige und obligatorische Kurse. Die obligatorischen bezahlt der Betrieb (Kosten jeweils für 2 Wochen um die 4'500 CHF, exkl. Kost und Logie). Jetzt muss man aber sagen, mein Bruder hat den Handwerker wirklich im Blut, sprich er geht am Morgen wie jeder Monteur in die Firma, holt die Aufträge und erledigt die alleine, da er auch wie ich den Check gleich mit 18 gemacht hat. Das macht er so seit etwa Mitte des 1. Lehrjahres. D.h. er ist eigentlich ein normaler Monteur mit Lehrlingslohn und auch in der Schule sackstark. Natürlich, wenn es Grosse Storen, bzw. Grossaufträge sind, gehen sie logischerweise auch zu zweit oder zu dritt. ;-) Da aber ein wirklich super Lehrling ist, wird das dementsprechend honoriert: Die Lehrlinge einer Luzerner Grossfirma müssen in Massenschlägen schlafen (Die Kurse sind jeweils irgendwo in Thurgau). Er hat aber jeweils ein Hotelzimmer, dass ihm vom Geschäft bezahlt wird. Die anderen Lehrlinge haben irgendwie nen Budget, dass das Morgenessen 5CHF, Mittagessen 10 CHF, Abendessen 12 CHF kosten darf. Mein Bruder darf sich von der Karte bestellen. Sein Chef meinte: Wenn du natürlich jeden Tag für 40 CHF zu Abend isst, müssen wir schon miteinander reden, aber ein Lehrling soll in den Kursen auch gut essen, damit er auch leistungsbereit, wenn du also jeden Abend Lust auf Schnitzel mit Pommes für 25 CHF hast, bestell das ruhig). Die Lehrlinge der Grossfirma bekommen kein Taschengeld. Mein Bruder bekommt irgendwie 250 CHF pro Woche Taschengeld um am Abend etwas trinken zu gehen, sich Snacks etc. fürs Hotelzimmer zu kaufen etc. Er hatte wirklich ein riesen Glück mit seinem Lehrbetrieb. Er bekommt auf den Lehrlingslohn auch jeden Monat 300 CHF Spesen, damit er wenn er auf Montage ist auch mal nen Kaffee trinken gehen kann. Sie haben aber auch pro Jahr neben dem obligatorischen Kurs auch einen freiwilligen Kurs. Bei der Grossfirma dürfen die Lehrlinge zwar gehen, müssen den aber aus eigener Tasche bezahlen. Mein Bruder darf auch gehen, aber da er in der Schule sehr gut ist, wird ihm auch der freiwillige Kurs bezahlt zu gleichen Konditionen wie die obligatorischen Kurse.


    Es gibt also allerlei im Lehrlingsmarkt. Wie du bei den Beispielen siehst: Ein Lehrling kostet nen Haufen Geld. Gewisse Firmen bezahlen nur das minimum, was sie müssen, andere Firmen bezahlen wirklich alles, bzw. fast alles.


    Grundsätzlich ist folgendes zu beobachten (Aus meiner beruflichen Sicht, da ich arbeitslose Jugendliche beruflich betreue, bzw. Lehrplätze für schulisch schwache Jugendliche schaffe): Die Lehrlinge einer kleineren Firma (Bis zu ca. 20 Vollzeit-Mitarbeiter), wo es auch meistens nur 2-3 Lehrlinge hat bekommen meistens mehr bezahlt als das minimum. Je Grösser und je mehr Lehrlinge eine Firma hat, desto mehr wird es auf das Minimum reduziert.

  • Uns wurde genau der Kurs selbst + Lehrbücher bezahlt, aber die waren imho in der Kursgebühr inbegriffen. Der Rest durften wir als Vollzeitschüler selber zahlen.


    Und die grösste Sauerei war, das die Kurse während unseren Herbstferien statfanden, und dann z.t. nicht mal am Anfang oder Ende, sondern mittendrin! :P

  • darkkeeper
    Laut der Berufsbildungsverordnung muss dir dein lehrbetrieb ük's sowie die damit entstandenen kosten zurück erstatten. ich würde deinen lehrmeister zuerst einmal auf den Artikel aufmerksam machen. wenn er nicht einsichtig ist hast du die möglichkeiten a) tief zu schlucken und so weiter zu machen oder b) dich beim berufsbildungsamt in deinem kanton zu beschwehren.


    mir wurden alle kurse die ich im zli in winterthur besuchte bezahlt. die anfahrtskosten, die unterlagen sowie die verpflegung wurde mir nach dem kurs zurückerstate.