ZitatOriginal von Aquaman
Ricardo und Ebay ist doch eine Insel von vielen Verarschern und *überdentischziehern*
die Erfahrung hab' ich bisher eben überhaupt nicht gemacht: von sicher 20 Auktionen (Käufe und Verkäufe) nur dieses eine schwarze Schaf!
btw: gemäss Auskunft der Rechtsberatung des Beobachters ist die Tatsache, dass er ''KLEIN'' nicht erwähnt hat, überhaupt nicht entscheidend.
Entscheidend ist hingegen der Text, nämlich, dass er von Topqualität und Hochwertigkeit schreibt; also müsste er solche Ware liefern.
Man kann nun vom Wandelungsrecht Gebrauch machen, d.h. auf dem Vertrag bestehen und fehlerfreie (d.h. nicht minderwertige) Ware fordern oder, falls er diese nicht liefern kann, vom Vertrag zurücktreten, d.h. er zahlt das Geld zurück und ich schicke die Ware zurück.
Wahrscheinlich werde ich ihm das Erste nochmals vorschlagen (was ich ja in meinem 2 bisherigen Mails auch gemacht habe, allerdings noch nicht mit Nachdruck und sehr freundlich bzw. sachlich).
In seinem letzten Mail hat er ja auch bereits etwas kalte Füsse bekommen: ''...Ich hoffe Sie damit zufrieden zu stellen und bitte nochmals um eine friedliche Beilegung...''