ah wusst ichs doch:
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Was verjährt wann?
1 Jahr
* Schadenersatzansprüche im Allgemeinen
* Mängel bei Kaufsachen, Reparaturen (Werkvertrag), Pauschalreisen
2 Jahre
* Schadenersatzanspruch aus Motorfahrzeug- und Velounfällen
* Schadenersatzanspruch an Privatversicherungen
5 Jahre
* Mängel bei Kauf und Umbau von Immobilien
* Periodische Leistungen wie Miet-, Pacht- und Kapitalzinsen,
* Versicherungsprämien, Abonnemente, Telefonrechnungen, Renten, Unterhaltsbeiträge (Alimente)
* Handwerkerrechnungen, Waren des täglichen Bedarfs, Lebensmittel
* Honorare für Anwältinnen, Ärzte, Therapeutinnen, Notare
* Arbeitslohn
* rechtskräftig festgesetzte Steuern
10 Jahre
* unbefristete Gutscheine
* Rückzahlung Darlehen
20 Jahre
Verlustscheine ab 1997 (ältere verjähren 2017)