Mal ne Frage an unsere Rechtsverdreher...

  • hmm... hab da mal was gemacht, dass ich bereue und nun will ich nur noch eins: Mein Geld !


    also von anfang an:


    Ich habe einen Freund (war er damals) einen PC zusammengestellt und verkauft. Das war im letzten Herbst. Über die Zahlung haben wir nie viele Worte verloren... Er wollte aber die Schulden so schnell wie möglich begleichen... Nun sind ein paar Monate vergangen und ich habe immernoch keinen Rappen gesehen... Er kommt immer mit den selben ausreden: "Ich habe zur Zeit kein Geld", "ich werde es mit meinem Vater absprechen" etc....


    Ich hab im jetzt mal ein Ultimatum gestellt... bis ende mai... aber was kann ich tun wenn ich bis dahin immernoch kein geld sehe???


    also ihr rechtsverdreher, postet mal kräftig...


    und danke vielmals....

  • Mach mal einen Eingeschriebenen Brief an seine Eltern fall er noch minderjährig ist... ansonsten weiss ich gerade keinen Rat...

    Ein MANN wird NIE ERWACHSEN - sein SPIELZEUG wird EINFACH GR�SSER!
    Der LADEDRUCK sei mit Euch!

  • Dann würde ich ihm drohen ihn zu betreiben ... falls er nicht merkt ,dass dies dich etwa 4000.- kosten würde und eh nur als Druckmittel vorgesehen war...

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  • Das mit dem Betreiben darfst du nur als Druckmittel brauchen, das käme dich viel zu teuer.


    Ein Handschlag zählt übrigens auch als Vertrag... :O

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  • Klar kannst du Betreiben..


    Ich könnte jetzt auch mal wenn ich Lust hätte Imgoli Betreiben und iergend einen Grund angeben :D
    solange er keinen Rechtsvorschalg macht komme ich sogar durch damit ;)


    Und wie gesagt, auch eine Mündliche Abmachnug gilt wie ein Vertrag..


    Ich guck nachher mal mit meiner Mutter, die ist auf dem Gebiet viel mehr bewandt als ich (Ich _liebe_ Recht und Wirschaftskunde.. EHRLICH!!)

    Signatur sein ist doof, ich will ein Avatar werden, wenn ich gross bin!

  • Also hab kurz geredet mit der Mutter :D


    Wie ich vermutet habe kannst du ihn Problemlos betreiben.. kostet ned mal viel! also:


    Wenn der verkaufte Gegenstand 500-1000 Stuz war kostet dich die Betreibung 50.- sFr.
    bei 1000-10000 stuz kostets dich schlappe 70 hämmer..


    Ausserdem kannst du noch Zinse von ungefähr 4% raufhauen, ist gesetztlich kein Problem.
    Und wenn er zahlen muss kriegste auch die 70.- Betreibungskosten zurück :D

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  • Wende dich an deinen Paten, er wird für gerechtigkeit sorgen.


    Ich weiss das nicht 100% aber ich denke wenn du ihm einen eingeschriebenen Brief mit ultimatum usw schickst, kannst du nachher den PC bei ihm hohlen gehen.

  • den PC holen zu gehen und zu verkaufen bringt doch nix da du ja dann einen Wertverlust hast schätze ich oder?

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  • Hab ich mich da wohl getäuscht mit den 4000.-
    Oder ist das wenn du eine Firma betreibst?

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  • Schick erst mal einen eingeschriebenen Brief, mit Zahlungsaufforderung und Beitreibungsandrohung. Das nützt meistens, weil so eine Betreibung dann einen Eintrag in das Betreibungsregister der Person zur Folge hat, welches bei Wohnungssuchen und ähnlichem recht hinderlich sein kann.


    Wenn das alles nichts nützt, setz Dich mal mit dem Betreibungsbeamten in Verbindung. Es gibt verschiedene Fristen, die eingehalten werden müssen.


    Kosten: Die Betreibungskosten müssen gemäss Art 68 SchKG vom Schuldner übernommen werden.


    Gemäss Art. 18 der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuld-
    betreibung und Konkurs beträgt die Gebühr für den Erlass des Zahlungsbefehls und
    der Konkursandrohung:


    Forderung bis 100.00 Fr 17.00 Fr.
    Forderung bis 500.00 Fr. 30.00 Fr.
    Forderung bis 1'000.00 Fr. 50.00 Fr.
    Forderung bis 10'000.00 Fr. 70.00 Fr.
    Forderung bis 100'000.00 Fr. 100.00 Fr.
    Forderung bis 1'000'000.00 Fr. 200.00 Fr.
    Forderung über 1'000'000.00 Fr. 410.00 Fr.


    http://www.admin.ch/ch/d/sr/281_1/index.html hier gehts zum SchKG

    A fine is a tax for doing wrong.
    A tax is a fine for doing well.

  • professioneller Suchmaschinenbediener? Nein, im erst, ich studiere Jura. Aber um Auskünfte zu erteilen muss man so oder so etwas recherchieren. Dazu eignet sich das Internet sehr gut.

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