Inwin R3000
und Q2000 ab je 1.-
da staunt der Kunde...
http://www.futurecomp.ch unter 19" Gehäuse
hab mal je eines geordert, mal gucken, was die so meinen.
Inwin R3000
und Q2000 ab je 1.-
da staunt der Kunde...
http://www.futurecomp.ch unter 19" Gehäuse
hab mal je eines geordert, mal gucken, was die so meinen.
Ich hab mal ein Q2000 bestellt. Mal am Montag zahlen, gucken ob ichs wirklich bekomm oder ob sie sich bis dahin melden ehehe :>
edit: oha sie haben gerade den preis bei beiden geändert :> schade, die melden sich sicher gleich bei mir :>
Ist wohl schon korrigiert worden.
*wart* bisher kam noch nix :> und bei dir 2cool4u? :>
ja, schon korrigiert und Mitteilung erhalten, dass es ein Fehler sei.
Nur steht in den AGB, dass die Preise grundsätzlich verbindlich seien. Und eine Zeile weiter unten, dass Preis und techn. Änderungen möglich seien.
Naja, da könnte man jetzt wohl noch drüber streiten, da die AGBs nicht ganz eindeutig sind, hab aber keine Lust dazu.
ZitatOriginal von 2cool4u
ja, schon korrigiert und Mitteilung erhalten, dass es ein Fehler sei.
Nur steht in den AGB, dass die Preise grundsätzlich verbindlich seien. Und eine Zeile weiter unten, dass Preis und techn. Änderungen möglich seien.
Naja, da könnte man jetzt wohl noch drüber streiten, da die AGBs nicht ganz eindeutig sind, hab aber keine Lust dazu.
hihi, laut OR sind die preise eh nicht verbindlich
n versuch wars wert
Blacky
komisch
hab da an der prüfung letzte woche was anders geschrieben und war richtig
das beispiel ist:
wenn ich in den interdiscount gehe, und die verkäuferin hat ausversehen das falsche preisschild an den entsprechenden pc getan und ich geh mit dem zur kasse, muss sie mir den pc für den preis verkaufen, da diese preise im laden (oder onlineshop) verbindlich sind
ich würde mal nachhacken
@ iron
das is korrekt wenn du in einen laden gehst und ein PC mit 800.- angeschrieben ist, dann muss sie dir ihn geben auch wenn er richtigerweise 1000.- kosten würde.
wenn aber der gleiche pc mit 10.- anstatt mit 1000.- angeschrieben ist, nicht. weis den genauen wortlaut des OR nicht mehr, aber die falsch angeschriebenen Preise die absolut falsch sind, sind nicht verbindlich...
leider
mfg hollow.man
Onlineshop ist Versandhandel, während die Auslage im Laden als "Schaufensterpreis" giltet. Dieser ist nur verbindlich.
hmm wäre dies nicht ein ersichtlicher Irtum?
Habe Recht auch gerade abgeschlossen mit einer 5.0
Nix Irrtum oder was weiss ich :>
Es ist so wie es Hollowman geschrieben hat.
Onlineshops, Prospekte, TV Werbung usw sind alle Unverbindlich.
Im Laden ist ein Preis nur verbindlich wenn er nicht zu stark abweicht.
Glaubts mir, in der Prüfung übern Kaufvertrag hab ich ne 5.8 geschrissen
ich habe jetzt Recht zum 3. Mal
1x5.0 BM
1x5.0 Studium
1x4.5 Studium (Baurecht)
NICHT VERBINDLICH! aber auch AGB's könnten ungültig sein...
bestes Beispiel:
Aboanbieter Mobilfunk: Wenn du nach ablauf der 12/24/36 Mte nicht kündest, wird der Vertrag AUTOMATISCH um 12 Monate verlängert. Kann meines Wissens angefochten werden...aber behafftet mich nicht dafür, falls ihr mal gerichtskosten habt betreffend dessen!
dass die Angabe im Shop unverbindlich ist, ist klar, aber wie sieht es aus, wenn dann eine Bestellbestätigung versandt wird? (Auch wenn dies automatisch erfolgt)
Die Liste im Onlineshop ist ein Angebot zur Offertestellung. Dann wäre meine Bestellung die Offerte.
Ist jetzt die Bestätigungsmail mit Zahlungsinfos eine Annahme? Ist eine allfällige Annahme mit der Berichtigungsmail(15min später) rechtsgültig widerrufen? Was wäre, wenn ich jetzt in den 15min schon bezahlt hätte?
So, jetzt könnt ihr euch alle auslassen...
ZitatAlles anzeigenOriginal von -glasch.com|Iron Man-
Blacky
komisch
hab da an der prüfung letzte woche was anders geschrieben und war richtig
das beispiel ist:
wenn ich in den interdiscount gehe, und die verkäuferin hat ausversehen das falsche preisschild an den entsprechenden pc getan und ich geh mit dem zur kasse, muss sie mir den pc für den preis verkaufen, da diese preise im laden (oder onlineshop) verbindlich sind
ich würde mal nachhacken
*g* jo hab schon 1000lanouters oder wie diese dinger heissen für je 100.- gekauft und sidewindervoicechat für 15 usw
ZitatOriginal von zbolle
Aboanbieter Mobilfunk: Wenn du nach ablauf der 12/24/36 Mte nicht kündest, wird der Vertrag AUTOMATISCH um 12 Monate verlängert. Kann meines Wissens angefochten werden...aber behafftet mich nicht dafür, falls ihr mal gerichtskosten habt betreffend dessen!
jo, aber nach dem der Vertrag abgelaufen ist und sich automatisch verlängert, kann mann doch während dem ganzen Jahr künden, wobei die Kündigungsfrist von meistens 2 Monaten zu berücksichtigen ist.
Lol, dann muss ich wohl mal heimlich die Preisschildchen umtauchen
@2cool
steht da nicht auch, dass diese mail automatisch erstellt worden sei und keine garantie für die richtigkeit und somit, noch kein richtiger vertrag laut or abgeschlossen sei? also, dass sie mit der automatischen mail deine offerte(die bestellung im shop) noch nicht annehmen?